Kinder­invaliditäts­schutz Basler kündigt 4 000 Verträge

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Kinder­invaliditäts­schutz - Basler kündigt 4 000 Verträge

„Ich war verärgert“, sagt Kathrin Przybyl. „Mir war bei Vertrags­schluss nicht klar, dass der Versicherer die Invaliditäts­versicherung einfach kündigen darf.“ © Markus Feger

Versicherer Basler kündigt die laufenden Verträge für die Kinder­invaliditäts­versicherung „Junior Schutz Plus“. Gute Alternativen sind rar. Die Versicherungs­experten der Stiftung Warentest sagen, was betroffene Eltern jetzt tun können.

Kündigung im Brief­kasten

„Ich konnte es zuerst nicht glauben“, sagt Kathrin Przybyl aus Neuss. Der Versicherer Basler hat den Versicherungs­schutz für ihren fünf­jährigen Sohn, eine Kinderinvaliditätsversicherung, mit einer Drei­monats­frist gekündigt. Die Finanztest-Leserin hatte ein Jahr nach der Geburt des Jungen den 2014 von uns mit der Note Gut bewerteten Schutz abge­schlossen. Der Jahres­beitrag lag zuletzt bei rund 500 Euro. „Das Produkt hat mich über­zeugt“, sagt sie. „Versprochen waren 1 500 Euro lebens­lange Rente sowie eine Einmalzahlung im Fall einer Behin­derung nach einem Unfall oder durch Krankheit.“

Auslaufmodell „Junior Schutz Plus“

Mehrere Eltern, die bald ohne Schutz für ihre Kinder dastehen, wandten sich an Finanztest. Die Kündigungs­welle der Basler, die sich über die nächsten vier Jahre hinzieht, betrifft nach Angaben des Versicherers rund 4 000 Verträge. Presse­sprecher Thomas Klein: „Wir haben uns entschieden, uns früh­zeitig von kosten­intensiven Spezialsegmenten mit sehr geringem Volumen zu trennen.“ Bestehende Verpflichtungen würden fortgeführt.

Alternativen für Eltern

Die Auswahl an guten Kinder­invaliditäts­versicherungen ist gering. Im Test von 2014 schnitt neben dem Basler-Produkt nur der Tarif Kiz der WGV gut ab. Eltern sollten trotzdem Angebote bei weiteren Unternehmen einholen, Konditionen vergleichen und hartnä­ckig bleiben – es kann inzwischen neue geben. Die Neusserin Przybyl hat einen neuen Versicherer gefunden: „Ich zahle etwa 40 Euro mehr im Jahr, die Konditionen sind auch anders.“ Schwache Alternative zur Kinder­invaliditäts­versicherung ist eine Unfallversicherung – aber besser als nichts. Tatsäch­lich werden mehr Kinder aufgrund einer Krankheit schwerbehindert als durch einen Unfall. Auch eine Pfleg­etagegeld­police für Kinder kann sinn­voll sein.

Tipp: Mehr Informationen über Versicherungs­schutz für Kinder lesen Sie in unserem Test Kinderinvaliditätsversicherung.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.10.2021 um 16:49 Uhr
    Kündigung bereits ergangen - Was nun?

    @caffeecrema: Die einfachste Lösung ist, direkt bei der Basler Versicherung nachzufragen, ob es Verhandlungsspielraum hinsichtlich einer Rückabwicklung der Kündigung durch den Versicherer gibt. Einen Rechtsanspruch darauf, den Vertrag selbst zu kündigen, haben Sie unserer Einschätzung nach jedoch nicht. Noch ein Hinweis: Uns ist aus Leserzuschriften bekannt, dass ein Neuvertrag für eine Kinderinvaliditätszusatzversicherung - selbstverständlich zu anderen Konditionen - nach der Kündigung durch die Basler bei anderen Versicherern unproblematisch war.

  • caffecrema am 01.10.2021 um 00:01 Uhr
    Kündigung bereits ergangen - Was nun?

    Nun wurde auch unsere Kinderinvaliditätsversicherung von der Basler gekündigt ... Über das Vorgehen der Basler habe ich erst jetzt an dieser Stelle gelesen. Bei früheren Gesprächen mit den Kundenbetreuern der Basler war dies nie Thema. Eine Vorab-Information erging nicht. Für mich ist dieses Verhalten sehr erschreckend und nicht kundennah.
    Die mehrfache Änderung von Kundenbetreuern / Ansprechpartnern bei der Basler kann ich aus meiner nun 4-jährigen Erfahrung mit dem Versicherer bestätigen. Daneben glänzte die Mehrheit der Kundenbetreuer durch grobe Unzuverlässigkeit und Unkenntnis. Mein Fazit: Ich kann von dem Versicherer nur abraten.
    Da die Kündigung bereits ergangen ist: Kann ich nun nur noch die Basler darum bitten, die Kündigung zurückzuziehen, um selbst den Vertrag zu kündigen und so eine mögl. Ablehnung eines Neuantrags bei einem anderen Versicherer zu umgehen?

  • alexander.fischer am 17.03.2020 um 19:16 Uhr
    Kosten­intensives Spezialsegment ...

    .. mit geringem Volumen. Aha, als ob der Basler dies nicht schon bei unserem
    Vertragsabschluss bewusst war! Nie wieder Basler! Klingt abgedroschen, ist aber für mich so ....
    Unser Vertrag für 2 Kinder wurde kürzlich ebenfalls gekündigt. Der Anbieter fiel in der Vergangenheit durch mehrfach geänderte Ansprechpartner und Betreuer nicht sonderlich positiv auf. Und nun die Kündigung, schade um die verlorene Zeit für die Recherche (, die nur dank der Stiftung Warentest erträglich war) und den Termin mit dem Außendienstmitarbeiter der Basler. Die Prozedur beginnt nun wieder von vorne ...
    Wird in kommenden Versicherungstests, bei denen Produkte der Basler unter die Lupe genommen werden, über ein solche wenig kundenfreundliches Geschäftsgebahren hingewiesen?

  • alexander.fischer am 17.03.2020 um 16:50 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.02.2020 um 09:41 Uhr
    Anspruch auf Schadensersatz möglich?

    @chrisSEIF: Beinhaltet der Vertrag ein Kündigungsrecht des Versicherers, kann er dieses nutzen, ohne dass der Kunde dagegen Einwendungen erheben oder materielle Forderungen geltend machen könnte. Ist allerdings bereits eine Leistungspflicht entstanden, kann der Versichere nicht mehr kündigen, sondern muss die vereinbarte Leistung (z.B. eine Rente) weiterhin erbringen. (PH)