Kiefer­ortho­pädie

Spangen­arten

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Zahnfehl­stel­lungen lassen sich auf viele verschiedene Weisen korrigieren – mit fest verbauten Spangen oder heraus­nehm­baren Schienen. Im Folgenden stellen wir die einzelnen Hilfs­mittel und Techniken vor.

Heraus­nehm­bare Spange

Lose Spangen bestehen aus einem Kunst­stoff­körper, in den Metall­bügel, Schrau­ben und Schubfedern einge­gossen sind. Sie müssen nachts und mehrere Stunden am Tag getragen werden.

Kassen­leistung: Ja.

Brackets

Für eine feste Spange werden in der Regel 20 bis 24 Zähne mit Edelstahl-Brackets beklebt. Jedes Bracket hat einen Schlitz, durch den der Bogendraht verläuft, der Kraft über­trägt.

Kassen­leistung: Ja.

Keramikbrackets

Durch­sichtige Brackets aus Keramik sind weniger auffällig. Eine Alternative sind zum Beispiel Minibra­ckets aus Edelstahl.

Kassen­leistung: Nein.

Speed Brackets oder selbst­ligierende Brackets

Kiefer­ortho­pädie - Was die Kasse zahlt – und was Zusatz­policen bringen

© Fotolia / nobeastsofierce

Diese Brackets haben eine hoch­elastische Haltefeder als Schnapp­verschluss am Bogendraht. Die Feder speichert die Energie und gibt sie im Lauf der Behand­lung gleich­mäßig ab. Kommen superelastische Bögen zum Einsatz, ist die Behand­lung schonender und weniger schmerzhaft.

Kassen­leistung: Nein.

Aligner

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© Fotolia / balaph

Durch­sichtige Kunststoff­schiene, die die Zähne gezielt verschiebt und nur zum Essen und Zähneputzen ­heraus­genommen wird. Am besten für ­Erwachsene mit abge­schlossenem ­Kiefer­wachs­tum geeignet. Jede Schiene wird etwa zwei Wochen lang getragen und dann durch eine neue ersetzt.

Kassen­leistung: Nein.

Gummi­zug

Kiefer­ortho­pädie - Was die Kasse zahlt – und was Zusatz­policen bringen

Um die Wirkung einer Bracketspange zu ergänzen, können zwischen Ober- und Unterkiefer Gummi­züge einge­hängt werden. Sie müssen mindestens einmal täglich gewechselt werden.

Kassen­leistung: Ja.

Lingual­technik

Feste Spangen können auch versteckt auf der Zahninnenseite (lingual) angebracht werden. Die Behand­lung dauert damit aber oft länger.

Kassen­leistung: Nein.

Pendulum-Apparatur

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Fest­sitzendes ­Gerät, besteht aus einem Kunststoff­körper mit zwei Federn, die mit Metall­bändern an den äußersten großen Backenzähnen befestigt werden und diese nach hinten ziehen. Die kleinen Backenzähne werden mit Drähten an ihrem Platz ­gehalten. Optisch unauffäl­lige Alternative zum Gesichts­bogen (Head­gear).

Kassen­leistung: Nein.

Versiegelung des Bracket­umfelds

Rund um die Brackets sind die Zähne ­besonders karies­anfäl­lig. Der Kiefer­ortho­päde kann sie vor oder nach dem Anbringen der Brackets mit einem ­speziellen Schutz­lack versiegeln. Nach Abschluss der Behand­lung wird der Lack wegpoliert.

Kassen­leistung: Nein.

Lingualretainer

Ein Drahtbogen wird von ­innen (lingual) an die Eckzähne geklebt und hält so die Zahnreihe in Form. Er verhindert, dass die Zähne in ihre alte Position zurück­wandern. Der Draht kann viele Jahre lang halten.

Kassen­leistung: In der Regel nein.

Head­gear

Außenliegender Metall­bügel, der mit einem Gummi­zug am Kopf befestigt wird. Damit wird das Oberkiefer­wachs­tum gebremst oder es werden Zähne des Oberkiefers nach vorne oder nach hinten gezogen.

Kassen­leistung: Ja.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.09.2021 um 12:27 Uhr
Abschluss nur bis 5 Jahre sinnvoll?

@foringo: Eine Diagnose ist auf jeden Fall der Beleg für das Vorhandensein einer Fehlstellung. Dann zahlt die Versicherung nicht. Vorhanden ist eine Zahnfehlstellung aber grundsätzlich auch schon dann, wenn die ärztliche Diagnose noch nicht erfolgt ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Milchgebiss durch die bleibenden Zähne ersetzt und dadurch eine Fehlstellung hervorgerufen wird. Wer sicher gehen will, über diese Frage mit dem Versicherer nicht in Streit zu geraten, schließt den Vertrag deshalb ab, wenn der Zahnwechsel noch nicht erfolgt ist.

foringo am 11.09.2021 um 14:54 Uhr
Abschluss nur bis 5 Jahre sinnvoll?

Ich verstehe Ihre Begründung für einen Abschluss nur bis 5 Jahre nicht.
Sie schreiben: "Für ältere Kinder ... sind die Policen nicht sinn­voll, da die Versicherer keine Korrektur von Fehl­stel­lungen bezahlen, die bei Vertrags­schluss bereits vorhanden waren."
Es kann doch aber auch sein, dass bei älteren Kindern noch keine Fehlstellung bekannt ist.
Wie definieren Sie das Bekanntsein einer Fehlstellung. Anders gefragt: Wann ist eine Fehlstellung bekannt? Mit der Diagnose, oder?

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.06.2021 um 12:55 Uhr
Zahnzusatzversicherung für Kinder

@SeboXX: Sie haben Recht. Eine private Zusatzversicherung (für kieferorthopädische Leistungen) kann sich für Kinder rechnen oder nicht. Weder bei den Zahnzusatzversicherungen für Kinder noch bei den Policen für Erwachsene ist gesagt, dass die Versicherten irgendwann einmal mehr Leistungen bezahlt bekommen als die Summe der Beitragseinzahlungen. Der Abschluss einer jeden Versicherung ist mit dem Risiko verbunden, dass das versicherte Risiko gar nicht eintritt, oder dass beim Eintritt des Risikos die Kostenerstattung unter der Summe der Beiträge liegt.
Tipp: Lassen Sie die Abrechnung der privaten Krankenversicherung überprüfen:
www.verbraucherzentrale
www.patientenberatung.de
Die Kostenübernahme der Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Therapie ist eine Leistung der Police. Schauen Sie in den Bedingungen, für welche weiteren Leistungen es eine Kostenbeteiligung gibt.
Die Zahnzusatzversicherungen, die auch die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, gehören nach unserer Auffassung nicht zum absolut notwendigen Grundschutz eines Kindes. (maa)

SeboXX am 04.06.2021 um 19:28 Uhr
Sinn der Versicherung für Kinder

Ich habe für meine Kinder sofort nach der Geburt eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Vor allem um später eventuelle Kieferorthopädische Behandlungen zu finanzieren. Das ist unabhängig von der Zahnpflege und wir können keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Behandlung nehmen. Nach 14 Jahren ist jetzt eine Behandlung Notwendig und die Beteiligung der Versicherung ist ernüchtert. Ich bereue, dass ich beim Abschluss der Versicherung mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigt habe. Die Summierten jährliche Kosten sind höher als die Beteiligung der Versicherung. So ganz verstehe ich Ihre Empfehlung für die Versicherung nicht. Beim Abschluss zahlt man auf jeden Fall auch wenn keine Behandlung Notwendig ist. Beim nicht Abschluss besteht die Chance, dass nichts gezahlt werden muss. Aus meiner Erfahrung kann ich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht empfehlen.

Demokratur am 25.09.2020 um 14:03 Uhr
Ohne Behandlungsplan

Machtmissbrauch
Man mache einfach eine Mehrkostenvereinbarung und tue was man will. Der zu zahlende sitzt nicht auf dem Stuhl, in Corona Zeiten nicht mal im Raum, der auf dem Stuhl sitzt hat keine Ahnung was da gerade gemacht wird und die Krankenkasse spielt das Spiel, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.
Ein absolut lustiges Spiel, wenn man nicht das Fünfte Rad am Wagen ist.
AOK bewilligt einen Plan.
Man zahlt die Mehrkosten.
Ein Umzug steht an, weil die Universität nicht am Ort ist.
Ein weiterer KFO kommt ins Spiel, weil KFO 1 noch nicht abgezahlt wurde, rückt KFO 1 den Behandlungsplan nicht raus.
KFO 2 macht einfach einen neuen. Neue Röngenbilder --- ich nenne das ja schwere Körperverletzung- und will nun auch einen Kleinwagen von Nr.5
AOK will Behandlungsplan nicht rausrücken.
Kieferorthopäde 1 auch nicht
Coole Sache