
Kieferorthopädische Behandlungen können mehrere Tausend Euro kosten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Zahnspangen bei Erwachsenen sehr selten und auch bei Kindern nicht immer. test.de zeigt, wann die Kasse zahlt, welche Eigenanteile Versicherte tragen müssen und für wen eine private Zusatzversicherung etwas bringt.
Der Einstieg in den Finanztest-Artikel
„Selbstligierende Brackets? Thermoelastische Bögen? Lingualretainer? Patienten, die vom Kieferorthopäden kommen, brauchen erst einmal ein Lexikon. Und danach vielleicht einen Kredit: Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen kann 4 000 bis 7 000 Euro kosten, in Einzelfällen sogar mehr.
Ob die gesetzliche Krankenkasse etwas bezahlt, hängt von der Schwere der Zahnfehlstellung ab. Erwachsene bekommen selten Geld, Kinder und Jugendliche sehr viel häufiger. Doch selbst wenn die Kasse den Hauptanteil trägt, legen die Patienten oft einiges drauf, zum Beispiel wenn sie teurere Materialien wollen.
Bei Privatpatienten sind die Regelungen häufig großzügiger. Eine Regel gilt jedoch immer, egal ob gesetzlich oder privat versichert: Geld gibt es nur für medizinisch notwendige Behandlungen, nicht für rein kosmetische. Eine private Zusatzversicherung ändert daran nichts.
Doch was ist medizinisch notwendig und was rein kosmetisch? Eine für alle Versicherer verbindliche Definition gibt es nicht.
Bei Nathalie Topal war die Sache klar: „Ich hatte den totalen Fehlbiss, da passte nichts aufeinander“, erzählt die 36-jährige Sekretärin aus Berlin. Der Oberkiefer stand acht Millimeter vor. Das Problem war so schwer, dass die Kieferorthopädin zur Kombination aus Spange und Operation riet.(...)“