Kindergeld ab 18 Nachrechnen

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Die Familienkassen dürfen nicht mehr so schnell das Kindergeld streichen, wenn Kinder über 18 sind und Einkünfte haben. Eltern sollten ablehnende Bescheide genau prüfen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Familienkassen in die Schranken verwiesen. Wie Finanztest bereits im Juli gemeldet hat, sind bei der Berechnung der Einkünfte, die Jugendliche über 18 haben dürfen, gleich mehrfach Fehler passiert. Dadurch haben viele Eltern zu Unrecht das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge verloren.

Die Finanzverwaltung will die Urteile ohne großes Wenn und Aber anerkennen. Das hat Finanztest aus dem Bundesfinanzministerium erfahren. Das Schreiben hierzu soll noch im September im Bundessteuerblatt erscheinen. Die neue Rechtslage dürfte mittlerweile auch schon bis zu den Familienkassen durchgedrungen sein. Falls nicht, sollten Eltern, denen die Urteile Vorteile bringen, gegen ablehnende Kindergeldbescheide Einspruch einlegen.

Genauso sollten alle reagieren, denen Finanzbeamte im Steuerbescheid den Kinderfreibetrag versagen, weil sie die Einkünfte von Kindern über 18 falsch berechnet haben. Zeigt sich nach Ablauf des Jahres, dass Eltern über bestimmte Einkommensgrenzen kommen und deshalb der Kinderfreibetrag günstiger ist, erhalten sie ihn alternativ zum Kindergeld. Damit die Bescheide offen bleiben, müssen Eltern spätestens einen Monat nach deren Bekanntgabe Einspruch eingelegt haben.

Mit 18 wirds brenzlig

Kritisch ist die Situation aber nur, wenn Jugendliche bereits ihren 18. Geburtstag gefeiert haben. Bis dahin geht es die Familienkasse nichts an, ob Kinder bereits Geld verdienen. Erst danach dürfen sie nur noch in Grenzen eigene Einkünfte und Bezüge haben, wenn Eltern weiter Kindergeld erhalten.

In diesem Jahr liegt das Maximum bei 13.500 Mark. Für jeden Monat, zu dessen Beginn Jugendliche noch nicht 18 waren, zieht die Familienkasse ein Zwölftel davon ab (= 1.125 Mark). War der 18. Geburtstag am 15. September, dürfen also in den Monaten Oktober bis Dezember Einkünfte und Bezüge von höchstens 3.375 Mark zusammenkommen (= 13.500 Mark ­ 9 Monate x 1.125 Mark). Jede Mark mehr kippt das Kindergeld.

Umso wichtiger ist, dass die Familienkassen nicht zu viel anrechnen. Die vier Beispiele zeigen, in welchen Fällen Eltern nachrechnen müssen.

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