Wer bei offener Autotür ein Kind auf dem Rücksitz anschnallt, trägt eine Mitschuld, wenn ein anderes Auto gegen die Tür fährt. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ließ einen Vater 70 Prozent des Schadens zahlen, die Unfallgegnerin nur 30 Prozent (Az. 814 C 86/15). Das Argument: Wer die Autotür für eine „nicht unbedeutende Zeit“ offen lasse, schaffe ein erhebliches Hindernis. Beim Ein- und Aussteigen habe man sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer nach Möglichkeit ausgeschlossen ist.