Chevrolet Orlando

Zum Artikel

Testkommentar

Beifahrersitz: Der Trans­port von Kindern mit Uni­versal-Kinder­sitzen der Gruppe II und III ist auf dem Beifahrersitz nicht zulässig. Die Deak­tivierung des Beifahrerairbags erfolgt mittels Fahr­zeug­schlüssels.

Zweite Reihe: Einge­schr­änkte Bein­freiheit in der zweiten Reihe. Die Top-Tether-Ver­ankerungen befinden sich an den Rück­sitzlehnen unten und sind erreich­bar, wenn die Kofferraum­abdeckung ent­fernt wird. Die Isofix-Befestigungen sind gut zugänglich. Die Gurtlängen auf den äußeren Sitzplätzen der zweiten Reihe sind etwas kurz. Die zweite Reihe bietet genügend Platz für drei Sitzerhöher ohne Rückenlehne.

Besonderheit: Das Fahr­zeug ist serien­mäßig mit zwei zusätzlichen Sitz­plätzen in der dritten Reihe aus­gestattet. Auf diesen Plätzen sind Kinder­sitze der Gruppe 0+ nicht zulässi­g.

Mehr

Testergebnisse für Chevrolet Orlando

Autokindersitzeinbau - Vans

Chevrolet: Orlando Testurteil
Beifahrersitz
ausreichend1
Zweite Reihe Außensitze
befriedigend
Sitz­breite
gut
Bein­freiheit
ausreichend
Isofix2
gut
Top Tether (oberer Haltegurt)
ausreichend
Gurtlänge
befriedigend
Zweite Reihe Mittel­sitz
ausreichend
Dritte Reihe
befriedigend3

Produktmerkmale für Chevrolet Orlando

Eigenschaften
Anzahl der Sitze serien­mäßig 7
Zusätzliche Sitze gegen Auf­preis 0
Anzahl der für Kinder­sitze tauglichen Plätze 6
Anzahl der für Kinder­sitze nicht zugelassenen Plätze 1
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ja
ja
nein
nein
1
Uni­ver­sal­kinder­sitze der Gruppen II und III auf dem Beifahrersitz nicht zugelassen.
2
Isofix-Verankerungen im Fond sind seit Ende 2014 für alle Neuwagen Pflicht.
3
Kinder­sitze der Gruppe 0+ sind auf der 3. Sitzreihe nicht zulässig.