Privatärztliche Behandlung von leichtem Überbiss (4 000 Euro)
Ein Kind hat einen Überbiss von vier Millimetern (Kieferorthopädische Indikationsgruppe 2). Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für die Behandlung, weil der Überbiss zu gering ist. Der Zahnarzt rechnet nach der privaten Gebührenordnung ab, die Eltern müssen alles selbst bezahlen.
Die Behandlung beginnt im Alter von neun Jahren und dauert vier Jahre: drei Jahre aktive Behandlung, ein Jahr Festigung (Retentionszeit). Behandlungsgeräte: Herausnehmbare Zahnspange für den Oberkiefer sowie für die Festigung eine Retentionsplatte.
Gesamtkosten 4 000 Euro:
- Davon entfallen 1 300 Euro auf das Zahnarzthonorar, 2 700 Euro sind Material- und Laborkosten. Von den 4 000 Euro sind in jedem der vier Jahre 1 000 Euro fällig.
Kassenbehandlung von schwerem Überbiss mit privaten Mehrleistungen (4 470 Euro)
Ein Kind hat einen Überbiss von mehr als sechs Millimetern (Kieferorthopädische Indikationsgruppe 4). Die Krankenkasse beteiligt sich daher an den Behandlungskosten.
Die Behandlung beginnt im Alter von neun Jahren und dauert fünf Jahre: drei Jahre aktive Behandlung, zwei Jahre Festigung der neuen Zahnstellung (Retentionszeit). Behandlungsgeräte: Für das erste Jahr eine herausnehmbare Zahnspange in Standardausführung, dann für zwei Jahre eine festsitzende Spange – in Sonderausführung mit superelastischen Drähten und durchsichtigen Keramikbrackets im sichtbaren Bereich. Für die Festigung der neuen Zahnstellung: Retentionsplatten, außerdem ein Lingualretainer für den Unterkiefer.
Zusätzlich ist die Versiegelung des Bracketumfeldes privat zu bezahlen.
Gesamtkosten 4 470 Euro:
- Der Anteil der Kassenleistungen beträgt 3 000 Euro. Hinzu kommen Kosten von 1 470 Euro für privat zu zahlende Mehrleistungen, zum Beispiel die Keramikbrackets. Die privaten Mehrkosten enthalten 590 Euro Zahnarzthonorar sowie 880 Euro Material- und Laborkosten.
Die Krankenkasse übernimmt zunächst 80 Prozent der Kassenleistung von 3 000 Euro, also 2 400 Euro. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet sie den Eigenanteil von 20 Prozent (600 Euro) zurück.
- In unserem Modell zahlt die Kasse den Eigenanteil nicht zurück, weil die Behandlung nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Manche Versicherer beteiligen sich an diesen Kosten oder strecken das Geld so lange vor, bis die Kasse zahlt. Diese Leistung ist in dem in der Tabelle unten ausgewiesenen Betrag enthalten.
Kostenverteilung über die Behandlungszeit
1 Jahr: |
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Kosten für die Kassenbehandlung: |
1 200 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = |
240 Euro |
Kosten für private Mehrleistungen = |
1 240 Euro |
240 Euro + 1 240 Euro = |
1 480 Euro |
2. Jahr: |
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Kosten für die Kassenbehandlung: |
900 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = |
180 Euro |
3. Jahr: |
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Kosten für die Kassenbehandlung: |
450 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = |
90 Euro |
4. Jahr: |
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Kosten für die Kassenbehandlung: |
300 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = |
60 Euro |
Kosten für private Mehrleistungen = |
230 Euro |
60 Euro + 230 Euro = |
290 Euro |
5. Jahr: |
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Kosten für die Kassenbehandlung: |
150 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = |
30 Euro |
Nach Kassenleistung bleiben |
2 070 Euro |
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@foringo: Eine Diagnose ist auf jeden Fall der Beleg für das Vorhandensein einer Fehlstellung. Dann zahlt die Versicherung nicht. Vorhanden ist eine Zahnfehlstellung aber grundsätzlich auch schon dann, wenn die ärztliche Diagnose noch nicht erfolgt ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Milchgebiss durch die bleibenden Zähne ersetzt und dadurch eine Fehlstellung hervorgerufen wird. Wer sicher gehen will, über diese Frage mit dem Versicherer nicht in Streit zu geraten, schließt den Vertrag deshalb ab, wenn der Zahnwechsel noch nicht erfolgt ist.
Ich verstehe Ihre Begründung für einen Abschluss nur bis 5 Jahre nicht.
Sie schreiben: "Für ältere Kinder ... sind die Policen nicht sinnvoll, da die Versicherer keine Korrektur von Fehlstellungen bezahlen, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren."
Es kann doch aber auch sein, dass bei älteren Kindern noch keine Fehlstellung bekannt ist.
Wie definieren Sie das Bekanntsein einer Fehlstellung. Anders gefragt: Wann ist eine Fehlstellung bekannt? Mit der Diagnose, oder?
@SeboXX: Sie haben Recht. Eine private Zusatzversicherung (für kieferorthopädische Leistungen) kann sich für Kinder rechnen oder nicht. Weder bei den Zahnzusatzversicherungen für Kinder noch bei den Policen für Erwachsene ist gesagt, dass die Versicherten irgendwann einmal mehr Leistungen bezahlt bekommen als die Summe der Beitragseinzahlungen. Der Abschluss einer jeden Versicherung ist mit dem Risiko verbunden, dass das versicherte Risiko gar nicht eintritt, oder dass beim Eintritt des Risikos die Kostenerstattung unter der Summe der Beiträge liegt.
Tipp: Lassen Sie die Abrechnung der privaten Krankenversicherung überprüfen:
www.verbraucherzentrale
www.patientenberatung.de
Die Kostenübernahme der Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Therapie ist eine Leistung der Police. Schauen Sie in den Bedingungen, für welche weiteren Leistungen es eine Kostenbeteiligung gibt.
Die Zahnzusatzversicherungen, die auch die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, gehören nach unserer Auffassung nicht zum absolut notwendigen Grundschutz eines Kindes. (maa)
Ich habe für meine Kinder sofort nach der Geburt eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Vor allem um später eventuelle Kieferorthopädische Behandlungen zu finanzieren. Das ist unabhängig von der Zahnpflege und wir können keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Behandlung nehmen. Nach 14 Jahren ist jetzt eine Behandlung Notwendig und die Beteiligung der Versicherung ist ernüchtert. Ich bereue, dass ich beim Abschluss der Versicherung mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigt habe. Die Summierten jährliche Kosten sind höher als die Beteiligung der Versicherung. So ganz verstehe ich Ihre Empfehlung für die Versicherung nicht. Beim Abschluss zahlt man auf jeden Fall auch wenn keine Behandlung Notwendig ist. Beim nicht Abschluss besteht die Chance, dass nichts gezahlt werden muss. Aus meiner Erfahrung kann ich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht empfehlen.
Machtmissbrauch
Man mache einfach eine Mehrkostenvereinbarung und tue was man will. Der zu zahlende sitzt nicht auf dem Stuhl, in Corona Zeiten nicht mal im Raum, der auf dem Stuhl sitzt hat keine Ahnung was da gerade gemacht wird und die Krankenkasse spielt das Spiel, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.
Ein absolut lustiges Spiel, wenn man nicht das Fünfte Rad am Wagen ist.
AOK bewilligt einen Plan.
Man zahlt die Mehrkosten.
Ein Umzug steht an, weil die Universität nicht am Ort ist.
Ein weiterer KFO kommt ins Spiel, weil KFO 1 noch nicht abgezahlt wurde, rückt KFO 1 den Behandlungsplan nicht raus.
KFO 2 macht einfach einen neuen. Neue Röngenbilder --- ich nenne das ja schwere Körperverletzung- und will nun auch einen Kleinwagen von Nr.5
AOK will Behandlungsplan nicht rausrücken.
Kieferorthopäde 1 auch nicht
Coole Sache