Wer bei offener Autotür ein Kind auf dem Rücksitz anschnallt, trägt eine Mitschuld, wenn ein anderes Auto gegen die Tür fährt. Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek ließ einen Vater 70 Prozent des Schadens zahlen, die Unfallgegnerin nur 30 Prozent (Az. 814 C 86/15). Das Argument: Wer die Autotür für eine „nicht unbedeutende Zeit“ offen lasse, schaffe ein erhebliches Hindernis. Beim Ein- und Aussteigen habe man sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer nach Möglichkeit ausgeschlossen ist.
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Neben dem Geburtsvorbereitungskurs wird noch der Zauberkurs für Eltern angeboten. Vom o.g. Gericht.
Habe mich auch soeben gefragt wie man sonst das Kind anschnallen könnte. "Durch das Fenster" finde ich eine super Lösung, zumal sich das hintere Fenster bis unten öffnen lässt!! <-- ironisch gemeint! Was wäre denn die Lösung für das Problem seitens des Richters? Nicht anschnallen bis zum nächsten Parkplatz?
Vielen Dank für den Hinweis!
Ich werde in Zukunft versuchen das Kind durch das geöffnete Fenster anzuschnallen um die Tür nicht öffnen zu müssen...