Kind im Auto Reicht eine Sitz­erhöhung?

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Kind im Auto - Reicht eine Sitz­erhöhung?

Halt geben. Der Nach­wuchs sollte möglichst lange im Kinder­sitz fahren. © Getty Images / Marilyn Nieves

Sitz­erhöhungen ohne Rückenlehne sind erlaubt, bieten aber wenig Sicherheit. Im Crashtest knallte der Dummy-Kopf gegen die Tür. Die Stiftung Warentest rät: Spendieren Sie Ihrem Kind wenigs­tens eine Sitz­erhöhung mit Rückenlehen – oder besser noch einen guten Kinder­sitz aus den Tests von Kindersitzen der Stiftung Warentest.

Kinder ab 15 Kilogramm dürfen auf eine Sitz­erhöhung

Die Sicherheit des Nach­wuchses sollte für Eltern oberste Priorität haben, besonders im Straßenverkehr. Damit die Kleinen mit dem Auto sicher ans Ziel kommen, schreibt der Gesetz­geber für sie Kinder­sitze vor. Sobald Sohn oder Tochter mindestens 15 Kilogramm wiegen, genügt theoretisch eine Sitz­erhöhung. Das Kind thront auf einem festen Kissen – hoch genug, um den Sicher­heits­gurt ordnungs­gemäß anzu­legen. Damit erfüllen Sitz­erhöhungen die gesetzlichen Mindest­anforderungen. Sicher sind sie dennoch nicht.

Sitz­erhöhung bietet keinen Seiten­aufprall­schutz

Die einfachen Erhöhungen ohne Rückenlehne bieten nur Schutz bei frontalen Zusammen­stößen, jedoch keinen Seiten­aufprall­schutz. Außerdem haben einige Modelle keine Führung für die Sicher­heits­gurte. Schläft das Kind ein und kippt es zur Seite, rutscht es meist aus dem Diagonalgurt heraus, der über den Oberkörper verläuft.

Kinder­kopf knallt im Crashtest gegen die Tür

Die Stiftung Warentest prüft in ihren regel­mäßigen Tests von Kindersitzen solche reinen Sitz­erhöhungen nicht, weil sie aus Sicher­heits­gründen alle ein mangelhaftes test-Qualitäts­urteil bekämen. In einem exemplarischen Crashtest mit Sitz­erhöhung schlug der Kopf des Dummys beim seitlichen Aufprall ungebremst gegen die Tür. Auch ein Kopfairbag hätte nicht geholfen, weil der Kopf eines rund ein Meter großen Kindes tiefer aufschlägt.

Besser immer Sitz­erhöhungen mit Rückenlehne

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stiftung Warentest generell nur Sitz­erhöhungen mit Rückenlehne. Sie schützt bei seitlichem Aufprall und gibt Halt, wenn das Kind schläft. Der Umstieg auf ein reines Sitzkissen sollte – wenn über­haupt – so spät wie möglich erfolgen. Zum Beispiel wenn das Kind aufgrund seiner Größe oder Statur nicht mehr in das System mit Lehne hinein­passt. Erst ab 1,50 Meter ist der Nach­wuchs groß genug, um sich im Auto auch ohne Sitz­erhöhung korrekt anzu­schnallen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 26.05.2021 um 16:28 Uhr
Sitzerhöhungen mit Rückenlehne

@hillus: Nein, leider haben wir noch keine Untersuchungen durchgeführt und können auch keine Empfehlungen geben. (Se)

hillus am 23.05.2021 um 10:19 Uhr
Sitzerhöhungen mit Rückenlehne

Gibt's dazu auch Tests oder Empfehlungen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.11.2020 um 12:43 Uhr
Sitzerhöhungen

@schlumpfgitarre: Eine simple Sitzerhöhung ist bei Seitenaufprallen grundsätzlich die unsichere Variante, da sie keinerlei seitlichen Schutz für Oberkörper und Kopf bietet und die obere Gurtführung für einen größenabhängig optimalen Gurtverlauf fehlt. Die obere Gurtführung ist nämlich üblicherweise in die Rückenlehne des Kindersitzes integriert. Ohne Rückenlehne also keine Führung. Die hinteren Rückhalteeinrichtungen in den Autos sind überwiegend schlechter als die vorderen und Airbags in Türen und Dachhimmel nur teilweise vorhanden. Wenn Airbags bzw. gute Rückhaltesysteme vorhanden sind, reichen sie teilweise nicht für Kinder. Der Kopf von kleineren Kindern kann bei Vorhang- Kopfairbags aus dem Dachhimmel durch seine nach unten begrenzte Entfaltung bis zur Scheibe durchtauchen. Ohne Rückenlehne wird das Kind in diesem Fall nicht geschützt und kann schwere bis tödliche Verletzungen erleiden. Frontal- und Seitenaufpralle sind die häufigsten Unfalltypen mit den schwersten Unfallfolgen. Mit unserem Testprogramm decken wir rund 90 % des Geschehens ab, eine 100 % Sicherheit gibt es nicht. Andere Unfalltypen wie Heckaufprall haben im Unfallgeschehen und in der Verletzungsschwere nur geringe Bedeutung und sind auch von der Lasteinleitung über die große Fläche der Rücksitzbank unproblematischer. (Se)

schlumpfgitarre am 24.11.2020 um 17:25 Uhr
Frage zur Zulassung von Sitzerhöhungen

Liebes Team von Test.de,
eine Nachfrage zu den Sitzerhöhungen. Wie sind die gesetzlichen Anforderungen für die Verwendung von reinen Sitzerhöhungen ohne Rückenlehne? Für Sitze seit 2017 gibt es neue Anforderungen oder reichen die auf der Seite genannten 1,50 m als gesetzliche Anforderung?
Beste Grüße!

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.01.2020 um 17:47 Uhr
Schutz bei integrierten Kindersitzen

@Finley78: Integrierte Kindersitze haben wir noch nicht untersucht, sodass wir keine Bewertung beisteuern können. (Se)