Kiefer­ortho­pädie

So haben wir getestet

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Anbieter/Tarif­angebot

Finanztest hat Zahn­zusatz­versicherungen aller auf dem deutschen Markt tätigen privaten Kranken­versicherer untersucht, die eine Kosten­erstattung für Kiefer­ortho­pädie bieten und ausschließ­lich Zahn­leistungen enthalten. In die Unter­suchung aufgenommen wurden nur Angebote, die gesetzlich kranken­versicherten Kindern offen­stehen, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind. Tarife, die nur für Versicherte bestimmter Kassen gelten, sind nicht dabei. Stichtag war der 15. November 2014.

Im Test sind auch Tarife, die ausländische Versicherer aus den Nach­bar­staaten Deutsch­lands direkt vom Ausland aus anbieten, sofern das deutsche Versicherungs­recht gilt und die Versicherungs­bedingungen in deutscher Sprache erhältlich sind.

Die Tarife ProMeZahn­plus, ProMEZZ90+ProMeZahn­plus und ProMEZZ70+ProMeZahn­plus der Meck­lenburgischen fehlen in der Unter­suchung, da diese Gesell­schaft nicht bereit war, am Test teil­zunehmen und uns Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Monats­beiträge

Dargestellt sind die Monats­beiträge für Kinder im Alter von vier Jahren. Die Beträge sind kauf­männisch auf volle Euro gerundet.

Leistungs­beispiele

Ausgewiesen sind die Tarif­leistungen in Euro für zwei kiefer­ortho­pädische Behand­lungs­beispiele. Im ersten Leistungs­beispiel über­nimmt die gesetzliche Krankenkasse keinerlei Kosten, im zweiten trägt sie den größten Teil. Wie sich die Kosten zusammensetzen und wie sie auf die einzelnen Behand­lungs­jahre verteilt sind, ist im Artikel Leistungs­beispiele erläutert.

Weitere Tarif­leistungen

Leistungen für Kiefer­ortho­pädie sind nur in Verbindung mit einer Zahn­zusatz­versicherung erhältlich, deren Haupt­leistung in der Regel der Zahn­ersatz ist. Manche Angebote enthalten auch Zuschüsse zu prophylaktischen Leistungen oder zu Zahnbe­hand­lungen. Sie ergänzen damit die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.09.2021 um 12:27 Uhr
Abschluss nur bis 5 Jahre sinnvoll?

@foringo: Eine Diagnose ist auf jeden Fall der Beleg für das Vorhandensein einer Fehlstellung. Dann zahlt die Versicherung nicht. Vorhanden ist eine Zahnfehlstellung aber grundsätzlich auch schon dann, wenn die ärztliche Diagnose noch nicht erfolgt ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Milchgebiss durch die bleibenden Zähne ersetzt und dadurch eine Fehlstellung hervorgerufen wird. Wer sicher gehen will, über diese Frage mit dem Versicherer nicht in Streit zu geraten, schließt den Vertrag deshalb ab, wenn der Zahnwechsel noch nicht erfolgt ist.

foringo am 11.09.2021 um 14:54 Uhr
Abschluss nur bis 5 Jahre sinnvoll?

Ich verstehe Ihre Begründung für einen Abschluss nur bis 5 Jahre nicht.
Sie schreiben: "Für ältere Kinder ... sind die Policen nicht sinn­voll, da die Versicherer keine Korrektur von Fehl­stel­lungen bezahlen, die bei Vertrags­schluss bereits vorhanden waren."
Es kann doch aber auch sein, dass bei älteren Kindern noch keine Fehlstellung bekannt ist.
Wie definieren Sie das Bekanntsein einer Fehlstellung. Anders gefragt: Wann ist eine Fehlstellung bekannt? Mit der Diagnose, oder?

Profilbild Stiftung_Warentest am 07.06.2021 um 12:55 Uhr
Zahnzusatzversicherung für Kinder

@SeboXX: Sie haben Recht. Eine private Zusatzversicherung (für kieferorthopädische Leistungen) kann sich für Kinder rechnen oder nicht. Weder bei den Zahnzusatzversicherungen für Kinder noch bei den Policen für Erwachsene ist gesagt, dass die Versicherten irgendwann einmal mehr Leistungen bezahlt bekommen als die Summe der Beitragseinzahlungen. Der Abschluss einer jeden Versicherung ist mit dem Risiko verbunden, dass das versicherte Risiko gar nicht eintritt, oder dass beim Eintritt des Risikos die Kostenerstattung unter der Summe der Beiträge liegt.
Tipp: Lassen Sie die Abrechnung der privaten Krankenversicherung überprüfen:
www.verbraucherzentrale
www.patientenberatung.de
Die Kostenübernahme der Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Therapie ist eine Leistung der Police. Schauen Sie in den Bedingungen, für welche weiteren Leistungen es eine Kostenbeteiligung gibt.
Die Zahnzusatzversicherungen, die auch die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, gehören nach unserer Auffassung nicht zum absolut notwendigen Grundschutz eines Kindes. (maa)

SeboXX am 04.06.2021 um 19:28 Uhr
Sinn der Versicherung für Kinder

Ich habe für meine Kinder sofort nach der Geburt eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Vor allem um später eventuelle Kieferorthopädische Behandlungen zu finanzieren. Das ist unabhängig von der Zahnpflege und wir können keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Behandlung nehmen. Nach 14 Jahren ist jetzt eine Behandlung Notwendig und die Beteiligung der Versicherung ist ernüchtert. Ich bereue, dass ich beim Abschluss der Versicherung mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigt habe. Die Summierten jährliche Kosten sind höher als die Beteiligung der Versicherung. So ganz verstehe ich Ihre Empfehlung für die Versicherung nicht. Beim Abschluss zahlt man auf jeden Fall auch wenn keine Behandlung Notwendig ist. Beim nicht Abschluss besteht die Chance, dass nichts gezahlt werden muss. Aus meiner Erfahrung kann ich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht empfehlen.

Demokratur am 25.09.2020 um 14:03 Uhr
Ohne Behandlungsplan

Machtmissbrauch
Man mache einfach eine Mehrkostenvereinbarung und tue was man will. Der zu zahlende sitzt nicht auf dem Stuhl, in Corona Zeiten nicht mal im Raum, der auf dem Stuhl sitzt hat keine Ahnung was da gerade gemacht wird und die Krankenkasse spielt das Spiel, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.
Ein absolut lustiges Spiel, wenn man nicht das Fünfte Rad am Wagen ist.
AOK bewilligt einen Plan.
Man zahlt die Mehrkosten.
Ein Umzug steht an, weil die Universität nicht am Ort ist.
Ein weiterer KFO kommt ins Spiel, weil KFO 1 noch nicht abgezahlt wurde, rückt KFO 1 den Behandlungsplan nicht raus.
KFO 2 macht einfach einen neuen. Neue Röngenbilder --- ich nenne das ja schwere Körperverletzung- und will nun auch einen Kleinwagen von Nr.5
AOK will Behandlungsplan nicht rausrücken.
Kieferorthopäde 1 auch nicht
Coole Sache