
Nach einem Unfall müssen Autofahrer der Versicherung die Wahrheit sagen.
Wer einen Unfall baut und seiner Kfz-Vollkaskoversicherung bei der Schilderung des Unfalls die Unwahrheit erzählt, erhält keine Entschädigung. Ein Mercedes-Fahrer war in Münster mit der Leitplanke kollidiert. Er gab an, ein entgegenkommendes Auto habe ihn geschnitten, sodass er gezwungen gewesen sei, in die Leitplanke auszuweichen. Ein Sachverständiger stellte jedoch fest, dass ein solches absichtliches Hineinsteuern mit dem Schadenbild am Auto nicht in Einklang zu bringen war. Außerdem hatte der Mercedes bereits Vorschäden, die der Besitzer nicht angegeben hatte, obwohl er dazu verpflichtet war. Die Vollkasko brauchte daher nichts zu zahlen, entschied das Landgericht Münster (Az. 15 S 13/17).
Wichtig: Beschuldigte dürfen zwar der Polizei gegenüber schweigen, nicht aber der Versicherung. Dort sind sie verpflichtet, den Schadenshergang wahrheitsgemäß zu schildern.
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