
Vermögen der Kinder: Eltern dürfen das Geld nicht für den Führerschein verwenden – selbst dann nicht, wenn das Kind zustimmt. © Fotolia / Drobot Dean
Das Vermögen der Kinder ist für Eltern tabu. Für eine zweckgebundene Schenkung gelten allerdings Ausnahmen. Die Finanzexperten der Stiftung Warentest erklären, welche Regeln Eltern und Großeltern beachten müssen, wenn sie für ihre Kinder oder Enkel Geld anlegen.
Eltern sollen das Vermögen ihrer Kinder mehren
Viele Kinder haben eigene Sparkonten oder Depots, auf die Eltern oder Großeltern zu Anlässen wie Weihnachten, Taufe, Konfirmation oder Kommunion Geld einzahlen. Grundsätzlich gilt: Eltern haben im Rahmen ihres Sorgerechts die Pflicht, das Vermögen der Kinder nicht nur zu erhalten, sondern auch zu vermehren. Verstoßen sie dagegen, steht den Kindern Schadenersatz zu.
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Eltern – bei Verstößen zu Schadenersatz verpflichtet
In einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle entschieden die Richter: Eltern, die das Geld ihrer Tochter zur Finanzierung des gemeinsamen Wohnhauses nutzen, haben ihre Vermögensbetreuungspflicht verletzt und sind schadenersatzpflichtig (Az. 21 UF 89/17). Im selben Verfahren ging es auch um die Frage, ob die damals minderjährige Tochter ihren Führerschein mit ihrem eigenen Geld bezahlen darf. „Nein“, urteilten die Richter. Die Tochter war zwar mit der Verwendung ihres Geldes für den Führerschein einverstanden. Diese Zustimmung ist jedoch nicht wirksam, weil Minderjährige grundsätzlich keine wirksame Zustimmung zur Verwendung ihres Geldes erteilen können. Der Vater muss der Tochter daher auch die Kosten für den Führerschein samt Zinsen erstatten.
Grundsätzlich gilt: Ist eine Sparanlage oder ein Depot auf den Namen des Kindes angelegt, gehört es auch ausschließlich dem Kind. Die Eltern verwalten es nur bis zur Volljährigkeit. Erst wenn das Kind 18 wird, kann es mit dem Geld machen, was es will.
Tipp: Worauf Eltern achten sollten, wenn sie Geld auf den Namen ihres Kindes anlegen, zeigt unser FAQ Sparen für die Kinder.
Zweckgebunden Schenkung – so geht´s
Anwältin Cordula Alberth mit Schwerpunkt im Familienrecht sagt: „Das Kindesvermögen darf grundsätzlich nicht für Dinge des täglichen Bedarfs, Unterhalt oder zur Erhöhung des Lebensstandards des Kindes verwendet werden und schon gar nicht für die eigenen Bedürfnisse der Eltern.“ Mehr Spielraum bietet eine zweckgebundene Schenkung: Oma und Opa können ihrem Enkelkind jeweils alle zehn Jahre einen größeren Geldbetrag bis zu 200 000 Euro steuerfrei schenken und dieses Geschenk mit einem Zweck verbinden, wie etwa: „Das Geld darf nur für die musische, schulische und sonstige Ausbildung verwendet werden.“ Die Eltern dürften von diesem Geld dann für das minderjährige Kind ein teures Instrument kaufen oder ein High-School-Jahr in den USA bezahlen.
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Der Artikel gibt die Entscheidung des OLG Celle m.E. falsch wieder. Der Sachverhalt war ein anderer, die Tochter hatte nicht ihr Geld für Fahrstunden ausgegeben, sondern die Eltern hatten diese finanziert. Als die Tochter die Prüfung nicht bestanden hatte, haben die Eltern von ihr 1.200 € als "Strafe" verlangt. Das OLG hat entschieden, dass dies, selbst wenn die (damals minderjährige) Tochter einverstanden gewesen ist, diese Zahlung unwirksam wäre.
Ob das Bezahlen des Führerscheins aus eigenem Geld des Kindes (mit dessen Einverständnis) erfolgen darf, oder die Eltern dies aus ihrer Unterhaltspflicht leisten müssen, hat das OLG Celle ausdrücklich offen gelassen: "Dabei kommt es entgegen seinem Beschwerdevorbringen nicht darauf an, ob die Finanzierung eines Führerscheins üblicherweise den Eltern im Rahmen einer Unterhaltspflicht zu leisten ist."
Sie dürfen das Geld FÜR ÜBERHAUPT NICHTS verwenden. Die Anwältin listet nur einige Dinge auf, bei denen Eltern ganz besonders oft dem Irrtum unterliegen, das Geld dürfe dafür ausgegeben werden. Das heißt nicht, dass es noch andere Zwecke gibt, die erlaubt sind. Die Nutzung zum Ausgleich von finanziellen Engpässen ist ebenso verboten wie die für Geschenke. Da schenken Sie dem Kind vordergründig etwas, stehlen ihm aber gleich das Geld wieder, das Sie dafür ausgegeben haben... Das Geld gehört dem Kind und NICHT IHNEN. Genauso wie Ihr Geld Ihnen gehört und nicht dem Betreuer in der Bank, der es für Sie verwaltet. Überlegen Sie mal, der würde das für seine finanziellen Engpässe abheben oder Ihnen ein "Geschenk" machen, das er von Ihrem Konto bezahlt. Dem würden Sie ja auch sonstwas erzählen! Klar, Eltern fällt es verdammt schwer, zu akzeptieren, dass "ihr" Kind ein eigenständiger, autonomer Mensch mit eigenen Rechten ist. Aber so ist es nun mal.
Mir fehlt ein Hinweis WOFÜR das Geld im Namen des Kindes verwendet werden darf.
Geht es nur darum das Geld zu verwalten und zu vermehren, oder ist es auch möglich, bspw. bei finanziellen Engpässen der Eltern eine Klassenfahrt zu bezahlen? Was wäre mit einem teuren Spielzeug, dass das Kind sich wünscht? Ist das "Erhöhung des Lebensstandards"?
Schönen Gruß, Daniel