Unser Rat
- Zahnarzt. Wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Zahnfehlstellung festgestellt wird, holen Sie eine zweite Zahnarztmeinung ein. Das ist besonders wichtig, wenn der Kieferorthopäde sehr teure private Extraleistungen anbietet oder wenn gesunde Zähne gezogen werden sollen.
- Kasse. Die Korrektur ausgeprägter Zahnfehlstellungen bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern unter 18 Jahren. Bei Erwachsenen tragen sie nur die Kosten, wenn eine schwere Anomalie einen kieferchirurgischen Eingriff erfordert. Die Kasse bezahlt die günstigste Variante, teurere Materialien und Verfahren bezahlen die Patienten selbst (Was die Kasse zahlt).
- Versicherung. Eine private Zusatzversicherung für kieferorthopädische Leistungen kann sinnvoll sein, wenn Sie Kinder unter fünf Jahren haben. Für ältere Kinder und Erwachsene sind die Policen nicht sinnvoll, da die Versicherer keine Korrektur von Fehlstellungen bezahlen, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren.
- Angebot. Die günstigsten Angebote mit hohen Leistungen für Kieferorthopädie sind Kinderzahnschutzbrief Premium (DFV) und 572+574 (Münchener Verein). Sie kosten für ein vierjähriges Kind 12 Euro oder weniger im Monat.
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