
Kita-Förderung. Wo Kinder spielen, ist egal.
Wenn Kommunen Eltern einen Zuschuss zu den Kosten für einen städtischen Kindergarten gewähren, müssen sie auch Waldorfkindergärten und andere freie Träger fördern. Das erklärte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Stadt Künzelsau. Sie hatte Eltern, die ihre Kinder ab dem dritten Lebensjahr in einem städtischen Kindergarten betreuen ließen, die Kosten vollständig abgenommen – nicht aber jenen, die ihren Nachwuchs in Einrichtungen freier Träger brachten. Das Gericht wertete das als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Außerdem beschneide die Stadt so das Recht der Eltern, frei über die Erziehung ihres Kindes zu bestimmen (Az. 12 S 638/15).
Bei der Frage, mit welchen Summen die Stadt Kindergärten fördern will, darf sie aber zwischen den Trägern differenzieren, meinte das Gericht. Das gelte insbesondere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Betreuungsangebote städtischer und freier Einrichtungen.