Leistungsbeispiele: Mit diesen Kosten haben wir in der Tabelle gerechnet
Privatärztliche Behandlung von leichtem Überbiss (4 000 Euro)
Ein Kind hat einen Überbiss von vier Millimetern (Kieferorthopädische Indikationsgruppe 2). Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt keine Kosten für die Behandlung, weil der Überbiss zu gering ist. Der Zahnarzt rechnet nach der privaten Gebührenordnung ab, die Eltern müssen alles selbst bezahlen.
Die Behandlung beginnt im Alter von neun Jahren und dauert vier Jahre: drei Jahre aktive Behandlung, ein Jahr Festigung (Retentionszeit). Behandlungsgeräte: Herausnehmbare Zahnspange für den Oberkiefer sowie für die Festigung eine Retentionsplatte.
Gesamtkosten 4 000 Euro:
- Davon entfallen 1 300 Euro auf das Zahnarzthonorar, 2 700 Euro sind Material- und Laborkosten. Von den 4 000 Euro sind in jedem der vier Jahre 1 000 Euro fällig.
Kassenbehandlung von schwerem Überbiss mit privaten Mehrleistungen (4 470 Euro)
Ein Kind hat einen Überbiss von mehr als sechs Millimetern (Kieferorthopädische Indikationsgruppe 4). Die Krankenkasse beteiligt sich daher an den Behandlungskosten.
Die Behandlung beginnt im Alter von neun Jahren und dauert fünf Jahre: drei Jahre aktive Behandlung, zwei Jahre Festigung der neuen Zahnstellung (Retentionszeit). Behandlungsgeräte: Für das erste Jahr eine herausnehmbare Zahnspange in Standardausführung, dann für zwei Jahre eine festsitzende Spange – in Sonderausführung mit superelastischen Drähten und durchsichtigen Keramikbrackets im sichtbaren Bereich. Für die Festigung der neuen Zahnstellung: Retentionsplatten, außerdem ein Lingualretainer für den Unterkiefer.
Zusätzlich ist die Versiegelung des Bracketumfeldes privat zu bezahlen.
Gesamtkosten 4 470 Euro:
- Der Anteil der Kassenleistungen beträgt 3 000 Euro. Hinzu kommen Kosten von 1 470 Euro für privat zu zahlende Mehrleistungen, zum Beispiel die Keramikbrackets. Die privaten Mehrkosten enthalten 590 Euro Zahnarzthonorar sowie 880 Euro Material- und Laborkosten.
Die Krankenkasse übernimmt zunächst 80 Prozent der Kassenleistung von 3 000 Euro, also 2 400 Euro. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet sie den Eigenanteil von 20 Prozent (600 Euro) zurück.
- In unserem Modell zahlt die Kasse den Eigenanteil nicht zurück, weil die Behandlung nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Manche Versicherer beteiligen sich an diesen Kosten oder strecken das Geld so lange vor, bis die Kasse zahlt. Diese Leistung ist in dem in der Tabelle unten ausgewiesenen Betrag enthalten.
Kostenverteilung über die Behandlungszeit
1 Jahr: | |
1 Jahr: | |
Kosten für die Kassenbehandlung: | 1 200 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = | 240 Euro |
Kosten für private Mehrleistungen = | 1 240 Euro |
240 Euro + 1 240 Euro = | 1 480 Euro |
2. Jahr: | |
Kosten für die Kassenbehandlung: | 900 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = | 180 Euro |
3. Jahr: | |
Kosten für die Kassenbehandlung: | 450 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = | 90 Euro |
4. Jahr: | |
Kosten für die Kassenbehandlung: | 300 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = | 60 Euro |
Kosten für private Mehrleistungen = | 230 Euro |
60 Euro + 230 Euro = | 290 Euro |
5. Jahr: | |
Kosten für die Kassenbehandlung: | 150 Euro |
Der Patient trägt 20 % Eigenanteil = | 30 Euro |
Nach Kassenleistung bleiben | 2 070 Euro |