Anwalt. Verhandeln Sie nicht selbst mit der Versicherung. Deren Sachbearbeiter möchte vor allem die Kosten drücken. Als Profi ist er Ihnen überlegen. Gehen Sie lieber zum Anwalt. Der wird auch Nebenkosten geltend machen, etwa die Wertminderung Ihres reparierten Wagens. Sein Honorar muss die gegnerische Versicherung bezahlen, egal wie hoch der Schaden ist. Wenn Sie allerdings eine Teilschuld trifft, geht das Honorar anteilig auf Ihre Kosten. Der Jurist sollte Fachanwalt für Verkehrsrecht sein. Suchportale sind zum Beispiel www.anwalt-suchservice.de oder www.auto-sms.de.
Unterschrift. Auch wenn der Schrecken nach dem Unfall tief sitzt: Lassen Sie sich nicht dazu überreden, irgendetwas schnell, sofort oder gar ungelesen zu unterschreiben. Oft soll der Geschädigte eine Abtretungserklärung für die Versicherung abgeben, die dann die Abrechnung der Reparatur direkt mit der Werkstatt abwickelt. Diese Erklärung kann er auch später abgeben. Und wenn schon, sollte sie auf die Reparaturkosten begrenzt sein.
Gutachter. Der Geschädigte darf einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden bis etwa 750 Euro handelt. Akzeptieren Sie nicht, dass die Versicherung einen eigenen Gutachter schickt. Haben Sie sich damit einverstanden erklärt, können Sie nicht später auf ihre Kosten einen unabhängigen Gutachter verlangen.
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@gemabehh: Die Hausratversicherung ist zuständig, wenn es sich um einen Diebstahl gelagerter Reifen aus der verschlossenen Garage auf dem eigenen Grundstück handelt. Welche Kosten erstattet werden, ist in den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB) geregelt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird dem Versicherungsnehmer als Privatperson erstattet. Sie wird aber nur ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich zahlt (§ 12 Nr. 3 VHB 2010). Der Versicherte bekommt die Mehrwertsteuer wieder, wenn er die Rechnung für den Neukauf einreicht.
Ob Ihr Versicherer auch die Eintragungsgebühren für die Sonderausstattung zahlen würde, müssten sie bitte dort erfragen. Grundsätzlich erstattet eine Versicherung nur die Kosten, die tatsächlich entstehen (§ 12 Nr. 6 VHB 2010). (PH)
Reifen und felgen lagerten in der verschlossenen Garage und wurden gestohlen. Die Versicherung zahlt die MwSt. nur nach Rechnung Vorlage.
Ist das Korrekt?
Außerdem Zahlt Sie die Tüv-Eintragungsgebühren nich, nur nach Vorlage der Rechnung, da es die Felgen nicht mehr gibt müssen die neuen eingetragen werd. Muß die Versicherung die Gebühren zahlen?
Ich will aber keine Reifen und Felgen kaufen, da es Winterreifen waren die ich jetzt nicht benötige, weil ich auf Sommerreifen fahre und nur von 04 bis 09.angemeldet ist.
Wer kann mir helfen???
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