Zu Hause geht die Rehabilitation oft noch weiter. Eltern sollten die Erstattung eines Verdienstausfalls rasch beantragen.
Nachsorge für langfristigen Erfolg
Damit Ihr Kind die neuen Verhaltensweisen, die es in der Reha gelernt hat, festigen und in den Alltag übertragen kann, übernimmt die Rentenversicherung auch Leistungen zur Nachsorge. Die Rehabilitationseinrichtung prüft, ob und welche Leistungen in der Nähe Ihres Wohnorts infrage kommen, und leitet diese ein. Das könnten zum Beispiel Logopädie oder Physiotherapie sein.
Bescheinigung für Arbeitgeber und Schule
Brauchen Sie eine Bescheinigung für die Schule Ihres Kindes oder Ihren Arbeitgeber über die Reha, lassen Sie sich diese von der Klinik geben.
Separate Anträge: Verdienstausfall und Haushaltshilfe
Haben Sie Ihr Kind während der Reha begleitet und konnten deshalb nicht arbeiten, beantragen Sie gleich die Erstattung Ihres Verdienstausfalls. So wird die Einkommenslücke möglichst zeitnah geschlossen. Sie tun das mithilfe der Formulare G0560 und G0561 der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Behörde zahlt nur, wenn Sie keinen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Entgelts durch den Arbeitgeber haben. Den Verdienstausfall der Begleitperson erstattet sie in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Brutto-Verdienste oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung werden allerdings nicht berücksichtigt. Die Grenze liegt 2022 bei 7 050 Euro im Monat (West) und 6 750 Euro im Monat (Ost).
Ebenfalls bei der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie die Formulare zur Kostenerstattung einer Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung. Sie heißen G0580, G0581 und G0585.
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