Kinder­invaliditäts­versicherung im Test

Versicherer dürfen Kunden heraus­werfen: Basler kündigt rund 4 000 Versicherungs­verträge

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Kinder­invaliditäts­versicherung im Test Testergebnisse für 11 Policen für Kinder­invalidität 04/2020

Die Vorstellung, plötzlich ohne Versicherungs­schutz dazu­stehen, ist besorgnis­erregend – aber wer rechnet schon damit, dass es wirk­lich passieren kann? Viele Menschen wissen gar nicht, dass ein Versicherer einfach so kündigen darf.

Genau das hat im vergangenen Jahr der Versicherer Basler mit seinem Bestand an Kinder­invaliditäts­versicherungen getan und die laufenden Verträge für den Tarif „Junior Schutz Plus“ gekündigt. Die Kündigungs­welle der Basler zieht sich noch hin, betroffen sind nach Angaben des Versicherers rund 4 000 Verträge. Die Basler hatte entschieden, sich „früh­zeitig von kosten­intensiven Spezialsegmenten mit sehr geringem Volumen zu trennen“.

Versicherungs­unternehmen prüfen regel­mäßig, ob ihre einzelnen Versicherungs­sparten Gewinne abwerfen. Ist das nicht der Fall, können sie versuchen, den Bestand loszuwerden.

Der Versicherer hat die Möglich­keit zu kündigen, zum Beispiel ordentlich mit einer Drei­monats­frist zum Ende des Versicherungs­jahres beziehungs­weise zum Ende des Kalender­jahres oder auch erst zum Ende einer vereinbarten Lauf­zeit. Darüber hinaus ist es möglich, nach einem Versicherungs­fall außer­ordentlich zu kündigen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 03.01.2023 um 11:53 Uhr
Zusätzliche Kinder-Unfallversicherung

@Eddy_22: Der Tarif KISS der Barmenia leistet beim Eintritt einer Invalidität nach Unfall oder Krankheit.
Mit der Auszahlung aus einer Unfallversicherung kann man die Umbaukosten für die Wohnung / des Hauses bezahlen, wenn eine Anpassung notwendig werden sollte.
Für den Lebensunterhalt ist die Monatsrente, im Beispielsfall 1000 €, gedacht.

Eddy_22 am 02.01.2023 um 15:03 Uhr
Zusätzliche Kinder-Unfallversicherung sinnvoll?

Sollten wir für den Nachwuchs, zusätzlich zur KISS-Police der Barmenia, eine separate Unfallversicherung abschließen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.06.2022 um 11:12 Uhr
Ab wann Wechsel zu einer Unfallversicherung?

@Drambuie: Eine Unfallversicherung bietet nur einen eingeschränkten Schutz. Laut Veröffentlichungen der Verbraucherzentralen sind 1 % aller Invaliditätsfälle unfallbedingt, 99 % krankheitsbedingt. Der Wechsel in eine andere Invaliditätsversicherung sollte daher idealerweise in die Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Aber noch nicht im Alter von 7 bis 12. In Ihrem Tarif erhalten Ihre Kinder im Invaliditätsfall eine sechsstellige einmalige Kapitaleistung und zusätzlich eine monatliche Rente in Höhe von 1000 Euro, unabhängig davon, ob die Invalidtität unfall- oder krankheitsbedingt eintritt. Eine Unfallversicherung kann aufgrund der sehr hohen Kapitalleistung im Versicherungsfall, eine sinnvolle Ergänzung sein für alle, die sich den Zusatzschutz leisten möchten. Sie kann aber in keinem Fall die Kinderinvaliditäts-, und die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen.

Drambuie am 15.06.2022 um 09:13 Uhr
Ab wann Wechsel zu einer Unfallversicherung? herun

Wir haben für unsere Kinder ab dem 1. Geburtstag eine gute, aber mit 46 Euro monatlich teure KISS-Kinderinvaliditätsversicherung der Barmenia (mit 1,5% Dynamik) abgeschlossen.
Jetzt ist ein Kind 7 Jahre alt, das andere 12.
Meine Vermutung ist, dass eine Invalidität durch Erkrankung mit zunehmendem Alter seltener wird, da die meisten Erkrankungen bis zum Grundschulalter festgestellt werden. Ich erwäge deshalb den Wechsel zu einer Unfallversicherung, auch um die monatlichen Kosten zu senken.
Trifft meine Vermutung zu? Ab wann ist es dann vertretbar/sinnvoll, zu einer Unfallversicherung zu wechseln?
Natürlich hängt das immer auch vom individuellen Budget und Sicherheitsbedürfnis ab, aber gibt es einen Zeitpunkt, zu dem statistisch Erkrankungen als Invaliditätsgrund deutlich abnehmen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.02.2022 um 18:18 Uhr
Kinder­invalidität vs. frühzeitiger Abschluss BUZ

@Andre2609: Sie können nicht davon ausgehen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Abschluss im Alter von 10 Jahren den gleichen Schutz bietet, wie eine gute Kinderinvaliditätsversicherung. Wir raten zwar zum frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Aber für 10-jährige gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zum Grundschutz. (Auch die Kinderinvaliditätsversicherung gehört nicht zum notwenigen Grundschutz eines Kindes.)
Wichtig: Eltern sollten auf jeden Fall zuerst auf die eigene Absicherung achten. Tritt bei ihnen eine Berufsunfähigkeit ein, hat das natürlich auch finanzielle Auswirkungen auf die gesamte Familie. Für Eltern gehört die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Grundschutz.