Kinder­invaliditäts­versicherung im Test

So haben wir getestet

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Kinder­invaliditäts­versicherung im Test Testergebnisse für 11 Policen für Kinder­invalidität 04/2020

Im Test: Wir haben Tarife von elf Versicherern zur Absicherung einer Schwerbehin­derung oder Invalidität von Kindern untersucht – egal, ob eine Krankheit oder ein Unfall Ursache ist. Die Tarife leisten bei einem Behin­derungs­grad (GdB) von 50 oder einer 50-prozentigen Invalidität eine lebens­lange Monats­rente von 1 000 Euro, einmalig 100 000 Euro oder eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung. Außerdem haben wir nur Tarife aufgeführt, bei denen Kinder spätestens ab Voll­endung des ersten Lebens­jahres versichert werden können.

Angebote leisten bei ...

Wir unterscheiden zwei Gruppen von Versicherungs­tarifen:

  • Die einen leisten bei Invalidität nach Unfall und nach Krankheit
  • Die anderen leisten bei Invalidität nach Unfall und nach bestimmten Krankheiten. Das kann nach schwerem Herz­infarkt, Schlag­anfall, Demenz oder Krebs sein oder bei gravierenden Beein­trächtigungen bestimmter Organe oder des zentralen Nerven­systems.

Jahres­beitrag 

Angegeben sind die Beiträge für Jahres­verträge inklusive Versicherungs­steuer für ein Eintritts­alter von einem Jahr. Die Verträge verlängern sich auto­matisch um ein Jahr, wenn der Kunde nicht kündigt. Beiträge für eine eventuell erforderliche Unfall- oder Risiko­lebens­versicherung sind in den genannten Beiträgen enthalten.

Leistungs­form

Angegeben ist, in welcher Form die einzelnen Angebote leisten. Gegebenenfalls wird neben einer Rente eine kleinere, zusätzliche Kapital­leistung gezahlt.

Unter­suchungen

Wir haben die Versicherungs­bedingungen und die Qualität der Antrags­formulare geprüft und bewertet.

Anträge (30 %)

Die Antrags­formulare wurden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wird einfach und deutlich auf die Folgen einer falschen Beant­wortung der Gesund­heits­fragen hingewiesen (vorvertragliche Anzeige­pflicht)? Sind Hinweise wie „der Versicherer kann zurück­treten“ oder „die Leistung verweigern“ hervorgehoben und stehen sie in der Nähe der Gesund­heits­fragen und vor der Unter­schrift des Kunden?
  • Beziehen sich die Gesund­heits­fragen auf einen begrenzten Zeitraum?
  • Beziehen sich die Gesund­heits­fragen nur auf objektive Umstände wie etwa Krankheiten, Unfall­folgen und Behin­derungen? Wird auf Fragen mit unklaren Begriffen wie „Beein­trächtigungen“, „Beschwerden“, „Auffälligkeiten“ oder „Störungen“ verzichtet?
  • Wird nicht nach Erbkrankheiten in der Familie gefragt?
  • Enthalten die Formulare keine unbe­stimmten Fragen wie etwa: „Ist Ihr Kind völlig gesund?“

Bedingungen (70 %)

Die Vertrags­bedingungen wurden mit den Musterbedingungen des Gesamt­verbands der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) verglichen und nach einem Punkte­system bewertet.

Bewertete Bedingungen

Eintritts­alter. Je früher eine Versicherung abge­schlossen werden kann und je älter das Kind bei Vertrags­abschluss sein darf, desto besser.

Höchs­tendalter. Je länger der Versicherungs­schutz für das versicherte Kind besteht, desto besser.

Leistung ab Grad der Behin­derung von ... oder ab ... Prozent Invalidität. Um die Leistung der Versicherung zu erhalten, muss der Kunde nach­weisen, dass bei dem versicherten Kind ein Grad der Behin­derung von 50 oder eine Invalidität von 50 Prozent nach der unter­nehmens­spezi­fischen Gliedertaxe vorliegt. Die Fest­stellung erfolgt in der Regel durch die Versorgungs­ämter oder durch ärzt­liches Gutachten des Versicherers. Zahlt der Versicherer (anteilig) schon bei einem geringeren Grad von Behin­derung oder Invalidität, haben wir das positiv bewertet.

Versicherungs­ausschlüsse. Bei bestimmten Ereig­nissen erbringen die Versicherer keine Leistung. Diese sogenannten Versicherungs­ausschlüsse sind in der Tabelle mit Buch­staben gekenn­zeichnet. Der Wort­laut der Ausschlüsse kann von unseren Formulierungen abweichen. A bis E entsprechen den Musterbedingungen des GDV. Negativ haben wir bewertet, wenn darüber hinaus weitere Ausschlüsse gelten, positiv, wenn einzelne Ausschlüsse nicht oder einge­schränkt gelten.

Manche Verträge verzichten auf bestimmte Ausschlüsse, fragen aber im Antrag danach. Diese Verträge haben wir schlechter bewertet als jene, die komplett auf den Ausschluss verzichten.

Wenn eine weitere Versicherung als Basis­produkt abge­schlossen werden muss, können weitere Ausschlüsse hinzukommen.

Dauer der Rentenzahlung. Angegeben ist, wie lange die Rente gezahlt wird.

Güns­tige Kündigungs­regelungen. Für den Versicherten ist es positiv, wenn der Versicherer einseitig auf sein ordentliches Kündigungs­recht verzichtet, am besten behält er sich auch nicht das Recht vor, den gesamten Bestand oder zumindest bestimmte Teil­bestände zu kündigen.

Weitere Bedingungen (nicht bewertet)

Höhere Leistung möglich. Kunden können gegen einen höheren Jahres­beitrag höhere Renten oder Kapital­leistungen als in unserem Modell vereinbaren.

Dynamik möglich. Kunden können gegen einen höheren Jahres­beitrag vor dem Versicherungs­fall eine regel­mäßige Erhöhung der Rentensumme als Inflations­ausgleich vereinbaren.

Beitrags­freie Versicherung bei Tod des Versicherungs­nehmers. Sterben zum Beispiel Eltern oder Groß­eltern während der Vertrags­lauf­zeit, wird der Vertrag zu gleichen Konditionen beitrags­frei weitergeführt. Möglich ist das oft nur, wenn diese bei Vertrags­abschluss ein bestimmtes Alter (45 bis 65 Jahre) noch nicht über­schritten hat.

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134 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.01.2023 um 11:53 Uhr
Zusätzliche Kinder-Unfallversicherung

@Eddy_22: Der Tarif KISS der Barmenia leistet beim Eintritt einer Invalidität nach Unfall oder Krankheit.
Mit der Auszahlung aus einer Unfallversicherung kann man die Umbaukosten für die Wohnung / des Hauses bezahlen, wenn eine Anpassung notwendig werden sollte.
Für den Lebensunterhalt ist die Monatsrente, im Beispielsfall 1000 €, gedacht.

Eddy_22 am 02.01.2023 um 15:03 Uhr
Zusätzliche Kinder-Unfallversicherung sinnvoll?

Sollten wir für den Nachwuchs, zusätzlich zur KISS-Police der Barmenia, eine separate Unfallversicherung abschließen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.06.2022 um 11:12 Uhr
Ab wann Wechsel zu einer Unfallversicherung?

@Drambuie: Eine Unfallversicherung bietet nur einen eingeschränkten Schutz. Laut Veröffentlichungen der Verbraucherzentralen sind 1 % aller Invaliditätsfälle unfallbedingt, 99 % krankheitsbedingt. Der Wechsel in eine andere Invaliditätsversicherung sollte daher idealerweise in die Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgen. Aber noch nicht im Alter von 7 bis 12. In Ihrem Tarif erhalten Ihre Kinder im Invaliditätsfall eine sechsstellige einmalige Kapitaleistung und zusätzlich eine monatliche Rente in Höhe von 1000 Euro, unabhängig davon, ob die Invalidtität unfall- oder krankheitsbedingt eintritt. Eine Unfallversicherung kann aufgrund der sehr hohen Kapitalleistung im Versicherungsfall, eine sinnvolle Ergänzung sein für alle, die sich den Zusatzschutz leisten möchten. Sie kann aber in keinem Fall die Kinderinvaliditäts-, und die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen.

Drambuie am 15.06.2022 um 09:13 Uhr
Ab wann Wechsel zu einer Unfallversicherung? herun

Wir haben für unsere Kinder ab dem 1. Geburtstag eine gute, aber mit 46 Euro monatlich teure KISS-Kinderinvaliditätsversicherung der Barmenia (mit 1,5% Dynamik) abgeschlossen.
Jetzt ist ein Kind 7 Jahre alt, das andere 12.
Meine Vermutung ist, dass eine Invalidität durch Erkrankung mit zunehmendem Alter seltener wird, da die meisten Erkrankungen bis zum Grundschulalter festgestellt werden. Ich erwäge deshalb den Wechsel zu einer Unfallversicherung, auch um die monatlichen Kosten zu senken.
Trifft meine Vermutung zu? Ab wann ist es dann vertretbar/sinnvoll, zu einer Unfallversicherung zu wechseln?
Natürlich hängt das immer auch vom individuellen Budget und Sicherheitsbedürfnis ab, aber gibt es einen Zeitpunkt, zu dem statistisch Erkrankungen als Invaliditätsgrund deutlich abnehmen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.02.2022 um 18:18 Uhr
Kinder­invalidität vs. frühzeitiger Abschluss BUZ

@Andre2609: Sie können nicht davon ausgehen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Abschluss im Alter von 10 Jahren den gleichen Schutz bietet, wie eine gute Kinderinvaliditätsversicherung. Wir raten zwar zum frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, solange noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Aber für 10-jährige gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zum Grundschutz. (Auch die Kinderinvaliditätsversicherung gehört nicht zum notwenigen Grundschutz eines Kindes.)
Wichtig: Eltern sollten auf jeden Fall zuerst auf die eigene Absicherung achten. Tritt bei ihnen eine Berufsunfähigkeit ein, hat das natürlich auch finanzielle Auswirkungen auf die gesamte Familie. Für Eltern gehört die Risikolebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Grundschutz.