Versicherungsausschlüsse: Die Versicherung zahlt nicht, wenn die Invalidität ganz oder überwiegend aufgrund folgender Ereignisse eingetreten ist: A: Angeborene Krankheiten. B: Neurosen, Psychosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (außer wenn diese durch Unfall, Erkrankung mit hirnorganischen Schäden, Vergiftung oder Infektion verursacht wurden). C: Unfälle und Krankheiten, die durch Bewusstseinsstörungen aufgrund suchterzeugender Mittel verursacht sind (Unfälle aufgrund von Trunkenheit sind bei Kindern unter zehn Jahren, bei einigen Versicherern zwölf Jahren, mitversichert). D: Vorsätzlich ausgeführte oder versuchte Straftat. E: (Bürger-)Kriegsereignisse. F: Einwirkung von Kernenergie. G: Schädigungen, die der Versicherungsnehmer, gesetzliche Vertreter oder Sorgeberechtigte dem Kind vorsätzlich zufügt. H: Vergiftungen (nicht bei Kindern unter zehn Jahren). I: Unmittelbar oder mittelbar durch innere Unruhen, sofern der Versicherte aufseiten der Unruhestifter aktiv teilgenommen hat. J: HIV-Infektion (oft nur bei Kindern über zwölf Jahre ausgeschlossen). K: Ionisierende Strahlen (es sei denn als Folge ärztlicher Anwendung). L: Beteiligung an Luftfahrten als Luftfahrzeugführer, an Raumfahrten oder Beteiligung an Motorsportveranstaltungen. M: Ausübung von Sport gegen Entgelt. N: Infektionen (außer Tetanus, Wundstarrkrampf). O: Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen. P: Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper des Versicherten, soweit sie nicht durch einen Unfall veranlasst sind. Q: Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen. R: Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, Schlaganfall, epileptische Anfälle, Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen. S: Schäden an Bandscheiben, Bauch- und Unterleibsbrüchen, Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen (jedoch versichert, wenn versicherter Unfall Ursache ist).
1 Angebot regional und/oder auf Personengruppen eingeschränkt (siehe Adressen S. 97).
2 Rente von 1 000 Euro und Einmalzahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten.
3 Kombination aus Rente von 1 000 Euro und Einmalzahlung in Höhe von 10, 20 oder 30 Monatsrenten. Beitrag erhöht sich nach dem vollendeten 18. Lebensjahr um 20 Prozent. Abschluss auch ohne Kapitalleistung möglich.
4 Dynamik (um 2 % p .a.) nach dem Leistungsfall möglich (433 Euro).
5 Um bei unfallbedingter Invalidität von 50 Prozent 100 000 Euro zu erhalten, ist der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung nötig.
6 Rente von 1 000 Euro und Einmalzahlung von 50 000 Euro (auch andere Kombinationen möglich).
7 Absicherung nur gegen Krankheit. Unfallschutz mit zusätzlichem Beitrag aus Unfallversicherung (Tarif P 500, Versicherungssumme 67 000 Euro, Leistung: 100 000 Euro/ 50 Prozent Invalidität; über 50 Prozent bis zu 335 000 Euro).
8 Versicherer lässt separaten Abschluss zu.
9 Ausschlüsse L und R gelten nur für die Unfallversicherung.
10 Anteilige Kapitalzahlung ab 25 Prozent Invalidität je nach Grad der Invalidität, ab 90 Prozent doppelte Leistung, maximal 320 000 Euro.
11 Anteilige Kapitalzahlung ab 20 Prozent Invalidität je nach Grad der Invalidität bis zu 350 000 Euro. Versicherungsschutz für krankheitsbedingte Invalidität nur bis zum 16. Lebensjahr.
12 Auch bei Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monaten.
13 Produktvariante „Junios Ideal III“ für 562 Euro mit Dynamisierung der Rente (um 1,5 % p. a.) nach dem Leistungsfall.
14 Anteilige Kapitalzahlung ab 1 Prozent Invalidität durch Unfall und ab 25 Prozent bei Krankheit, ab 90 Prozent doppelte Leistung, maximal 300 000 Euro.
15 Ausschlüsse C bis S gelten für die Unfallversicherung. Für Invalidität durch Krankheit siehe Fußnote 17).
16 Anteilige Kapitalzahlung ab 1 Prozent Invalidität durch Unfall (bei Nürnberger, VRK maximal 335 000 Euro, bei VPV maximal 200 000 Euro).
17 Leistung bei Krankheit nur, wenn das Kind in Pflegestufe 3 (SGB XI) eingestuft wird oder bei bestimmten Erkrankungen (Krebs, Kinderlähmung, Transplantation innerer Organe, HIV-Infektion; bei VPV auch Mukoviszidose und Meningitis).
18 Verlängerung von 18 auf 24 Jahre muss vom Kunden beantragt werden. Versicherer weist Kunden darauf hin.
19 Doppelte Leistung ab 90 Prozent Invalidität möglich: Jahresbeitrag 444 Euro.
20 Weiterführung des Vertrags ab 15. Lebensjahr nur nach weiterer Gesundheitsprüfung.
21 Ausschlüsse C D E F L Q R gelten nur für die Unfallversicherung.
22 Wenn die Vorsorgeuntersuchungen bis zur Untersuchung U6 und Impfungen bereits durchgeführt wurden. Sonst ab vollendetem erstem Lebensjahr.