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Bei einem größeren Schaden sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden.
Kommt ein Fahrer von der Straße ab, fährt gegen einen Baum und holt nicht die Polizei, muss seine Vollkaskoversicherung trotzdem den Schaden tragen – nämlich dann, wenn nur ein geringer oder kein Fremdschaden entstanden war. Das entschied das Landgericht Schweinfurt (Az. 22 O 748/15). Bei dem Unfall wurde niemand verletzt. Der Mann, der drei Kinder dabei hatte, ließ das Auto in eine Werkstatt schleppen. Der Baum wurde begutachtet.