
Eine halbe Stunde zur Kita müssen Eltern in Kauf nehmen.
Eine halbstündige Fahrt zur Kindertagesstätte ist für Eltern zumutbar. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden (Az. M 18 K 13.2256). Im vorliegenden Fall hatte die Stadt München für ein knapp 13 Monate altes Kind Betreuungsplätze in freigemeinnützigen Kindertagesstätten angeboten, die dieselben Gebühren wie die städtischen Kindertagesstätten erheben. Diese Einrichtungen können innerhalb von einer halben Stunde sowohl von der Wohnung als auch vom Arbeitsplatz der Mutter und des Vaters aus erreicht werden. Den Eltern war dieser Weg zu weit, sie klagten. Das Gericht hielt die Strecke für angemessen, da der Aufwand, das Kind in die Kita zu bringen und es wieder abzuholen, für beide Eltern gleich sei. Somit können sie sich bei der Betreuung des Kindes abwechseln.