Anbieter/Tarifangebot
Finanztest hat Zahnzusatzversicherungen aller auf dem deutschen Markt tätigen privaten Krankenversicherer untersucht, die eine Kostenerstattung für Kieferorthopädie bieten und ausschließlich Zahnleistungen enthalten. In die Untersuchung aufgenommen wurden nur Angebote, die gesetzlich krankenversicherten Kindern offenstehen, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind. Tarife, die nur für Versicherte bestimmter Kassen gelten, sind nicht dabei. Stichtag war der 15. November 2014.
Im Test sind auch Tarife, die ausländische Versicherer aus den Nachbarstaaten Deutschlands direkt vom Ausland aus anbieten, sofern das deutsche Versicherungsrecht gilt und die Versicherungsbedingungen in deutscher Sprache erhältlich sind.
Die Tarife ProMeZahnplus, ProMEZZ90+ProMeZahnplus und ProMEZZ70+ProMeZahnplus der Mecklenburgischen fehlen in der Untersuchung, da diese Gesellschaft nicht bereit war, am Test teilzunehmen und uns Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Monatsbeiträge
Dargestellt sind die Monatsbeiträge für Kinder im Alter von vier Jahren. Die Beträge sind kaufmännisch auf volle Euro gerundet.
Leistungsbeispiele
Ausgewiesen sind die Tarifleistungen in Euro für zwei kieferorthopädische Behandlungsbeispiele. Im ersten Leistungsbeispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Kosten, im zweiten trägt sie den größten Teil. Wie sich die Kosten zusammensetzen und wie sie auf die einzelnen Behandlungsjahre verteilt sind, ist im Artikel Leistungsbeispiele erläutert.
Weitere Tarifleistungen
Leistungen für Kieferorthopädie sind nur in Verbindung mit einer Zahnzusatzversicherung erhältlich, deren Hauptleistung in der Regel der Zahnersatz ist. Manche Angebote enthalten auch Zuschüsse zu prophylaktischen Leistungen oder zu Zahnbehandlungen. Sie ergänzen damit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
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@foringo: Eine Diagnose ist auf jeden Fall der Beleg für das Vorhandensein einer Fehlstellung. Dann zahlt die Versicherung nicht. Vorhanden ist eine Zahnfehlstellung aber grundsätzlich auch schon dann, wenn die ärztliche Diagnose noch nicht erfolgt ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Milchgebiss durch die bleibenden Zähne ersetzt und dadurch eine Fehlstellung hervorgerufen wird. Wer sicher gehen will, über diese Frage mit dem Versicherer nicht in Streit zu geraten, schließt den Vertrag deshalb ab, wenn der Zahnwechsel noch nicht erfolgt ist.
Ich verstehe Ihre Begründung für einen Abschluss nur bis 5 Jahre nicht.
Sie schreiben: "Für ältere Kinder ... sind die Policen nicht sinnvoll, da die Versicherer keine Korrektur von Fehlstellungen bezahlen, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren."
Es kann doch aber auch sein, dass bei älteren Kindern noch keine Fehlstellung bekannt ist.
Wie definieren Sie das Bekanntsein einer Fehlstellung. Anders gefragt: Wann ist eine Fehlstellung bekannt? Mit der Diagnose, oder?
@SeboXX: Sie haben Recht. Eine private Zusatzversicherung (für kieferorthopädische Leistungen) kann sich für Kinder rechnen oder nicht. Weder bei den Zahnzusatzversicherungen für Kinder noch bei den Policen für Erwachsene ist gesagt, dass die Versicherten irgendwann einmal mehr Leistungen bezahlt bekommen als die Summe der Beitragseinzahlungen. Der Abschluss einer jeden Versicherung ist mit dem Risiko verbunden, dass das versicherte Risiko gar nicht eintritt, oder dass beim Eintritt des Risikos die Kostenerstattung unter der Summe der Beiträge liegt.
Tipp: Lassen Sie die Abrechnung der privaten Krankenversicherung überprüfen:
www.verbraucherzentrale
www.patientenberatung.de
Die Kostenübernahme der Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Therapie ist eine Leistung der Police. Schauen Sie in den Bedingungen, für welche weiteren Leistungen es eine Kostenbeteiligung gibt.
Die Zahnzusatzversicherungen, die auch die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, gehören nach unserer Auffassung nicht zum absolut notwendigen Grundschutz eines Kindes. (maa)
Ich habe für meine Kinder sofort nach der Geburt eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Vor allem um später eventuelle Kieferorthopädische Behandlungen zu finanzieren. Das ist unabhängig von der Zahnpflege und wir können keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Behandlung nehmen. Nach 14 Jahren ist jetzt eine Behandlung Notwendig und die Beteiligung der Versicherung ist ernüchtert. Ich bereue, dass ich beim Abschluss der Versicherung mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigt habe. Die Summierten jährliche Kosten sind höher als die Beteiligung der Versicherung. So ganz verstehe ich Ihre Empfehlung für die Versicherung nicht. Beim Abschluss zahlt man auf jeden Fall auch wenn keine Behandlung Notwendig ist. Beim nicht Abschluss besteht die Chance, dass nichts gezahlt werden muss. Aus meiner Erfahrung kann ich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht empfehlen.
Machtmissbrauch
Man mache einfach eine Mehrkostenvereinbarung und tue was man will. Der zu zahlende sitzt nicht auf dem Stuhl, in Corona Zeiten nicht mal im Raum, der auf dem Stuhl sitzt hat keine Ahnung was da gerade gemacht wird und die Krankenkasse spielt das Spiel, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.
Ein absolut lustiges Spiel, wenn man nicht das Fünfte Rad am Wagen ist.
AOK bewilligt einen Plan.
Man zahlt die Mehrkosten.
Ein Umzug steht an, weil die Universität nicht am Ort ist.
Ein weiterer KFO kommt ins Spiel, weil KFO 1 noch nicht abgezahlt wurde, rückt KFO 1 den Behandlungsplan nicht raus.
KFO 2 macht einfach einen neuen. Neue Röngenbilder --- ich nenne das ja schwere Körperverletzung- und will nun auch einen Kleinwagen von Nr.5
AOK will Behandlungsplan nicht rausrücken.
Kieferorthopäde 1 auch nicht
Coole Sache