Kieferorthopädische Behandlung

Fall 3: Asymmetrie, Vorbei- und Überbiss: Sinnvolle Therapiepläne, aber Infomängel

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Gutachterlösung: Linken Milcheckzahn im Oberkiefer ziehen, dann Lückenschluss. Ziehen des linken Milchbackenzahns im Unterkiefer, um Platz für den später durchbrechenden hinteren kleinen Backenzahn zu schaffen, dann Lückenschluss. Korrektur von Vorbei- und Überbiss (KIG 5, kieferorthopädische Indikationsgruppe).

Lösungsvorschlag Praxis 5: Sinnvolle und medizinisch vertretbare Therapieplanung, vergleichbar mit der Gutachterlösung. Positiv: Wegen Spätanlage eines kleinen Backenzahns wird nach etwa zwei Jahren eine Zwischendiagnostik vorgesehen, um die Therapie entsprechend anzupassen.

Kostenvoranschlag, Zuzahlung: Keine transparente Unterscheidung nach medizinisch relevanten Leistungen (wie zum Beispiel die Versiegelung der Zähne und eine Zwischendiagnostik) sowie komfortrelevanten Leistungen. Empfohlen wurde ein „passives, friktionsarmes Bracketsystem“ mit „hochwertigen thermoaktiven Drahtbögen“– eventuell ein selbstligierendes Bracketsystem (siehe dazu auch Praxis 2).

Fazit: Eine sinnvolle und medizinisch vertretbare Therapieplanung. Bei den privaten Zuzahlungen war aber eine informierte Entscheidung für den Patienten oder die Eltern kaum möglich.

Lösungsvorschlag Praxis 6: Sinnvolle, medizinisch vertretbare Therapieplanung, ähnlich der des Gutachters. Keine Angaben zur Anamnese, unvollständige Diagnostik. Vorbeibiss und Spätanlage nicht dokumentiert. Nach etwa zwei Jahren wird eine Zwischendiagnostik vorgeschlagen, um die Therapie anzupassen.

Kostenvoranschlag, Zuzahlung: Geplante Material- und Laborkosten (Kassenleistung) zu niedrig kalkuliert. Keine transparente Unterscheidung nach medizinisch relevanten Leistungen wie Zwischendiagnostik und komfortrelevanten Leistungen. Anscheinend wird höherwertiges Material angeboten. Prophylaxeangebote wie Entfernen der Zahnbeläge, Fluoridierung, Versiegelung fehlen. Das reduziert die Kosten, wäre aber sinnvoll.

Fazit: Trotz unvollständiger Diagnostik medizinisch vertretbare Planung. Bei Zuzahlungen war aber eine informierte Entscheidung kaum möglich.

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