
Generationenvertrag. Großeltern, Eltern, Kinder – die Rente zahlt die jeweils nachfolgende Generation. © plainpicture / Stephanie Uhlenbrock
Mütter und Väter stehen besondere Leistungen bei der gesetzlichen Rente zu: Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten, Mütterrente, Kinderzuschlag. Ein Überblick.
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@SenorLeon: Für Renten aus eigener Versicherung - also für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Erziehungsrenten - gilt generell eine Antragsfrist von drei Monaten, sobald alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Stellen Sie den Antrag später, kann die Rente in der Regel erst ab dem Antragsmonat beginnen.
Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig, wenn Sie bereits eine Rente beziehen.
Wenn Sie noch keine Rente beziehen, muss ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter 0800 1000 4800.
Hallo zusammen,
meine Tante ist Pensionärin und erhält jetzt mit 73 eine Mütterrente. Sie hat sich aktiv darum bemüht. Von Seiten der Rentenversicherung hat das niemand proaktiv angestoßen. Sie musste noch ca. 1000 € draufzahlen, um irgendeine Lücke zu schließen und erhält jetzt ca. 150 € pro Monat. Kann sie die Mütterrente nachträglich ab 2019 dennoch erhalten?
Freundliche Grüße
@franz_b: Ich befürchte, hier liegt ein Missverständnis vor. Bitte beachten Sie, dass Frage 6 den Sonderfall behandelt, wenn Eltern die Erziehungszeit anders aufteilen wollen als sie tatsächlich stattgefunden hat. Soll die Erziehungszeit dem Elternteil angerechnet werden, der sich nicht hauptsächlich um die Erziehung gekümmert hat, müssen beide Eltern gemeinsam dies gegenüber der Rentenversicherung erklären. Und diese Erklärung ist nur für 2 Monate rückwirkend möglich.
Liebe Redaktion, es wäre wirklich wichtig, die Frage 1 & 6 umzuschreiben. Wir hatten den Fall: Mama arbeitet nach dem Mutterschutz, Papa dann 1 Jahr in Elternzeit, und dann einen Krippenplatz. Auf 3 oder 10 Jahre gerechnet überwiegt die Erziehungsarbeit durch die Mama, aber weil wir es nicht besser wussten, haben wir den Antrag für das Jahr Erziehungszeit (Papa) nicht gestellt. Papa fehlen jetzt 12 Monate Anrechnungszeit für die Rente, in denen er in Elternzeit war.
@paule_11: Bei diesen Zeiten geht es um die Erziehung eines Kindes. Die Erziehungszeit ist dem Elternteil zuzuordnen, der sein Kind erzogen hat. Die Erziehungszeit von Kind 1 ließe sich dem Elternteil A zuordnen, sofern Elternteil A es erzogen hat und die weiteren Voraussetzungen für eine Anrechnung erfüllt sind. Die Erziehungszeit von Kind 2 ließe sich dem Elternteil B zuordnen, sofern Elternteil B es erzogen hat und die weiteren Voraussetzungen für eine Anrechnung erfüllt sind. Zur individuellen Gestaltungsmöglichkeit wenden Sie sich bitte an die Beratungsstellen der Deutsche Rentenversicherung, die u.a. dazu kostenfrei berät.