Familien mit behinderten Kindern stehen verschiedene Hilfen zu – eine Auswahl der wichtigsten im Überblick.
Testergebnisse für 11 Policen für Kinderinvalidität 04/2020
Krankenkasse. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen, Arzneimittel, Therapien wie Physiotherapie oder Logopädie und Hilfsmittel wie Rollstühle. Bei privaten Versicherungen ergibt sich das Leistungsspektrum aus dem Vertrag.
Pflegekasse. Wenn ein Kind eine Behinderung hat, stehen ihm Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu. Wie hoch die Leistung ist, hängt davon ab, wie viel pflegerische Hilfe das Kind aufgrund seiner Behinderung braucht.
Sozialamt. Reicht das Geld aus der Pflegeversicherung nicht aus, erhalten bedürftige Familien „Hilfe zur Pflege“ vom Sozialamt. Dafür müssen sie Einkommen und Vermögen offenlegen und ihre Bedürftigkeit nachweisen.
Frühförderung. Kleinkinder, die Hilfe bei der Entwicklung brauchen, erhalten Frühförderung. Die Kosten trägt die Krankenkasse oder das Sozialamt.
Schule. Kinder können Anspruch auf eine Schulassistenz haben. Die Kosten übernimmt in der Regel das Sozialamt.
Kindergeld. Für Kinder mit Behinderung gibt es Kindergeld über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus, wenn die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und das Kind nicht für sich sorgen kann.
Tipp: Einen Überblick über Hilfen gibt ein Ratgeber vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, den Sie unter bvkm.de kostenfrei abrufen können.
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@Eddy_22: Der Tarif KISS der Barmenia leistet beim Eintritt einer Invalidität nach Unfall oder Krankheit.
Mit der Auszahlung aus einer Unfallversicherung kann man die Umbaukosten für die Wohnung / des Hauses bezahlen, wenn eine Anpassung notwendig werden sollte.
Für den Lebensunterhalt ist die Monatsrente, im Beispielsfall 1000 €, gedacht.
Sollten wir für den Nachwuchs, zusätzlich zur KISS-Police der Barmenia, eine separate Unfallversicherung abschließen?
@Drambuie: Eine Unfallversicherung bietet nur einen eingeschränkten Schutz. Laut Veröffentlichungen der Verbraucherzentralen sind 1 % aller Invaliditätsfälle unfallbedingt, 99 % krankheitsbedingt. Der Wechsel in eine andere Invaliditätsversicherung sollte daher idealerweise in die Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Aber noch nicht im Alter von 7 bis 12. In Ihrem Tarif erhalten Ihre Kinder im Invaliditätsfall eine sechsstellige einmalige Kapitaleistung und zusätzlich eine monatliche Rente in Höhe von 1000 Euro, unabhängig davon, ob die Invalidtität unfall- oder krankheitsbedingt eintritt. Eine Unfallversicherung kann aufgrund der sehr hohen Kapitalleistung im Versicherungsfall, eine sinnvolle Ergänzung sein für alle, die sich den Zusatzschutz leisten möchten. Sie kann aber in keinem Fall die Kinderinvaliditäts-, und die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen.
Wir haben für unsere Kinder ab dem 1. Geburtstag eine gute, aber mit 46 Euro monatlich teure KISS-Kinderinvaliditätsversicherung der Barmenia (mit 1,5% Dynamik) abgeschlossen.
Jetzt ist ein Kind 7 Jahre alt, das andere 12.
Meine Vermutung ist, dass eine Invalidität durch Erkrankung mit zunehmendem Alter seltener wird, da die meisten Erkrankungen bis zum Grundschulalter festgestellt werden. Ich erwäge deshalb den Wechsel zu einer Unfallversicherung, auch um die monatlichen Kosten zu senken.
Trifft meine Vermutung zu? Ab wann ist es dann vertretbar/sinnvoll, zu einer Unfallversicherung zu wechseln?
Natürlich hängt das immer auch vom individuellen Budget und Sicherheitsbedürfnis ab, aber gibt es einen Zeitpunkt, zu dem statistisch Erkrankungen als Invaliditätsgrund deutlich abnehmen?
@Andre2609: Sie können nicht davon ausgehen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Abschluss im Alter von 10 Jahren den gleichen Schutz bietet, wie eine gute Kinderinvaliditätsversicherung. Wir raten zwar zum frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Aber für 10-jährige gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zum Grundschutz. (Auch die Kinderinvaliditätsversicherung gehört nicht zum notwenigen Grundschutz eines Kindes.)
Wichtig: Eltern sollten auf jeden Fall zuerst auf die eigene Absicherung achten. Tritt bei ihnen eine Berufsunfähigkeit ein, hat das natürlich auch finanzielle Auswirkungen auf die gesamte Familie. Für Eltern gehört die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Grundschutz.