Spielen zwei fünfjährige Kinder draußen im Hof des Kindergartens, reicht es, wenn Erzieher alle 15 bis 30 Minuten nach ihnen sehen. Werfen die Kinder in der Zwischenzeit Steine auf Autos, haften weder sie selbst, noch Kindergarten oder Erzieher. Der Autobesitzer bleibt auf seinem Schaden sitzen (Amtsgericht München, Az.133 C 20101/15).