Ob die gesetzliche Krankenkasse für eine kieferorthopädische Behandlung aufkommt, hängt davon ab, wie schwer die Fehlstellung des Kiefers oder der Zähne ist. Der Zahnarzt beurteilt das mithilfe von kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Sie teilen Fehlstellungen in fünf Schweregrade ein. Geregelt ist dies in den Kieferorthopädie-Richtlinien.
Selten Zuschuss für Erwachsene
Erwachsene bekommen nur bei schweren Kieferanomalien einen Kassenzuschuss, und auch nur dann, wenn neben der Zahnspange eine kieferchirurgische Operation nötig ist.
Millimeter im Kindergebiss
Kindern und Jugendlichen, die bei Behandlungsbeginn noch nicht 18 sind, bezahlt die Kasse die Behandlung für die Indikationsgruppen 3 bis 5. Will jemand eine leichte Zahnfehlstellung der KIG 1 oder 2 korrigieren lassen, müssen die Eltern entscheiden: Warten sie ab, bis die Zähne sich weiter verschieben, oder zahlen sie privat?
Oft kommen verschiedene Probleme zusammen, zum Beispiel ein Überbiss und Platzmangel im Kiefer. In diesem Fall genügt es, wenn einer der Befunde mindestens der KIG 3 entspricht.
Ein häufiges Problem ist der Überbiss, bei dem der Oberkiefer über den Unterkiefer ragt. Stehen die oberen Schneidezähne um 4 oder 5 Millimeter über, fällt das noch unter die KIG 2. Erst bei einem Überbiss von mehr als 6 Millimetern zahlt die Kasse. Ein vorstehender Unterkiefer wird dagegen immer auf Kassenkosten behandelt.
Eigenanteil wird später erstattet
Die Kassenpatienten müssen 20 Prozent der Kosten zunächst selbst zahlen. Erst nachdem die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten sie dieses Geld von der Kasse zurück. Sind mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Behandlung, beträgt der Eigenanteil nur für das erste Kind 20 Prozent, für jedes weitere Kind ist der Eigenanteil auf 10 Prozent reduziert.
Kasse bezahlt nur günstige Variante
Die Leistung der Krankenkasse deckt vor allem bei festsitzenden Spangen meist nicht alle Kosten. Laut Richtlinien kommt die Kasse nämlich nur für das kostengünstigste Material auf, das den medizinischen Zweck erfüllt.
Zahnspange meist ab neun Jahren
Je nach Fehlstellung ist geregelt, ab wann das Kind die Behandlung beginnen kann. Üblich ist ein Beginn mit neun oder zehn Jahren. Bei extremen Zahn- oder Kieferfehlstellungen genehmigen die Kassen eine Behandlung von jüngeren Kindern, aber nur in Ausnahmefällen bei vierjährigen Kindern, die noch die Milchzähne haben.
Bevor es losgeht, erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan und bespricht ihn mit den Eltern und dem Patienten. Der Plan wird dann der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt. Über die darüber hinaus privat zu tragenden Kosten schließen die Eltern mit dem Kieferorthopäden eine Mehrkostenvereinbarung.
Mit Checkliste zum Zahnarzt
Eine kieferorthopädische Behandlung ist nicht nur eine finanzielle Frage. Sie ist langwierig, oft unangenehm und erfordert akribische Zahnpflege. Erwachsene Patienten und Eltern, die für ihre Kinder entscheiden müssen, sollten sich vom Kieferorthopäden genau erklären lassen, was auf sie zukommt:
- Wie lautet die Diagnose genau?
- Was soll gemacht werden?
- Ist das medizinisch notwendig?
- Was kann passieren, wenn man die Behandlung nicht macht oder hinauszögert?
- Was kann bei der Behandlung schiefgehen?
- Welche unterschiedlichen Verfahren und Materialien gibt es?
- Was kosten diese jeweils und was davon zahlt die Krankenkasse?
Geht der Kieferorthopäde kompetent auf solche Fragen ein, ist das eine gute Basis für die Zusammenarbeit in den nächsten Jahren. Während einer Behandlung auf Kassenkosten ist ein Wechsel des Zahnarztes nämlich nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel wenn die Familie in eine andere Stadt zieht. Brechen Versicherte die Behandlung einfach ab, zahlt die Kasse den Eigenanteil nicht zurück. Ein Wechsel der Krankenkasse ist dagegen problemlos möglich. Die neue Kasse erstattet nach Behandlungsabschluss den Eigenanteil.
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@foringo: Eine Diagnose ist auf jeden Fall der Beleg für das Vorhandensein einer Fehlstellung. Dann zahlt die Versicherung nicht. Vorhanden ist eine Zahnfehlstellung aber grundsätzlich auch schon dann, wenn die ärztliche Diagnose noch nicht erfolgt ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Milchgebiss durch die bleibenden Zähne ersetzt und dadurch eine Fehlstellung hervorgerufen wird. Wer sicher gehen will, über diese Frage mit dem Versicherer nicht in Streit zu geraten, schließt den Vertrag deshalb ab, wenn der Zahnwechsel noch nicht erfolgt ist.
Ich verstehe Ihre Begründung für einen Abschluss nur bis 5 Jahre nicht.
Sie schreiben: "Für ältere Kinder ... sind die Policen nicht sinnvoll, da die Versicherer keine Korrektur von Fehlstellungen bezahlen, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren."
Es kann doch aber auch sein, dass bei älteren Kindern noch keine Fehlstellung bekannt ist.
Wie definieren Sie das Bekanntsein einer Fehlstellung. Anders gefragt: Wann ist eine Fehlstellung bekannt? Mit der Diagnose, oder?
@SeboXX: Sie haben Recht. Eine private Zusatzversicherung (für kieferorthopädische Leistungen) kann sich für Kinder rechnen oder nicht. Weder bei den Zahnzusatzversicherungen für Kinder noch bei den Policen für Erwachsene ist gesagt, dass die Versicherten irgendwann einmal mehr Leistungen bezahlt bekommen als die Summe der Beitragseinzahlungen. Der Abschluss einer jeden Versicherung ist mit dem Risiko verbunden, dass das versicherte Risiko gar nicht eintritt, oder dass beim Eintritt des Risikos die Kostenerstattung unter der Summe der Beiträge liegt.
Tipp: Lassen Sie die Abrechnung der privaten Krankenversicherung überprüfen:
www.verbraucherzentrale
www.patientenberatung.de
Die Kostenübernahme der Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Therapie ist eine Leistung der Police. Schauen Sie in den Bedingungen, für welche weiteren Leistungen es eine Kostenbeteiligung gibt.
Die Zahnzusatzversicherungen, die auch die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, gehören nach unserer Auffassung nicht zum absolut notwendigen Grundschutz eines Kindes. (maa)
Ich habe für meine Kinder sofort nach der Geburt eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Vor allem um später eventuelle Kieferorthopädische Behandlungen zu finanzieren. Das ist unabhängig von der Zahnpflege und wir können keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Behandlung nehmen. Nach 14 Jahren ist jetzt eine Behandlung Notwendig und die Beteiligung der Versicherung ist ernüchtert. Ich bereue, dass ich beim Abschluss der Versicherung mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigt habe. Die Summierten jährliche Kosten sind höher als die Beteiligung der Versicherung. So ganz verstehe ich Ihre Empfehlung für die Versicherung nicht. Beim Abschluss zahlt man auf jeden Fall auch wenn keine Behandlung Notwendig ist. Beim nicht Abschluss besteht die Chance, dass nichts gezahlt werden muss. Aus meiner Erfahrung kann ich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht empfehlen.
Machtmissbrauch
Man mache einfach eine Mehrkostenvereinbarung und tue was man will. Der zu zahlende sitzt nicht auf dem Stuhl, in Corona Zeiten nicht mal im Raum, der auf dem Stuhl sitzt hat keine Ahnung was da gerade gemacht wird und die Krankenkasse spielt das Spiel, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.
Ein absolut lustiges Spiel, wenn man nicht das Fünfte Rad am Wagen ist.
AOK bewilligt einen Plan.
Man zahlt die Mehrkosten.
Ein Umzug steht an, weil die Universität nicht am Ort ist.
Ein weiterer KFO kommt ins Spiel, weil KFO 1 noch nicht abgezahlt wurde, rückt KFO 1 den Behandlungsplan nicht raus.
KFO 2 macht einfach einen neuen. Neue Röngenbilder --- ich nenne das ja schwere Körperverletzung- und will nun auch einen Kleinwagen von Nr.5
AOK will Behandlungsplan nicht rausrücken.
Kieferorthopäde 1 auch nicht
Coole Sache