Die neue Regelung soll zwar ab 1. Januar 2016 gelten, im Kindergeldantrag sind aber bereits seit einigen Jahren Felder für die Angabe der Steuer-ID vorgesehen. In vielen Fällen dürften die notwendigen ID-Nummern also bereits vorliegen. In so einem Fall müssen Eltern gar nichts machen. Wenn sich Eltern nicht sicher sind, ob sie das Feld ausgefüllt haben, sollten sie die Steueridentifikationsnummern sicherheitshalber noch einmal an die Familienkasse schicken.
Alle Fragen im Überblick
- Was ändert sich für mich ab 1. Januar 2016?
- Warum ist die Steuer-ID plötzlich erforderlich?
- Welche Steuer-Identifikationsnummern muss ich angeben?
- Bis wann muss ich der Familienkasse die Steuer-IDs spätestens mitteilen?
- Hat die Familienkasse meine ID-Nummern nicht schon längst?
- Stellt die Kasse die Zahlung ein, wenn ich die ID-Nummern nicht zum 1. Januar 2016 nachgereicht habe?
- Muss ich das Kindergeld zurückzahlen, wenn die ID-Nummern nicht angegeben worden sind?
- Wie kann ich die ID-Nummern meiner Familienkasse nachreichen?
- Kann ich die Steuer-ID der Familienkasse auch telefonisch mitteilen?
- Wo finde ich meine Steuer-ID und die meiner Kinder?
- Was mache ich, wenn ich die ID-Nummer meiner Kinder nicht mehr finde?
- Muss ich die Steuer-ID auch auch für Kinder angeben, die vor dem 1. Januar 2016 geboren worden sind?
- Muss ich die Steuer-ID auch für behinderte, volljährige Kinder angeben?
- Ich habe beide Nummern schon vor Jahren angegeben, muss ich noch was tun?
- Ich lebe von dem Vater meines Kindes getrennt, bekomme aber das Kindergeld, mein Ex-Partner hat jedoch die Unterlagen. Muss ich handeln?
- Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft, wie bekomme ich für mich und mein Kind eine Steuer-ID?
FAQ
-
Was ändert sich für mich ab 1. Januar 2016?
-
Wenn Sie Kindergeld bekommen wollen, müssen Sie im nächsten Jahr schriftlich bei der Familienkasse Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und die Ihrer Kinder angeben. Die Steuer-ID ist ab 1. Januar 2016 gesetzliche Voraussetzung für den Kindergeldanspruch. Die Angabe ist deshalb zwingend erforderlich, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlung. Auf Neuanträgen, zum Teil auch auf älteren Anträgen, gibt es eigene Eingabefelder für die Steuer-ID. Familien, die bereits Kindergeld erhalten, müssen prüfen, ob sie ihre Nummern schon angegeben haben. Wenn nicht, müssen sie diese nachreichen.
-
Warum ist die Steuer-ID plötzlich erforderlich?
-
Durch die Angabe der Steueridentifikationsnummer soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird und keine ungerechtfertigten Auszahlungen ins Ausland vorgenommen werden.
-
Welche Steuer-Identifikationsnummern muss ich angeben?
-
Erforderlich sind die ID-Nummer des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird, und des Elternteils, der das Kindergeld beantragt oder bereits bekommt.
-
Bis wann muss ich der Familienkasse die Steuer-IDs spätestens mitteilen?
-
„Dort wo die Steuer-IDs noch nicht vorliegen, werden betroffene Eltern von der zuständigen Familienkasse kontaktiert“, sagt Jürgen Wursthorn von der Bundesagentur für Arbeit.
-
Hat die Familienkasse meine ID-Nummern nicht schon längst?
-
„Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen zu etwa 90 Prozent die Steuer-IDs vor“, sagt Jürgen Wursthorn.
-
Stellt die Kasse die Zahlung ein, wenn ich die ID-Nummern nicht zum 1. Januar 2016 nachgereicht habe?
-
Nein, jedenfalls nicht sofort. Die Familienkassen werden es nicht beanstanden, wenn die Steuer-Identifikationsnummern im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden. Wer bereits Kindergeld bezieht und die Steuer-ID der Familienkasse noch nicht mitgeteilt hat, sollte dies möglichst zeitnah beim nächsten Kontakt mit der Behörde nachholen.
-
Muss ich das Kindergeld zurückzahlen, wenn die ID-Nummern nicht angegeben worden sind?
-
Ja. Wenn Sie die ID-Nummern im Laufe des Jahres 2016 nicht nachreichen, droht die Rückforderung der Familienkasse für alle 2016 bereits gezahlten Beträge. Hintergrund: Ohne Vorliegen der ID-Nummern sind die gesetzlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch nicht erfüllt. Daher ist die Kasse gesetzlich verpflichtet, die Zahlungen zum 1. Januar 2016 aufzuheben und das seit Januar 2016 gezahlte Kindergeld zurückzufordern. „Kommt der Kindergeldberechtigte bis zum 1. Januar 2017 dieser Meldepflicht nicht nach, wird das Kindergeld für 2016 zurückgefordert“, sagt Jürgen Wursthorn.
-
Wie kann ich die ID-Nummern meiner Familienkasse nachreichen?
-
Wenn Sie sowieso Belege oder Nachweise bei der Kasse einreichen müssen – wie zum Beispiel Nachweise über die Ausbildung volljähriger Kinder – oder anderen Kontakt zur Kasse haben, teilen Sie die fehlenden ID-Nummern am besten gleich mit. Oder aber mit einem formlosen Schreiben.
-
Kann ich die Steuer-ID der Familienkasse auch telefonisch mitteilen?
-
Nein. Die Steuer-ID kann nur schriftlich mitgeteilt werden. Die Adresse Ihrer zuständigen Familienkasse finden Sie auf Ihrem Kindergeldbescheid. Sollten Sie den nicht mehr zur Hand haben, können Sie die Adresse auch über die Website der Arbeitsagentur finden.
-
Wo finde ich meine Steuer-ID und die meiner Kinder?
-
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung, der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers und Ihrem Steuerbescheid. In der Regel ist auf dem Steuerbescheid auch die ID-Nummer Ihrer Kinder vermerkt. Die Steueridentifikationsnummer wurde 2008 eingeführt. Eltern erhalten sie für Neugeborene automatisch per Schreiben.
-
Was mache ich, wenn ich die ID-Nummer meiner Kinder nicht mehr finde?
-
Sollten Sie die ID-Nummern verlegt haben oder nicht mehr finden, können Sie diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern. Allerdings wird die Steuer-ID per Post zugestellt und die Bearbeitungszeit kann momentan bis zu sechs Wochen betragen.
-
Muss ich die Steuer-ID auch auch für Kinder angeben, die vor dem 1. Januar 2016 geboren worden sind?
-
Ja, die Regelung gilt unabhängig vom Geburtsdatum Ihrer Kinder.
-
Muss ich die Steuer-ID auch für behinderte, volljährige Kinder angeben?
-
Ja, die Regelung gilt unabhängig vom Geburtsdatum Ihrer Kinder.
-
Ich habe beide Nummern schon vor Jahren angegeben, muss ich noch was tun?
-
Nein, müssen Sie nicht. Bereits seit Jahren enthält der Kindergeldantrag Eingabefelder für die ID-Nummern. Deshalb liegen der Familienkasse bereits viele Steueridentifikationsnummern vor.
-
Ich lebe von dem Vater meines Kindes getrennt, bekomme aber das Kindergeld, mein Ex-Partner hat jedoch die Unterlagen. Muss ich handeln?
-
Wenn Sie sich als Kindergeldbezieher nicht sicher sind, ob die Familienkasse die Steueridentifikationsnummern hat, teilen Sie der Kasse die Nummern sicherheitshalber noch einmal mit. Das vermeidet Rückfragen und sichert die Kindergeldzahlung.
-
Ich habe keine deutsche Staatsbürgerschaft, wie bekomme ich für mich und mein Kind eine Steuer-ID?
-
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, haben Sie auch eine Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen. Damit können Sie Kindergeld beantragen. Sollten Sie die Nummer nicht mehr zur Hand haben, können Sie sie über das Bundeszentralamt für Steuern neu beantragen (siehe oben).
-
- Ob Heirat, Kind, Karriere oder Jobverlust – oft lohnt sich ein Steuerklassenwechsel. Lesen Sie, welche Steuerklasse für Sie die richtige ist und was es zu beachten gibt.
-
- Neben Kindergeld und Steuervorteilen durch Kinderfreibeträge sparen Eltern mit Ausgaben für Betreuung und Schule. Alleinerziehende sichern sich den Entlastungsbetrag.
-
- Die Familienkasse warnt vor Anbietern im Internet, die Kindergeldanträge gegen Gebühr für Eltern abwickeln wollen. Online, etwa über Google, finden sich viele dieser...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.