Kieferorthopädische Behandlungen können mehrere Tausend Euro kosten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Zahnspangen bei Erwachsenen sehr selten und auch bei Kindern nicht immer. test.de zeigt, wann die Kasse zahlt, welche Eigenanteile Versicherte tragen müssen und für wen eine private Zusatzversicherung etwas bringt.
Der Einstieg in den Finanztest-Artikel
„Selbstligierende Brackets? Thermoelastische Bögen? Lingualretainer? Patienten, die vom Kieferorthopäden kommen, brauchen erst einmal ein Lexikon. Und danach vielleicht einen Kredit: Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen kann 4 000 bis 7 000 Euro kosten, in Einzelfällen sogar mehr.
Ob die gesetzliche Krankenkasse etwas bezahlt, hängt von der Schwere der Zahnfehlstellung ab. Erwachsene bekommen selten Geld, Kinder und Jugendliche sehr viel häufiger. Doch selbst wenn die Kasse den Hauptanteil trägt, legen die Patienten oft einiges drauf, zum Beispiel wenn sie teurere Materialien wollen.
Bei Privatpatienten sind die Regelungen häufig großzügiger. Eine Regel gilt jedoch immer, egal ob gesetzlich oder privat versichert: Geld gibt es nur für medizinisch notwendige Behandlungen, nicht für rein kosmetische. Eine private Zusatzversicherung ändert daran nichts.
Doch was ist medizinisch notwendig und was rein kosmetisch? Eine für alle Versicherer verbindliche Definition gibt es nicht.
Bei Nathalie Topal war die Sache klar: „Ich hatte den totalen Fehlbiss, da passte nichts aufeinander“, erzählt die 36-jährige Sekretärin aus Berlin. Der Oberkiefer stand acht Millimeter vor. Das Problem war so schwer, dass die Kieferorthopädin zur Kombination aus Spange und Operation riet.(...)“
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@foringo: Eine Diagnose ist auf jeden Fall der Beleg für das Vorhandensein einer Fehlstellung. Dann zahlt die Versicherung nicht. Vorhanden ist eine Zahnfehlstellung aber grundsätzlich auch schon dann, wenn die ärztliche Diagnose noch nicht erfolgt ist. Das kann z.B. der Fall sein, wenn das Milchgebiss durch die bleibenden Zähne ersetzt und dadurch eine Fehlstellung hervorgerufen wird. Wer sicher gehen will, über diese Frage mit dem Versicherer nicht in Streit zu geraten, schließt den Vertrag deshalb ab, wenn der Zahnwechsel noch nicht erfolgt ist.
Ich verstehe Ihre Begründung für einen Abschluss nur bis 5 Jahre nicht.
Sie schreiben: "Für ältere Kinder ... sind die Policen nicht sinnvoll, da die Versicherer keine Korrektur von Fehlstellungen bezahlen, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren."
Es kann doch aber auch sein, dass bei älteren Kindern noch keine Fehlstellung bekannt ist.
Wie definieren Sie das Bekanntsein einer Fehlstellung. Anders gefragt: Wann ist eine Fehlstellung bekannt? Mit der Diagnose, oder?
@SeboXX: Sie haben Recht. Eine private Zusatzversicherung (für kieferorthopädische Leistungen) kann sich für Kinder rechnen oder nicht. Weder bei den Zahnzusatzversicherungen für Kinder noch bei den Policen für Erwachsene ist gesagt, dass die Versicherten irgendwann einmal mehr Leistungen bezahlt bekommen als die Summe der Beitragseinzahlungen. Der Abschluss einer jeden Versicherung ist mit dem Risiko verbunden, dass das versicherte Risiko gar nicht eintritt, oder dass beim Eintritt des Risikos die Kostenerstattung unter der Summe der Beiträge liegt.
Tipp: Lassen Sie die Abrechnung der privaten Krankenversicherung überprüfen:
www.verbraucherzentrale
www.patientenberatung.de
Die Kostenübernahme der Behandlungskosten für eine kieferorthopädische Therapie ist eine Leistung der Police. Schauen Sie in den Bedingungen, für welche weiteren Leistungen es eine Kostenbeteiligung gibt.
Die Zahnzusatzversicherungen, die auch die Behandlungskosten einer kieferorthopädischen Behandlung übernehmen, gehören nach unserer Auffassung nicht zum absolut notwendigen Grundschutz eines Kindes. (maa)
Ich habe für meine Kinder sofort nach der Geburt eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Vor allem um später eventuelle Kieferorthopädische Behandlungen zu finanzieren. Das ist unabhängig von der Zahnpflege und wir können keinen Einfluss auf die Notwendigkeit der Behandlung nehmen. Nach 14 Jahren ist jetzt eine Behandlung Notwendig und die Beteiligung der Versicherung ist ernüchtert. Ich bereue, dass ich beim Abschluss der Versicherung mich mit dem Thema nicht mehr beschäftigt habe. Die Summierten jährliche Kosten sind höher als die Beteiligung der Versicherung. So ganz verstehe ich Ihre Empfehlung für die Versicherung nicht. Beim Abschluss zahlt man auf jeden Fall auch wenn keine Behandlung Notwendig ist. Beim nicht Abschluss besteht die Chance, dass nichts gezahlt werden muss. Aus meiner Erfahrung kann ich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht empfehlen.
Machtmissbrauch
Man mache einfach eine Mehrkostenvereinbarung und tue was man will. Der zu zahlende sitzt nicht auf dem Stuhl, in Corona Zeiten nicht mal im Raum, der auf dem Stuhl sitzt hat keine Ahnung was da gerade gemacht wird und die Krankenkasse spielt das Spiel, was ich nicht weiß macht mich nicht heiß.
Ein absolut lustiges Spiel, wenn man nicht das Fünfte Rad am Wagen ist.
AOK bewilligt einen Plan.
Man zahlt die Mehrkosten.
Ein Umzug steht an, weil die Universität nicht am Ort ist.
Ein weiterer KFO kommt ins Spiel, weil KFO 1 noch nicht abgezahlt wurde, rückt KFO 1 den Behandlungsplan nicht raus.
KFO 2 macht einfach einen neuen. Neue Röngenbilder --- ich nenne das ja schwere Körperverletzung- und will nun auch einen Kleinwagen von Nr.5
AOK will Behandlungsplan nicht rausrücken.
Kieferorthopäde 1 auch nicht
Coole Sache