Kieferorthopädische Behandlung

Fall 2: Überbiss von 3,3 Millimetern: Kostenpläne und Infos mit Lücken

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Gutachterlösung: Lückenschluss in der Oberkieferfront. Zwei Alternativen für den Unterkiefer: A) Erhaltung des Milchbackenzahns, später dauerhafte Implantatversorgung und B) Extraktion des Milchbackenzahns, vorübergehendes Setzen einer Minischraube, Lückenschluss – etwas höheres Risiko als bei Variante A. Korrektur des Überbisses (KIG 4).

Lösungsvorschlag Praxis 3: Die Diagnose ist knapp, aber korrekt. Die Kieferorthopädin plant eine Versorgung gemäß der Gutachterlösung, entsprechend der Alternative A.

Kostenvoranschlag, Zuzahlung: Keine transparente Unterscheidung nach medizinisch relevanten Leistungen (wie Entfernen der Zahnbeläge, Fluoridierung, Versiegelung, Zwischendiagnostik) sowie komfortrelevanten Leistungen (wie selbstligierende Brackets; siehe auch Praxis 2). Die hier sinnvolle funktionsanalytische Befunderhebung und eine Kiefergelenkuntersuchung fehlen. Die spätere Implantatversorgung mit etwa 1 000 bis 1 500 Euro privater Zuzahlung wurde nicht einkalkuliert. Überflüssige zusätzliche Fotos für die Zwischendiagnostik.

Fazit: Sinnvolle und medizinisch vertretbare Therapieplanung. Bei den Zuzahlungen war eine informierte Entscheidung aber nur bedingt möglich.

Lösungsvorschlag Praxis 4: Diagnostik unvollständig, zum Beispiel fehlt eine ausführliche Beurteilung der Bisslage. Kieferorthopädin plant eine Versorgung gemäß Gutachterlösung, entsprechend der Alternative B.

Die 12 Jahre alte Patientin wurde nicht in die Beratung einbezogen. Die Kieferorthopädin war eher abweisend und unpersönlich.

Kostenvoranschlag, Zuzahlung: Keine transparente Unterscheidung nach medizinisch relevanten Leistungen, wie zum Beispiel das Entfernen der Zahnbeläge, die Fluoridierung, Versiegelung und Funktionsdiagnostik sowie nach komfortrelevanten Leistungen, wie thermoelastische Brackets. Angeboten wurden für die Zwischendiagnostik überflüssige zusätzliche Fotos.

Fazit: Eine sinnvolle, medizinisch vertretbare Therapieplanung. Bei den Zuzahlungen war eine informierte Entscheidung für die Patientin/die Eltern aber nur bedingt möglich.

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