Kiefer­ortho­pädie Was die Kasse zahlt – und was Zusatz­policen bringen

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Schiefe Zähne zu richten, ist teuer. Finanztest zeigt an Beispielen, was die Krankenkasse zahlt und was Zusatz­versicherungen leisten.

Selbst­ligierende Brackets? Thermoelastische Bögen? Lingualretainer? Patienten, die vom Kiefer­ortho­päden kommen, brauchen erst einmal ein Lexikon. Und danach vielleicht einen Kredit: Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehl­stel­lungen kann 4 000 bis 7 000 Euro kosten, in Einzel­fällen sogar mehr.

Ob die gesetzliche Krankenkasse etwas bezahlt, hängt von der Schwere der Zahnfehl­stellung ab. Erwachsene bekommen selten Geld, Kinder und Jugend­liche sehr viel häufiger Was die Kasse zahlt. Doch selbst wenn die Kasse den Haupt­anteil trägt, legen die Patienten oft einiges drauf, zum Beispiel wenn sie teurere Materialien wollen.

Bei Privatpatienten sind die Rege­lungen häufig groß­zügiger. Eine Regel gilt jedoch immer, egal ob gesetzlich oder privat versichert: Geld gibt es nur für medizi­nisch notwendige Behand­lungen, nicht für rein kosmetische. Eine private Zusatz­versicherung ändert daran nichts.

Für Erwachsene nur ausnahms­weise

Doch was ist medizi­nisch notwendig und was rein kosmetisch? Eine für alle Versicherer verbindliche Definition gibt es nicht.

Bei Nathalie Topal war die Sache klar: „Ich hatte den totalen Fehlbiss, da passte nichts aufeinander“, erzählt die 36-jährige Sekretärin aus Berlin. Der Oberkiefer stand acht Milli­meter vor. Das Problem war so schwer, dass die Kiefer­ortho­pädin zur Kombination aus Spange und Operation riet.

Topal trägt nun für eineinhalb Jahre eine feste Spange. Danach muss sie zum Kieferchirurgen: Der Unterkiefer wird operativ vorverlagert. Dann kommt erneut eine feste Spange. In so schweren Fällen über­nimmt die gesetzliche Krankenkasse den größten Teil der Kosten. Sonst bezahlt die Kasse bei Erwachsenen nichts.

1 500 Euro für schöneres Material

Trotz Kassen­leistung hat Topal bereits rund 1 500 Euro an ihre Kiefer­ortho­pädin über­wiesen, unter anderem für durch­sichtige Keramikbrackets an den vorderen Zähnen. Die kosten rund 44 Euro pro Stück. Die Kasse über­nimmt davon jeweils 15 Euro – so viel, wie die Stan­dard­brackets aus Edelstahl kosten würden.

Zusätzlich muss Topal jedes Quartal den Eigen­anteil von 20 Prozent der Kosten für die Kassenbe­hand­lung bezahlen. Erst wenn die Behand­lung erfolg­reich abge­schlossen ist, erhält sie dieses Geld zurück. Nur an den Operations­kosten muss sich die Patientin von vorn­herein nicht beteiligen.

Lose Spange komplett von der Kasse

Die beiden größeren Kinder der Familie Topal sind ihrer Mutter voraus: Der neunjäh­rige Matteo steht kurz vor dem Abschluss seiner Behand­lung. Alyssa ist 13 und hat ihre lose Spange so fleißig getragen, dass sie nun vielleicht keine feste Spange braucht.

Bei beiden trägt die Kasse die Kosten komplett. Private Extras brauchten sie nicht, die fallen eher bei festen Spangen an. Meist geht es dann um superelastische Drähte, professionelle Zahn­reinigung und Prophylaxe, zusätzliche Röntgen­bilder und selbst­ligierende Brackets, ergab eine Studie der Hanseatischen Krankenkasse.

Bei Topals ist bisher alles bestens gelaufen. Sobald die Kiefer­ortho­pädin den erfolg­reichen Abschluss von Matteos Behand­lung schriftlich bescheinigt hat, kann seine Mutter die Bescheinigung zusammen mit den Belegen über die gezahlten Eigen­anteile bei der Kasse zur Erstattung einreichen.

Zusatz­police nur für kleine Kinder

Das jüngste Mitglied der Familie Topal, Melina, ist fünf Jahre alt und hat keinerlei Zahn­probleme. In diesem Alter wäre es noch möglich, eine private Zusatz­versicherung abzu­schließen, falls später einmal eine Kieferkorrektur notwendig werden sollte.

Immer mehr private Versicherer bieten Zahn­zusatz­policen an, die auch Leistungen für Kiefer­ortho­pädie enthalten.

79 Versicherungen im Test

In unserem aktuellen Test fanden wir 79 Tarif­kombinationen für Zahn­versicherungen mit kiefer­ortho­pädischen Leistungen. Fünf Jahre zuvor waren es gerade einmal zehn Angebote.

Stehen die Zähne bei Erwachsenen oder Jugend­lichen schon schief oder hat der Zahn­arzt bei einem Vorschulkind auf dem Röntgen­bild ungünstig angelegte Zähne entdeckt, ist es dafür allerdings zu spät. Die Versicherer zahlen nicht, wenn ein Problem bei Vertrags­schluss bereits bekannt ist.

Eine reine Kiefer­ortho­pädie­versicherung gibt es nicht. Sie ist nur in Verbindung mit einer normalen Zahn­zusatz­versicherung erhältlich. Ihre Haupt­leistung ist in der Regel der Zahn­ersatz, zum Beispiel Kronen, Brücken oder Implantate. Manchmal gibt es auch Zuschüsse zu Kunst­stoff­füllungen oder zur professionellen Zahn­reinigung.

Viel Leistung für Kiefer­ortho­pädie

Aus der Fülle der Angebote stellen wir diejenigen dar, die hohe Leistungen für Kiefer­ortho­pädie bieten und dabei möglichst wenig kosten. Wie viel ein Versicherer in welchem Fall bezahlt, ist für Laien kaum zu durch­schauen. Selbst scheinbar einfache Rege­lungen wie „100 Prozent des Rechnungs­betrags“ sind durch Ober­grenzen wieder einge­schränkt. Wir machen deshalb in der Tabelle an zwei Leistungs­beispielen sicht­bar, wie viel die Versicherung zahlt.

Vertrag bald wieder kündigen

Ist die Behand­lung abge­schlossen und sind Rück­fälle nicht zu erwarten, sollten Kunden den Vertrag kündigen. Später, mit Mitte 30, können sie einen neuen Vertrag mit hohen Leistungen für Zahn­ersatz wählen.

Topals werden für Melina keine Versicherung für Kiefer­ortho­pädie abschließen. „Sie hat so schöne Zähne – vielleicht bleibt das ja so“, hofft Nathalie Topal. Falls sich auch bei der Jüngsten das Gebiss noch verschieben sollte, würden sie und ihr Mann anfallende Kosten lieber selbst tragen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.09.2021 um 12:27 Uhr
Abschluss nur bis 5 Jahre sinnvoll?

@foringo: Eine Diagnose ist auf jeden Fall der Beleg für das Vorhandensein einer Fehlstellung. Dann zahlt die Versicherung nicht. Vorhanden ist eine Zahnfehlstellung aber grundsätzlich auch schon dann, wenn die ärztliche Diagnose noch nicht erfolgt ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Milchgebiss durch die bleibenden Zähne ersetzt und dadurch eine Fehlstellung hervorgerufen wird. Wer sicher gehen will, über diese Frage mit dem Versicherer nicht in Streit zu geraten, schließt den Vertrag deshalb ab, wenn der Zahnwechsel noch nicht erfolgt ist.

foringo am 11.09.2021 um 14:54 Uhr
Abschluss nur bis 5 Jahre sinnvoll?

Ich verstehe Ihre Begründung für einen Abschluss nur bis 5 Jahre nicht.
Sie schreiben: "Für ältere Kinder ... sind die Policen nicht sinn­voll, da die Versicherer keine Korrektur von Fehl­stel­lungen bezahlen, die bei Vertrags­schluss bereits vorhanden waren."
Es kann doch aber auch sein, dass bei älteren Kindern noch keine Fehlstellung bekannt ist.
Wie definieren Sie das Bekanntsein einer Fehlstellung. Anders gefragt: Wann ist eine Fehlstellung bekannt? Mit der Diagnose, oder?

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.06.2021 um 12:55 Uhr
Zahnzusatzversicherung für Kinder

@SeboXX: Sie haben Recht. Eine private Zusatzversicherung (für kieferorthopädische Leistungen) kann sich für Kinder rechnen oder nicht. Weder bei den Zahnzusatzversicherungen für Kinder noch bei den Policen für Erwachsene ist gesagt, dass die Versicherten irgendwann einmal mehr Leistungen bezahlt bekommen als die Summe der Beitragseinzahlungen. Der Abschluss einer jeden Versicherung ist mit dem Risiko verbunden, dass das versicherte Risiko gar nicht eintritt, oder dass beim Eintritt des Risikos die Kostenerstattung unter der Summe der Beiträge liegt.
Tipp: Lassen Sie die Abrechnung der privaten Krankenversicherung überprüfen:
www.verbraucherzentrale
www.patientenberatung.de
Die Kostenübernahme der Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Therapie ist eine Leistung der Police. Schauen Sie in den Bedingungen, für welche weiteren Leistungen es eine Kostenbeteiligung gibt.
Die Zahnzusatzversicherungen, die auch die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, gehören nach unserer Auffassung nicht zum absolut notwendigen Grundschutz eines Kindes. (maa)

SeboXX am 04.06.2021 um 19:28 Uhr
Sinn der Versicherung für Kinder

Ich habe für meine Kinder sofort nach der Geburt eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Vor allem um später eventuelle Kieferorthopädische Behandlungen zu finanzieren. Das ist unabhängig von der Zahnpflege und wir können keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Behandlung nehmen. Nach 14 Jahren ist jetzt eine Behandlung Notwendig und die Beteiligung der Versicherung ist ernüchtert. Ich bereue, dass ich beim Abschluss der Versicherung mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigt habe. Die Summierten jährliche Kosten sind höher als die Beteiligung der Versicherung. So ganz verstehe ich Ihre Empfehlung für die Versicherung nicht. Beim Abschluss zahlt man auf jeden Fall auch wenn keine Behandlung Notwendig ist. Beim nicht Abschluss besteht die Chance, dass nichts gezahlt werden muss. Aus meiner Erfahrung kann ich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht empfehlen.

Demokratur am 25.09.2020 um 14:03 Uhr
Ohne Behandlungsplan

Machtmissbrauch
Man mache einfach eine Mehrkostenvereinbarung und tue was man will. Der zu zahlende sitzt nicht auf dem Stuhl, in Corona Zeiten nicht mal im Raum, der auf dem Stuhl sitzt hat keine Ahnung was da gerade gemacht wird und die Krankenkasse spielt das Spiel, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.
Ein absolut lustiges Spiel, wenn man nicht das Fünfte Rad am Wagen ist.
AOK bewilligt einen Plan.
Man zahlt die Mehrkosten.
Ein Umzug steht an, weil die Universität nicht am Ort ist.
Ein weiterer KFO kommt ins Spiel, weil KFO 1 noch nicht abgezahlt wurde, rückt KFO 1 den Behandlungsplan nicht raus.
KFO 2 macht einfach einen neuen. Neue Röngenbilder --- ich nenne das ja schwere Körperverletzung- und will nun auch einen Kleinwagen von Nr.5
AOK will Behandlungsplan nicht rausrücken.
Kieferorthopäde 1 auch nicht
Coole Sache