
Eine Tagesmutter darf keine Kleinkinder in ihrer gemieteten Eigentumswohnung betreuen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 204/11).
Die Kölner Tagesmutter hatte zwar die Erlaubnis des Vermieters, fünf Kinder in der Mietwohnung zu betreuen. Doch die unter ihr wohnende Nachbarin fühlte sich von den Kindern belästigt und klagte. Daraufhin untersagte die Wohneigentümerversammlung der Tagesmutter die Betreuung. Um die Wohnung gewerblich zu nutzen, ist laut Teilungserklärung eine Dreiviertel-Mehrheit der Wohnungseigentümer nötig. Eine solche Zustimmung lag aber nicht vor.
Tipp: Nutzen Tagesmütter eine gemietete Wohnung, sollten sie sich das im Mietvertrag genehmigen lassen.
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