
Eltern müssen bis Ende des Jahres ihre Steueridentifikationsnummern an die Familienkasse melden. Nun ist die Aufregung groß: Viele befürchten, ihnen drohe der Wegfall des Kindergeldes oder gar eine Rückzahlungspflicht, wenn sie den Termin verpassen. Doch ganz so dramatisch ist es nicht. test.de klärt auf.
In 90 Prozent der Fälle liegt die Steuer-ID bereits vor
Viele Eltern sind in Aufruhr und verbreiten Meldungen in sozialen Netzwerken, wonach die Kindergeldzahlung ab 1. Januar 2016 eingestellt werde, wenn der Familienkasse die Steuer-ID nicht bis spätesten Ende Dezember 2015 vorliege. Entwarnung kommt jetzt aber von der Familienkasse selbst. Kindergeldzahlungen würden nicht eingestellt, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung vorliegt, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit. „Bei laufenden Kindergeldanträgen liegen erforderliche ID-Nummern zu etwa 90 Prozent vor. Dort wo das nicht der Fall ist, werden diejenigen im Laufe von 2016 kontaktiert“, beruhigt Jürgen Wursthorn, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.
ID-Nummer kann nachgereicht werden
Auch das Bundeszentralamte für Steuern stellt klar, dass die Steuer-ID im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden kann.
Tipp: Reichen Sie die Steuer-IDs am besten trotzdem zeitnah ein. Denn wenn Sie die Angelegenheit vergessen und auch 2016 die Daten nicht einreichen, kann die Kasse tatsächlich das für 2016 ausgezahlte Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar 2016 zurückfordern. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ zum Thema.
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit den kostenlosen Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nachrichten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglichkeiten, Newsletter aus verschiedenen Themengebieten auszuwählen test.de-Newsletter bestellen.
-
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
-
- Neben Kindergeld und Steuervorteilen durch Kinderfreibeträge sparen Eltern mit Ausgaben für Betreuung und Schule. Alleinerziehende sichern sich den Entlastungsbetrag.
-
- Die Familienkasse warnt vor Anbietern im Internet, die Kindergeldanträge gegen Gebühr für Eltern abwickeln wollen. Online, etwa über Google, finden sich viele dieser...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.