Gesetzliche Krankenkassen dürfen das Gerätetraining in Kieser-Studios nicht als Gesundheitskurs zur Vorbeugung bezuschussen. Darauf wies das Bundesversicherungsamt alle Kassen in einem Rundschreiben hin. Reines Gerätetraining könne allenfalls als Rehabilitationsmaßnahme bezuschusst werden.