Kieferkorrektur für Große und Kleine – was die Kasse zahlt
Ob die gesetzliche Krankenkasse für eine kieferorthopädische Behandlung aufkommt, hängt davon ab, wie schwer die Fehlstellung des Kiefers oder der Zähne ist. Der Zahnarzt beurteilt das mithilfe von kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie teilen Fehlstellungen in fünf Schweregrade ein. Geregelt ist dies in den Kieferorthopädie-Richtlinien.
Selten Zuschuss für Erwachsene
Erwachsene bekommen nur bei schweren Kieferanomalien einen Kassenzuschuss, und auch nur dann, wenn neben der Zahnspange eine kieferchirurgische Operation nötig ist.
Millimeter im Kindergebiss
Kindern und Jugendlichen, die bei Behandlungsbeginn noch nicht 18 sind, bezahlt die Kasse die Behandlung für die Indikationsgruppen 3 bis 5. Will jemand eine leichte Zahnfehlstellung der KIG 1 oder 2 korrigieren lassen, müssen die Eltern entscheiden: Warten sie ab, bis die Zähne sich weiter verschieben, oder zahlen sie privat?
Oft kommen verschiedene Probleme zusammen, zum Beispiel ein Überbiss und Platzmangel im Kiefer. In diesem Fall genügt es, wenn einer der Befunde mindestens der KIG 3 entspricht.
Ein häufiges Problem ist der Überbiss, bei dem der Oberkiefer über den Unterkiefer ragt. Stehen die oberen Schneidezähne um 4 oder 5 Millimeter über, fällt das noch unter die KIG 2. Erst bei einem Überbiss von mehr als 6 Millimetern zahlt die Kasse. Ein vorstehender Unterkiefer wird dagegen immer auf Kassenkosten behandelt.
Eigenanteil wird später erstattet
Die Kassenpatienten müssen 20 Prozent der Kosten zunächst selbst zahlen. Erst nachdem die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten sie dieses Geld von der Kasse zurück. Sind mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Behandlung, beträgt der Eigenanteil nur für das erste Kind 20 Prozent, für jedes weitere Kind ist der Eigenanteil auf 10 Prozent reduziert.
Kasse bezahlt nur günstige Variante
Die Leistung der Krankenkasse deckt vor allem bei festsitzenden Spangen meist nicht alle Kosten. Laut Richtlinien kommt die Kasse nämlich nur für das kostengünstigste Material auf, das den medizinischen Zweck erfüllt.
Zahnspange meist ab neun Jahren
Je nach Fehlstellung ist geregelt, ab wann das Kind die Behandlung beginnen kann. Üblich ist ein Beginn mit neun oder zehn Jahren. Bei extremen Zahn- oder Kieferfehlstellungen genehmigen die Kassen eine Behandlung von jüngeren Kindern, aber nur in Ausnahmefällen bei vierjährigen Kindern, die noch die Milchzähne haben.
Bevor es losgeht, erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan und bespricht ihn mit den Eltern und dem Patienten. Der Plan wird dann der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Über die darüber hinaus privat zu tragenden Kosten schließen die Eltern mit dem Kieferorthopäden eine Mehrkostenvereinbarung.
Mit Checkliste zum Zahnarzt
Eine kieferorthopädische Behandlung ist nicht nur eine finanzielle Frage. Sie ist langwierig, oft unangenehm und erfordert akribische Zahnpflege. Erwachsene Patienten und Eltern, die für ihre Kinder entscheiden müssen, sollten sich vom Kieferorthopäden genau erklären lassen, was auf sie zukommt:
- Wie lautet die Diagnose genau?
- Was soll gemacht werden?
- Ist das medizinisch notwendig?
- Was kann passieren, wenn man die Behandlung nicht macht oder hinauszögert?
- Was kann bei der Behandlung schiefgehen?
- Welche unterschiedlichen Verfahren und Materialien gibt es?
- Was kosten diese jeweils und was davon zahlt die Krankenkasse?
Geht der Kieferorthopäde kompetent auf solche Fragen ein, ist das eine gute Basis für die Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Während einer Behandlung auf Kassenkosten ist ein Wechsel des Zahnarztes nämlich nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel wenn die Familie in eine andere Stadt zieht. Brechen Versicherte die Behandlung einfach ab, zahlt die Kasse den Eigenanteil nicht zurück. Ein Wechsel der Krankenkasse ist dagegen problemlos möglich. Die neue Kasse erstattet nach Behandlungsabschluss den Eigenanteil.