Testergebnisse für 11 Policen für Kinderinvalidität 04/2020
Im Test: Wir haben Tarife von elf Versicherern zur Absicherung einer Schwerbehinderung oder Invalidität von Kindern untersucht – egal, ob eine Krankheit oder ein Unfall Ursache ist. Die Tarife leisten bei einem Behinderungsgrad (GdB) von 50 oder einer 50-prozentigen Invalidität eine lebenslange Monatsrente von 1 000 Euro, einmalig 100 000 Euro oder eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung. Außerdem haben wir nur Tarife aufgeführt, bei denen Kinder spätestens ab Vollendung des ersten Lebensjahres versichert werden können.
Angebote leisten bei ...
Wir unterscheiden zwei Gruppen von Versicherungstarifen:
- Die einen leisten bei Invalidität nach Unfall und nach Krankheit
- Die anderen leisten bei Invalidität nach Unfall und nach bestimmten Krankheiten. Das kann nach schwerem Herzinfarkt, Schlaganfall, Demenz oder Krebs sein oder bei gravierenden Beeinträchtigungen bestimmter Organe oder des zentralen Nervensystems.
Jahresbeitrag
Angegeben sind die Beiträge für Jahresverträge inklusive Versicherungssteuer für ein Eintrittsalter von einem Jahr. Die Verträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn der Kunde nicht kündigt. Beiträge für eine eventuell erforderliche Unfall- oder Risikolebensversicherung sind in den genannten Beiträgen enthalten.
Leistungsform
Angegeben ist, in welcher Form die einzelnen Angebote leisten. Gegebenenfalls wird neben einer Rente eine kleinere, zusätzliche Kapitalleistung gezahlt.
Untersuchungen
Wir haben die Versicherungsbedingungen und die Qualität der Antragsformulare geprüft und bewertet.
Anträge (30 %)
Die Antragsformulare wurden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Wird einfach und deutlich auf die Folgen einer falschen Beantwortung der Gesundheitsfragen hingewiesen (vorvertragliche Anzeigepflicht)? Sind Hinweise wie „der Versicherer kann zurücktreten“ oder „die Leistung verweigern“ hervorgehoben und stehen sie in der Nähe der Gesundheitsfragen und vor der Unterschrift des Kunden?
- Beziehen sich die Gesundheitsfragen auf einen begrenzten Zeitraum?
- Beziehen sich die Gesundheitsfragen nur auf objektive Umstände wie etwa Krankheiten, Unfallfolgen und Behinderungen? Wird auf Fragen mit unklaren Begriffen wie „Beeinträchtigungen“, „Beschwerden“, „Auffälligkeiten“ oder „Störungen“ verzichtet?
- Wird nicht nach Erbkrankheiten in der Familie gefragt?
- Enthalten die Formulare keine unbestimmten Fragen wie etwa: „Ist Ihr Kind völlig gesund?“
Bedingungen (70 %)
Die Vertragsbedingungen wurden mit den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verglichen und nach einem Punktesystem bewertet.
Bewertete Bedingungen
Eintrittsalter. Je früher eine Versicherung abgeschlossen werden kann und je älter das Kind bei Vertragsabschluss sein darf, desto besser.
Höchstendalter. Je länger der Versicherungsschutz für das versicherte Kind besteht, desto besser.
Leistung ab Grad der Behinderung von ... oder ab ... Prozent Invalidität. Um die Leistung der Versicherung zu erhalten, muss der Kunde nachweisen, dass bei dem versicherten Kind ein Grad der Behinderung von 50 oder eine Invalidität von 50 Prozent nach der unternehmensspezifischen Gliedertaxe vorliegt. Die Feststellung erfolgt in der Regel durch die Versorgungsämter oder durch ärztliches Gutachten des Versicherers. Zahlt der Versicherer (anteilig) schon bei einem geringeren Grad von Behinderung oder Invalidität, haben wir das positiv bewertet.
Versicherungsausschlüsse. Bei bestimmten Ereignissen erbringen die Versicherer keine Leistung. Diese sogenannten Versicherungsausschlüsse sind in der Tabelle mit Buchstaben gekennzeichnet. Der Wortlaut der Ausschlüsse kann von unseren Formulierungen abweichen. A bis E entsprechen den Musterbedingungen des GDV. Negativ haben wir bewertet, wenn darüber hinaus weitere Ausschlüsse gelten, positiv, wenn einzelne Ausschlüsse nicht oder eingeschränkt gelten.
Manche Verträge verzichten auf bestimmte Ausschlüsse, fragen aber im Antrag danach. Diese Verträge haben wir schlechter bewertet als jene, die komplett auf den Ausschluss verzichten.
Wenn eine weitere Versicherung als Basisprodukt abgeschlossen werden muss, können weitere Ausschlüsse hinzukommen.
Dauer der Rentenzahlung. Angegeben ist, wie lange die Rente gezahlt wird.
Günstige Kündigungsregelungen. Für den Versicherten ist es positiv, wenn der Versicherer einseitig auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet, am besten behält er sich auch nicht das Recht vor, den gesamten Bestand oder zumindest bestimmte Teilbestände zu kündigen.
Weitere Bedingungen (nicht bewertet)
Höhere Leistung möglich. Kunden können gegen einen höheren Jahresbeitrag höhere Renten oder Kapitalleistungen als in unserem Modell vereinbaren.
Dynamik möglich. Kunden können gegen einen höheren Jahresbeitrag vor dem Versicherungsfall eine regelmäßige Erhöhung der Rentensumme als Inflationsausgleich vereinbaren.
Beitragsfreie Versicherung bei Tod des Versicherungsnehmers. Sterben zum Beispiel Eltern oder Großeltern während der Vertragslaufzeit, wird der Vertrag zu gleichen Konditionen beitragsfrei weitergeführt. Möglich ist das oft nur, wenn diese bei Vertragsabschluss ein bestimmtes Alter (45 bis 65 Jahre) noch nicht überschritten hat.
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@Eddy_22: Der Tarif KISS der Barmenia leistet beim Eintritt einer Invalidität nach Unfall oder Krankheit.
Mit der Auszahlung aus einer Unfallversicherung kann man die Umbaukosten für die Wohnung / des Hauses bezahlen, wenn eine Anpassung notwendig werden sollte.
Für den Lebensunterhalt ist die Monatsrente, im Beispielsfall 1000 €, gedacht.
Sollten wir für den Nachwuchs, zusätzlich zur KISS-Police der Barmenia, eine separate Unfallversicherung abschließen?
@Drambuie: Eine Unfallversicherung bietet nur einen eingeschränkten Schutz. Laut Veröffentlichungen der Verbraucherzentralen sind 1 % aller Invaliditätsfälle unfallbedingt, 99 % krankheitsbedingt. Der Wechsel in eine andere Invaliditätsversicherung sollte daher idealerweise in die Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Aber noch nicht im Alter von 7 bis 12. In Ihrem Tarif erhalten Ihre Kinder im Invaliditätsfall eine sechsstellige einmalige Kapitaleistung und zusätzlich eine monatliche Rente in Höhe von 1000 Euro, unabhängig davon, ob die Invalidtität unfall- oder krankheitsbedingt eintritt. Eine Unfallversicherung kann aufgrund der sehr hohen Kapitalleistung im Versicherungsfall, eine sinnvolle Ergänzung sein für alle, die sich den Zusatzschutz leisten möchten. Sie kann aber in keinem Fall die Kinderinvaliditäts-, und die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen.
Wir haben für unsere Kinder ab dem 1. Geburtstag eine gute, aber mit 46 Euro monatlich teure KISS-Kinderinvaliditätsversicherung der Barmenia (mit 1,5% Dynamik) abgeschlossen.
Jetzt ist ein Kind 7 Jahre alt, das andere 12.
Meine Vermutung ist, dass eine Invalidität durch Erkrankung mit zunehmendem Alter seltener wird, da die meisten Erkrankungen bis zum Grundschulalter festgestellt werden. Ich erwäge deshalb den Wechsel zu einer Unfallversicherung, auch um die monatlichen Kosten zu senken.
Trifft meine Vermutung zu? Ab wann ist es dann vertretbar/sinnvoll, zu einer Unfallversicherung zu wechseln?
Natürlich hängt das immer auch vom individuellen Budget und Sicherheitsbedürfnis ab, aber gibt es einen Zeitpunkt, zu dem statistisch Erkrankungen als Invaliditätsgrund deutlich abnehmen?
@Andre2609: Sie können nicht davon ausgehen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Abschluss im Alter von 10 Jahren den gleichen Schutz bietet, wie eine gute Kinderinvaliditätsversicherung. Wir raten zwar zum frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Aber für 10-jährige gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zum Grundschutz. (Auch die Kinderinvaliditätsversicherung gehört nicht zum notwenigen Grundschutz eines Kindes.)
Wichtig: Eltern sollten auf jeden Fall zuerst auf die eigene Absicherung achten. Tritt bei ihnen eine Berufsunfähigkeit ein, hat das natürlich auch finanzielle Auswirkungen auf die gesamte Familie. Für Eltern gehört die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Grundschutz.