
„Ich war verärgert“, sagt Kathrin Przybyl. „Mir war bei Vertragsschluss nicht klar, dass der Versicherer die Invaliditätsversicherung einfach kündigen darf.“ © Markus Feger
Versicherer Basler kündigt die laufenden Verträge für die Kinderinvaliditätsversicherung „Junior Schutz Plus“. Gute Alternativen sind rar. Die Versicherungsexperten der Stiftung Warentest sagen, was betroffene Eltern jetzt tun können.
Kündigung im Briefkasten
„Ich konnte es zuerst nicht glauben“, sagt Kathrin Przybyl aus Neuss. Der Versicherer Basler hat den Versicherungsschutz für ihren fünfjährigen Sohn, eine Kinderinvaliditätsversicherung, mit einer Dreimonatsfrist gekündigt. Die Finanztest-Leserin hatte ein Jahr nach der Geburt des Jungen den 2014 von uns mit der Note Gut bewerteten Schutz abgeschlossen. Der Jahresbeitrag lag zuletzt bei rund 500 Euro. „Das Produkt hat mich überzeugt“, sagt sie. „Versprochen waren 1 500 Euro lebenslange Rente sowie eine Einmalzahlung im Fall einer Behinderung nach einem Unfall oder durch Krankheit.“
Auslaufmodell „Junior Schutz Plus“
Mehrere Eltern, die bald ohne Schutz für ihre Kinder dastehen, wandten sich an Finanztest. Die Kündigungswelle der Basler, die sich über die nächsten vier Jahre hinzieht, betrifft nach Angaben des Versicherers rund 4 000 Verträge. Pressesprecher Thomas Klein: „Wir haben uns entschieden, uns frühzeitig von kostenintensiven Spezialsegmenten mit sehr geringem Volumen zu trennen.“ Bestehende Verpflichtungen würden fortgeführt.
Alternativen für Eltern
Die Auswahl an guten Kinderinvaliditätsversicherungen ist gering. Im Test von 2014 schnitt neben dem Basler-Produkt nur der Tarif Kiz der WGV gut ab. Eltern sollten trotzdem Angebote bei weiteren Unternehmen einholen, Konditionen vergleichen und hartnäckig bleiben – es kann inzwischen neue geben. Die Neusserin Przybyl hat einen neuen Versicherer gefunden: „Ich zahle etwa 40 Euro mehr im Jahr, die Konditionen sind auch anders.“ Schwache Alternative zur Kinderinvaliditätsversicherung ist eine Unfallversicherung – aber besser als nichts. Tatsächlich werden mehr Kinder aufgrund einer Krankheit schwerbehindert als durch einen Unfall. Auch eine Pflegetagegeldpolice für Kinder kann sinnvoll sein.
Tipp: Mehr Informationen über Versicherungsschutz für Kinder lesen Sie in unserem Test Kinderinvaliditätsversicherung.
-
- Ein Kind erkrankt schwer oder hat einen Unfall? Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann die finanziellen Folgen bleibender Behinderung absichern. Elf Angebote im Test.
-
- Gemeinnützig Engagierte profitieren von Steuerfreibeträgen. Wir liefern Tipps für Jobs und Versicherung: So nutzen Sie die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale richtig!
-
- In der Print-Ausgabe von Finanztest 07/2021 haben wir alle sehr guten und guten (bis 1,7) Tarifvarianten dargestellt sowie die für Berufstätige der niedrigen...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@caffeecrema: Die einfachste Lösung ist, direkt bei der Basler Versicherung nachzufragen, ob es Verhandlungsspielraum hinsichtlich einer Rückabwicklung der Kündigung durch den Versicherer gibt. Einen Rechtsanspruch darauf, den Vertrag selbst zu kündigen, haben Sie unserer Einschätzung nach jedoch nicht. Noch ein Hinweis: Uns ist aus Leserzuschriften bekannt, dass ein Neuvertrag für eine Kinderinvaliditätszusatzversicherung - selbstverständlich zu anderen Konditionen - nach der Kündigung durch die Basler bei anderen Versicherern unproblematisch war.
Nun wurde auch unsere Kinderinvaliditätsversicherung von der Basler gekündigt ... Über das Vorgehen der Basler habe ich erst jetzt an dieser Stelle gelesen. Bei früheren Gesprächen mit den Kundenbetreuern der Basler war dies nie Thema. Eine Vorab-Information erging nicht. Für mich ist dieses Verhalten sehr erschreckend und nicht kundennah.
Die mehrfache Änderung von Kundenbetreuern / Ansprechpartnern bei der Basler kann ich aus meiner nun 4-jährigen Erfahrung mit dem Versicherer bestätigen. Daneben glänzte die Mehrheit der Kundenbetreuer durch grobe Unzuverlässigkeit und Unkenntnis. Mein Fazit: Ich kann von dem Versicherer nur abraten.
Da die Kündigung bereits ergangen ist: Kann ich nun nur noch die Basler darum bitten, die Kündigung zurückzuziehen, um selbst den Vertrag zu kündigen und so eine mögl. Ablehnung eines Neuantrags bei einem anderen Versicherer zu umgehen?
.. mit geringem Volumen. Aha, als ob der Basler dies nicht schon bei unserem
Vertragsabschluss bewusst war! Nie wieder Basler! Klingt abgedroschen, ist aber für mich so ....
Unser Vertrag für 2 Kinder wurde kürzlich ebenfalls gekündigt. Der Anbieter fiel in der Vergangenheit durch mehrfach geänderte Ansprechpartner und Betreuer nicht sonderlich positiv auf. Und nun die Kündigung, schade um die verlorene Zeit für die Recherche (, die nur dank der Stiftung Warentest erträglich war) und den Termin mit dem Außendienstmitarbeiter der Basler. Die Prozedur beginnt nun wieder von vorne ...
Wird in kommenden Versicherungstests, bei denen Produkte der Basler unter die Lupe genommen werden, über ein solche wenig kundenfreundliches Geschäftsgebahren hingewiesen?
Kommentar vom Autor gelöscht.
@chrisSEIF: Beinhaltet der Vertrag ein Kündigungsrecht des Versicherers, kann er dieses nutzen, ohne dass der Kunde dagegen Einwendungen erheben oder materielle Forderungen geltend machen könnte. Ist allerdings bereits eine Leistungspflicht entstanden, kann der Versichere nicht mehr kündigen, sondern muss die vereinbarte Leistung (z.B. eine Rente) weiterhin erbringen. (PH)