Damit es mit der Kinder- oder Jugendreha klappt, sollten Eltern vorher einige Dinge beachten. Hier das Wichtigste.
Voraussetzungen: Wann eine Reha infrage kommt
Die Reha kommt nur bei längerfristigen Beeinträchtigungen infrage, etwa starkem Übergewicht, Atemwegs- oder Hautkrankheiten, Krebserkrankungen, psychischen Störungen, neurologischen Krankheiten. Zudem gelten versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Die sind allerdings nicht allzu hoch.
- Einer der Erziehungsberechtigten muss – etwa als Arbeitnehmer – in den letzten zwei Jahren vor dem Reha-Antrag mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge an die Rentenkasse gezahlt haben oder
- zum Zeitpunkt des Antrags insgesamt auf mindestens fünf Jahre Versicherungszeit kommen oder
- eine gesetzliche Alters- oder Erwerbsminderungsrente erhalten.
Befundbericht ausfüllen lassen
Für die Bewilligung des Reha-Antrags muss einer der Ärzte Ihres Kindes für die Rentenversicherung einen Befundbericht ausfüllen. Das entsprechende Formular G0612 gibt es bei der Behörde zum Download. Sprechen Sie die Fachärztin oder den Kinderarzt Ihres Kindes darauf an.
Der Befundbericht muss aussagekräftig formuliert sein. Wichtig ist, dass bei mehreren Beeinträchtigungen klar hervorgeht, um welche es vorrangig während der Reha gehen soll. Davon hängt ab, welche Klinik geeignet ist. Hauptdiagnose, Funktionsstörungen und bisherige Behandlungen sollten im Befundbericht klar aufeinander abgestimmt sein.
Fachklinik: Nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl
Die Rentenversicherung bemüht sich, Ihre Wünsche bei der Wahl einer Fachklinik zu berücksichtigen. Informieren Sie sich vorher über das Angebot und schreiben Sie Ihre Vorlieben in den Reha-Antrag. Eine Klinikübersicht finden Sie ebenfalls auf der Website des Bündnisses Kinder- und Jugendreha.
Den Reha-Antrag ausfüllen
Das Antragsformular für die Reha heißt G0200. Bei der Rentenversicherung können Sie es online ausfüllen oder Sie drucken es aus und schicken es per Post.
Mit Ihrem Arbeitgeber sprechen
Müssen Sie Ihr Kind in die Reha begleiten, sprechen Sie früh mit Ihrem Arbeitgeber über eine unbezahlte Freistellung. Die Rentenversicherung erstattet Ihnen in der Regel den Verdienstausfall. Stellen Sie dazu einen Antrag nach der Reha.
Haushaltshilfe: Lösung bei mehreren Kindern
Haben Sie weitere Kinder, die während der Reha nicht versorgt wären, können Sie diese unter Umständen auf Kosten der Rentenversicherung mitnehmen oder eine Haushaltshilfe organisieren. Auch dafür werden die Ausgaben in bestimmtem Umfang erstattet. Fragen Sie nach.
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