Wer bekommt eigentlich das Kindergeld, wenn der Nachwuchs gar nicht mehr zu Hause bei seinen Eltern lebt? Ist das Kind ausgezogen und lebt es in einem eigenen Haushalt, hat der Elternteil Anspruch auf Kindergeld, der dem Kind Unterhalt zahlt. Unterstützen beide Elternteile ihr Kind, etwa nach einer Trennung, bekommt derjenige das Kindergeld, der die höhere Unterstützung zahlt, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. III R 45/17).
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