Testergebnisse für 11 Policen für Kinderinvalidität 04/2020
Im Test: Wir haben Tarife von elf Versicherern zur Absicherung einer Schwerbehinderung oder Invalidität von Kindern untersucht – egal, ob eine Krankheit oder ein Unfall Ursache ist. Die Tarife leisten bei einem Behinderungsgrad (GdB) von 50 oder einer 50-prozentigen Invalidität eine lebenslange Monatsrente von 1 000 Euro, einmalig 100 000 Euro oder eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung. Außerdem haben wir nur Tarife aufgeführt, bei denen Kinder spätestens ab Vollendung des ersten Lebensjahres versichert werden können.
Angebote leisten bei ...
Wir unterscheiden zwei Gruppen von Versicherungstarifen:
- Die einen leisten bei Invalidität nach Unfall und nach Krankheit
- Die anderen leisten bei Invalidität nach Unfall und nach bestimmten Krankheiten. Das kann nach schwerem Herzinfarkt, Schlaganfall, Demenz oder Krebs sein oder bei gravierenden Beeinträchtigungen bestimmter Organe oder des zentralen Nervensystems.
Jahresbeitrag
Angegeben sind die Beiträge für Jahresverträge inklusive Versicherungssteuer für ein Eintrittsalter von einem Jahr. Die Verträge verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn der Kunde nicht kündigt. Beiträge für eine eventuell erforderliche Unfall- oder Risikolebensversicherung sind in den genannten Beiträgen enthalten.
Leistungsform
Angegeben ist, in welcher Form die einzelnen Angebote leisten. Gegebenenfalls wird neben einer Rente eine kleinere, zusätzliche Kapitalleistung gezahlt.
Untersuchungen
Wir haben die Versicherungsbedingungen und die Qualität der Antragsformulare geprüft und bewertet.
Anträge (30 %)
Die Antragsformulare wurden nach folgenden Kriterien bewertet:
- Wird einfach und deutlich auf die Folgen einer falschen Beantwortung der Gesundheitsfragen hingewiesen (vorvertragliche Anzeigepflicht)? Sind Hinweise wie „der Versicherer kann zurücktreten“ oder „die Leistung verweigern“ hervorgehoben und stehen sie in der Nähe der Gesundheitsfragen und vor der Unterschrift des Kunden?
- Beziehen sich die Gesundheitsfragen auf einen begrenzten Zeitraum?
- Beziehen sich die Gesundheitsfragen nur auf objektive Umstände wie etwa Krankheiten, Unfallfolgen und Behinderungen? Wird auf Fragen mit unklaren Begriffen wie „Beeinträchtigungen“, „Beschwerden“, „Auffälligkeiten“ oder „Störungen“ verzichtet?
- Wird nicht nach Erbkrankheiten in der Familie gefragt?
- Enthalten die Formulare keine unbestimmten Fragen wie etwa: „Ist Ihr Kind völlig gesund?“
Testergebnisse für 11 Policen für Kinderinvalidität 04/2020
Bedingungen (70 %)
Die Vertragsbedingungen wurden mit den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verglichen und nach einem Punktesystem bewertet.
Bewertete Bedingungen
Eintrittsalter. Je früher eine Versicherung abgeschlossen werden kann und je älter das Kind bei Vertragsabschluss sein darf, desto besser.
Höchstendalter. Je länger der Versicherungsschutz für das versicherte Kind besteht, desto besser.
Leistung ab Grad der Behinderung von ... oder ab ... Prozent Invalidität. Um die Leistung der Versicherung zu erhalten, muss der Kunde nachweisen, dass bei dem versicherten Kind ein Grad der Behinderung von 50 oder eine Invalidität von 50 Prozent nach der unternehmensspezifischen Gliedertaxe vorliegt. Die Feststellung erfolgt in der Regel durch die Versorgungsämter oder durch ärztliches Gutachten des Versicherers. Zahlt der Versicherer (anteilig) schon bei einem geringeren Grad von Behinderung oder Invalidität, haben wir das positiv bewertet.
Versicherungsausschlüsse. Bei bestimmten Ereignissen erbringen die Versicherer keine Leistung. Diese sogenannten Versicherungsausschlüsse sind in der Tabelle mit Buchstaben gekennzeichnet. Der Wortlaut der Ausschlüsse kann von unseren Formulierungen abweichen. A bis E entsprechen den Musterbedingungen des GDV. Negativ haben wir bewertet, wenn darüber hinaus weitere Ausschlüsse gelten, positiv, wenn einzelne Ausschlüsse nicht oder eingeschränkt gelten.
Manche Verträge verzichten auf bestimmte Ausschlüsse, fragen aber im Antrag danach. Diese Verträge haben wir schlechter bewertet als jene, die komplett auf den Ausschluss verzichten.
Wenn eine weitere Versicherung als Basisprodukt abgeschlossen werden muss, können weitere Ausschlüsse hinzukommen.
Dauer der Rentenzahlung. Angegeben ist, wie lange die Rente gezahlt wird.
Günstige Kündigungsregelungen. Für den Versicherten ist es positiv, wenn der Versicherer einseitig auf sein ordentliches Kündigungsrecht verzichtet, am besten behält er sich auch nicht das Recht vor, den gesamten Bestand oder zumindest bestimmte Teilbestände zu kündigen.
Weitere Bedingungen (nicht bewertet)
Höhere Leistung möglich. Kunden können gegen einen höheren Jahresbeitrag höhere Renten oder Kapitalleistungen als in unserem Modell vereinbaren.
Dynamik möglich. Kunden können gegen einen höheren Jahresbeitrag vor dem Versicherungsfall eine regelmäßige Erhöhung der Rentensumme als Inflationsausgleich vereinbaren.
Beitragsfreie Versicherung bei Tod des Versicherungsnehmers. Sterben zum Beispiel Eltern oder Großeltern während der Vertragslaufzeit, wird der Vertrag zu gleichen Konditionen beitragsfrei weitergeführt. Möglich ist das oft nur, wenn diese bei Vertragsabschluss ein bestimmtes Alter (45 bis 65 Jahre) noch nicht überschritten hat.
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@Andre2609: Sie können nicht davon ausgehen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Abschluss im Alter von 10 Jahren den gleichen Schutz bietet, wie eine gute Kinderinvaliditätsversicherung. Wir raten zwar zum frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Aber für 10-jährige gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zum Grundschutz. (Auch die Kinderinvaliditätsversicherung gehört nicht zum notwenigen Grundschutz eines Kindes.)
Wichtig: Eltern sollten auf jeden Fall zuerst auf die eigene Absicherung achten. Tritt bei ihnen eine Berufsunfähigkeit ein, hat das natürlich auch finanzielle Auswirkungen auf die gesamte Familie. Für Eltern gehört die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Grundschutz.
In der Regel wird empfohlen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst frühzeitig abgeschlossen werden sollte und viele Versicherungen bieten diesen Schutz bereits ab 10 Jahren an. Wäre es empfehlenswert ab diesem Alter eine vorhandene Kinderinvaliditätsversicherung zu kündigen, da sie in der Regel nur bis zum 18. Lebensjahr läuft und stattdessen in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln? Oder sollte man den Wechsel erst nach "Ablauf" der Kinderinvaliditätsversicherung in Betracht ziehen, da sie für Kinder meist umfassender ist?
Herzlichen Dank!
@Weber-K. Die DEVK Junior Plus gehört zu den Angeboten, die bei Invalidität nach Unfall und Krankheit leisten.
Hallo,
Ich interessiere mich für meinen Sohn (1) für die Junior Plus Versicherung der DEVK, die auch im Test als gut bewertet wurde.
Dazu würde ich gerne wissen, ob in ihr der Unfallschutz auch schon inbegriffen ist oder NUR der Krankheitsfall abgedeckt wird? Alle Produktbroschüren sprechen davon, dass auch der Unfallschaden neben der Krankheit mit in der Versicherung Junior Plus abgedeckt ist und auch den Artikel der Stiftung Warentest verstehe ich so. Daher würde ich gerne nur die Junior Plus Versicherung für meinen Sohn abschließen, womit ein solider Basisschutz für Invalidität aufgrund von Unfall UND Krankheit gegeben sein müsste.
Allerdings habe ich letzten Freitag ein Angebot meiner ortsansässigen Devk-Filiale zum Abschluss einer Unfallversicherung sowie ZUSÄTZLICH der Junior Plus-Versicherung erhalten. Ich habe zudem einige Telefonate mit DEVK-Mitarbeitern geführt, die sich selbst nicht mit dem Produkt auskannten.
Ich würde mich daher hier über eine Aufklärung sehr freuen!
@Feeeelix1: Ja, die optimale Absicherung für den Fall des Eintritts einer Invalidität aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ist teuer. Wer sich das nicht leisten kann, muss Abstrich im Leistungsumfang hinnahmen.
Unser Anforderung an an die Leistung der Tarife ist, dass diese bei einem Behinderungsgrad (GdB) von 50 oder einer 50-prozentigen Invalidität zahlen und zwar entweder
- eine lebenslange Monatsrente von 1 000 Euro oder
- einmalig 100 000 Euro oder
- eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung.
Es ist natürlich fraglich, ob ein (irgendwann einmal erwachsenes) Kind mit 1 000 € zurecht kommt. Doch bereits eine Rente von 1 000 € belastet ein Haushaltseinkommen sehr. Wer es sich leisten kann, sichert einen höheren Lebensstandard ab.