Kinder kosten Geld, viel Geld. Etwa für Kita und Tagesmutter. Seit 2006 können alle berufstätigen Eltern zwei Drittel dieser Kosten beim Finanzamt abrechnen. Als berufstätig gelten auch Mütter und Väter, die Teilzeit arbeiten oder einen Minijob haben. Das Finanzamt erkennt maximal 4000 Euro pro Kind und Jahr an. Die Berechnung ist etwas kompliziert, lohnt sich aber für Eltern.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Alle profitieren: Der Grundfreibetrag wird zum zweiten Mal 2022 erhöht. Für Arbeitnehmer steigt die Jobkostenpauschale auf 1200 Euro, Fernpendler setzen mehr pauschal ab.
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- Die Preise für Heizen, Tanken und Lebensmittel haben angezogen. Nun gibt es finanzielle Entlastungen vom Staat, als direkte Zahlung und über Steuererleichterungen.
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