So haben wir getestet
Im Test: Wir haben Tarife von elf Versicherern zur Absicherung einer Schwerbehinderung oder Invalidität von Kindern untersucht – egal, ob eine Krankheit oder ein Unfall Ursache ist. Die Tarife leisten bei einem Behinderungsgrad (GdB) von 50 oder einer 50-prozentigen Invalidität eine lebenslange Monatsrente von 1 000 Euro, einmalig 100 000 Euro oder eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung. Außerdem haben wir nur Tarife aufgeführt, bei denen Kinder spätestens ab Vollendung des ersten Lebensjahres versichert werden können.
Angebote leisten bei ...
Wir unterscheiden zwei Gruppen von Versicherungstarifen:
- Die einen leisten bei Invalidität nach Unfall und nach Krankheit
- Die anderen leisten bei Invalidität nach Unfall und nach bestimmten Krankheiten. Das kann nach schwerem Herzinfarkt, Schlaganfall, Demenz oder Krebs sein oder bei gravierenden Beeinträchtigungen bestimmter Organe oder des zentralen Nervensystems.
Jahresbeitrag
Angegeben sind die Beiträge für Jahresverträge inklusive Versicherungssteuer für ein Eintrittsalter von einem Jahr. Die Verträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn der Kunde nicht kündigt. Beiträge für eine eventuell erforderliche Unfall- oder Risikolebensversicherung sind in den genannten Beiträgen enthalten.
Leistungsform
Angegeben ist, in welcher Form die einzelnen Angebote leisten. Gegebenenfalls wird neben einer Rente eine kleinere, zusätzliche Kapitalleistung gezahlt.
Untersuchungen
Wir haben die Versicherungsbedingungen und die Qualität der Antragsformulare geprüft und bewertet.
Anträge (30 %)
Die Antragsformulare wurden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Wird einfach und deutlich auf die Folgen einer falschen Beantwortung der Gesundheitsfragen hingewiesen (vorvertragliche Anzeigepflicht)? Sind Hinweise wie „der Versicherer kann zurücktreten“ oder „die Leistung verweigern“ hervorgehoben und stehen sie in der Nähe der Gesundheitsfragen und vor der Unterschrift des Kunden?
- Beziehen sich die Gesundheitsfragen auf einen begrenzten Zeitraum?
- Beziehen sich die Gesundheitsfragen nur auf objektive Umstände wie etwa Krankheiten, Unfallfolgen und Behinderungen? Wird auf Fragen mit unklaren Begriffen wie „Beeinträchtigungen“, „Beschwerden“, „Auffälligkeiten“ oder „Störungen“ verzichtet?
- Wird nicht nach Erbkrankheiten in der Familie gefragt?
- Enthalten die Formulare keine unbestimmten Fragen wie etwa: „Ist Ihr Kind völlig gesund?“
Bedingungen (70 %)
Die Vertragsbedingungen wurden mit den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verglichen und nach einem Punktesystem bewertet.
Bewertete Bedingungen
Eintrittsalter. Je früher eine Versicherung abgeschlossen werden kann und je älter das Kind bei Vertragsabschluss sein darf, desto besser.
Höchstendalter. Je länger der Versicherungsschutz für das versicherte Kind besteht, desto besser.
Leistung ab Grad der Behinderung von ... oder ab ... Prozent Invalidität. Um die Leistung der Versicherung zu erhalten, muss der Kunde nachweisen, dass bei dem versicherten Kind ein Grad der Behinderung von 50 oder eine Invalidität von 50 Prozent nach der unternehmensspezifischen Gliedertaxe vorliegt. Die Feststellung erfolgt in der Regel durch die Versorgungsämter oder durch ärztliches Gutachten des Versicherers. Zahlt der Versicherer (anteilig) schon bei einem geringeren Grad von Behinderung oder Invalidität, haben wir das positiv bewertet.
Versicherungsausschlüsse. Bei bestimmten Ereignissen erbringen die Versicherer keine Leistung. Diese sogenannten Versicherungsausschlüsse sind in der Tabelle mit Buchstaben gekennzeichnet. Der Wortlaut der Ausschlüsse kann von unseren Formulierungen abweichen. A bis E entsprechen den Musterbedingungen des GDV. Negativ haben wir bewertet, wenn darüber hinaus weitere Ausschlüsse gelten, positiv, wenn einzelne Ausschlüsse nicht oder eingeschränkt gelten.
Manche Verträge verzichten auf bestimmte Ausschlüsse, fragen aber im Antrag danach. Diese Verträge haben wir schlechter bewertet als jene, die komplett auf den Ausschluss verzichten.
Wenn eine weitere Versicherung als Basisprodukt abgeschlossen werden muss, können weitere Ausschlüsse hinzukommen.
Dauer der Rentenzahlung. Angegeben ist, wie lange die Rente gezahlt wird.
Günstige Kündigungsregelungen. Für den Versicherten ist es positiv, wenn der Versicherer einseitig auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet, am besten behält er sich auch nicht das Recht vor, den gesamten Bestand oder zumindest bestimmte Teilbestände zu kündigen.
Weitere Bedingungen (nicht bewertet)
Höhere Leistung möglich. Kunden können gegen einen höheren Jahresbeitrag höhere Renten oder Kapitalleistungen als in unserem Modell vereinbaren.
Dynamik möglich. Kunden können gegen einen höheren Jahresbeitrag vor dem Versicherungsfall eine regelmäßige Erhöhung der Rentensumme als Inflationsausgleich vereinbaren.
Beitragsfreie Versicherung bei Tod des Versicherungsnehmers. Sterben zum Beispiel Eltern oder Großeltern während der Vertragslaufzeit, wird der Vertrag zu gleichen Konditionen beitragsfrei weitergeführt. Möglich ist das oft nur, wenn diese bei Vertragsabschluss ein bestimmtes Alter (45 bis 65 Jahre) noch nicht überschritten hat.
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Preise inkl. MwSt.- kauft alle Testprodukte anonym im Handel ein,
- nimmt Dienstleistungen verdeckt in Anspruch,
- lässt mit wissenschaftlichen Methoden in unabhängigen Instituten testen,
- ist vollständig anzeigenfrei,
- erhält nur knapp 5 Prozent ihrer Erträge als öffentlichen Zuschuss.