Zahnfehlstellungen lassen sich auf viele verschiedene Weisen korrigieren – mit fest verbauten Spangen oder herausnehmbaren Schienen. Im Folgenden stellen wir die einzelnen Hilfsmittel und Techniken vor.
Herausnehmbare Spange
Lose Spangen bestehen aus einem Kunststoffkörper, in den Metallbügel, Schrauben und Schubfedern eingegossen sind. Sie müssen nachts und mehrere Stunden am Tag getragen werden.
Kassenleistung: Ja.
Brackets
Für eine feste Spange werden in der Regel 20 bis 24 Zähne mit Edelstahl-Brackets beklebt. Jedes Bracket hat einen Schlitz, durch den der Bogendraht verläuft, der Kraft überträgt.
Kassenleistung: Ja.
Keramikbrackets
Durchsichtige Brackets aus Keramik sind weniger auffällig. Eine Alternative sind zum Beispiel Minibrackets aus Edelstahl.
Kassenleistung: Nein.
Speed Brackets oder selbstligierende Brackets

© Fotolia / nobeastsofierce
Diese Brackets haben eine hochelastische Haltefeder als Schnappverschluss am Bogendraht. Die Feder speichert die Energie und gibt sie im Lauf der Behandlung gleichmäßig ab. Kommen superelastische Bögen zum Einsatz, ist die Behandlung schonender und weniger schmerzhaft.
Kassenleistung: Nein.
Aligner

© Fotolia / balaph
Durchsichtige Kunststoffschiene, die die Zähne gezielt verschiebt und nur zum Essen und Zähneputzen herausgenommen wird. Am besten für Erwachsene mit abgeschlossenem Kieferwachstum geeignet. Jede Schiene wird etwa zwei Wochen lang getragen und dann durch eine neue ersetzt.
Kassenleistung: Nein.
Gummizug

Um die Wirkung einer Bracketspange zu ergänzen, können zwischen Ober- und Unterkiefer Gummizüge eingehängt werden. Sie müssen mindestens einmal täglich gewechselt werden.
Kassenleistung: Ja.
Lingualtechnik
Feste Spangen können auch versteckt auf der Zahninnenseite (lingual) angebracht werden. Die Behandlung dauert damit aber oft länger.
Kassenleistung: Nein.
Pendulum-Apparatur

Festsitzendes Gerät, besteht aus einem Kunststoffkörper mit zwei Federn, die mit Metallbändern an den äußersten großen Backenzähnen befestigt werden und diese nach hinten ziehen. Die kleinen Backenzähne werden mit Drähten an ihrem Platz gehalten. Optisch unauffällige Alternative zum Gesichtsbogen (Headgear).
Kassenleistung: Nein.
Versiegelung des Bracketumfelds
Rund um die Brackets sind die Zähne besonders kariesanfällig. Der Kieferorthopäde kann sie vor oder nach dem Anbringen der Brackets mit einem speziellen Schutzlack versiegeln. Nach Abschluss der Behandlung wird der Lack wegpoliert.
Kassenleistung: Nein.
Lingualretainer
Ein Drahtbogen wird von innen (lingual) an die Eckzähne geklebt und hält so die Zahnreihe in Form. Er verhindert, dass die Zähne in ihre alte Position zurückwandern. Der Draht kann viele Jahre lang halten.
Kassenleistung: In der Regel nein.
Headgear
Außenliegender Metallbügel, der mit einem Gummizug am Kopf befestigt wird. Damit wird das Oberkieferwachstum gebremst oder es werden Zähne des Oberkiefers nach vorne oder nach hinten gezogen.
Kassenleistung: Ja.
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@foringo: Eine Diagnose ist auf jeden Fall der Beleg für das Vorhandensein einer Fehlstellung. Dann zahlt die Versicherung nicht. Vorhanden ist eine Zahnfehlstellung aber grundsätzlich auch schon dann, wenn die ärztliche Diagnose noch nicht erfolgt ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Milchgebiss durch die bleibenden Zähne ersetzt und dadurch eine Fehlstellung hervorgerufen wird. Wer sicher gehen will, über diese Frage mit dem Versicherer nicht in Streit zu geraten, schließt den Vertrag deshalb ab, wenn der Zahnwechsel noch nicht erfolgt ist.
Ich verstehe Ihre Begründung für einen Abschluss nur bis 5 Jahre nicht.
Sie schreiben: "Für ältere Kinder ... sind die Policen nicht sinnvoll, da die Versicherer keine Korrektur von Fehlstellungen bezahlen, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren."
Es kann doch aber auch sein, dass bei älteren Kindern noch keine Fehlstellung bekannt ist.
Wie definieren Sie das Bekanntsein einer Fehlstellung. Anders gefragt: Wann ist eine Fehlstellung bekannt? Mit der Diagnose, oder?
@SeboXX: Sie haben Recht. Eine private Zusatzversicherung (für kieferorthopädische Leistungen) kann sich für Kinder rechnen oder nicht. Weder bei den Zahnzusatzversicherungen für Kinder noch bei den Policen für Erwachsene ist gesagt, dass die Versicherten irgendwann einmal mehr Leistungen bezahlt bekommen als die Summe der Beitragseinzahlungen. Der Abschluss einer jeden Versicherung ist mit dem Risiko verbunden, dass das versicherte Risiko gar nicht eintritt, oder dass beim Eintritt des Risikos die Kostenerstattung unter der Summe der Beiträge liegt.
Tipp: Lassen Sie die Abrechnung der privaten Krankenversicherung überprüfen:
www.verbraucherzentrale
www.patientenberatung.de
Die Kostenübernahme der Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Therapie ist eine Leistung der Police. Schauen Sie in den Bedingungen, für welche weiteren Leistungen es eine Kostenbeteiligung gibt.
Die Zahnzusatzversicherungen, die auch die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, gehören nach unserer Auffassung nicht zum absolut notwendigen Grundschutz eines Kindes. (maa)
Ich habe für meine Kinder sofort nach der Geburt eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Vor allem um später eventuelle Kieferorthopädische Behandlungen zu finanzieren. Das ist unabhängig von der Zahnpflege und wir können keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Behandlung nehmen. Nach 14 Jahren ist jetzt eine Behandlung Notwendig und die Beteiligung der Versicherung ist ernüchtert. Ich bereue, dass ich beim Abschluss der Versicherung mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigt habe. Die Summierten jährliche Kosten sind höher als die Beteiligung der Versicherung. So ganz verstehe ich Ihre Empfehlung für die Versicherung nicht. Beim Abschluss zahlt man auf jeden Fall auch wenn keine Behandlung Notwendig ist. Beim nicht Abschluss besteht die Chance, dass nichts gezahlt werden muss. Aus meiner Erfahrung kann ich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht empfehlen.
Machtmissbrauch
Man mache einfach eine Mehrkostenvereinbarung und tue was man will. Der zu zahlende sitzt nicht auf dem Stuhl, in Corona Zeiten nicht mal im Raum, der auf dem Stuhl sitzt hat keine Ahnung was da gerade gemacht wird und die Krankenkasse spielt das Spiel, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.
Ein absolut lustiges Spiel, wenn man nicht das Fünfte Rad am Wagen ist.
AOK bewilligt einen Plan.
Man zahlt die Mehrkosten.
Ein Umzug steht an, weil die Universität nicht am Ort ist.
Ein weiterer KFO kommt ins Spiel, weil KFO 1 noch nicht abgezahlt wurde, rückt KFO 1 den Behandlungsplan nicht raus.
KFO 2 macht einfach einen neuen. Neue Röngenbilder --- ich nenne das ja schwere Körperverletzung- und will nun auch einen Kleinwagen von Nr.5
AOK will Behandlungsplan nicht rausrücken.
Kieferorthopäde 1 auch nicht
Coole Sache