Kinder­geld Ab 2016 nur mit Steuer-ID

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Kinder­geld - Ab 2016 nur mit Steuer-ID

Eltern müssen bis Ende des Jahres ihre Steueridentifikations­nummern an die Familien­kasse melden. Nun ist die Aufregung groß: Viele befürchten, ihnen drohe der Wegfall des Kinder­geldes oder gar eine Rück­zahlungs­pflicht, wenn sie den Termin verpassen. Doch ganz so dramatisch ist es nicht. test.de klärt auf.

In 90 Prozent der Fälle liegt die Steuer-ID bereits vor

Viele Eltern sind in Aufruhr und verbreiten Meldungen in sozialen Netz­werken, wonach die Kinder­geldzahlung ab 1. Januar 2016 einge­stellt werde, wenn der Familien­kasse die Steuer-ID nicht bis spätesten Ende Dezember 2015 vorliege. Entwarnung kommt jetzt aber von der Familien­kasse selbst. Kinder­geldzah­lungen würden nicht einge­stellt, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung vorliegt, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundes­agentur für Arbeit. „Bei laufenden Kinder­geld­anträgen liegen erforderliche ID-Nummern zu etwa 90 Prozent vor. Dort wo das nicht der Fall ist, werden diejenigen im Laufe von 2016 kontaktiert“, beruhigt Jürgen Wurst­horn, Sprecher der Bundes­agentur für Arbeit.

ID-Nummer kann nachgereicht werden

Auch das Bundes­zentral­amte für Steuern stellt klar, dass die Steuer-ID im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden kann.

Tipp: Reichen Sie die Steuer-IDs am besten trotzdem zeit­nah ein. Denn wenn Sie die Angelegenheit vergessen und auch 2016 die Daten nicht einreichen, kann die Kasse tatsäch­lich das für 2016 ausgezahlte Kinder­geld rück­wirkend zum 1. Januar 2016 zurück­fordern. Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ zum Thema.

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