Nach unverschuldeten Unfällen kürzen viele Versicherer oft unrechtmäßig den Schadenersatz. Für Betroffene ist es meist schwer, das Vorgehen der Versicherer zu durchschauen. test berichtet, welche Tricks die Versicherer bei der Schadenregulierung anwenden und wie Kunden sich dagegen wehren können.
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@gemabehh: Die Hausratversicherung ist zuständig, wenn es sich um einen Diebstahl gelagerter Reifen aus der verschlossenen Garage auf dem eigenen Grundstück handelt. Welche Kosten erstattet werden, ist in den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB) geregelt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird dem Versicherungsnehmer als Privatperson erstattet. Sie wird aber nur ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer die Mehrwertsteuer tatsächlich zahlt (§ 12 Nr. 3 VHB 2010). Der Versicherte bekommt die Mehrwertsteuer wieder, wenn er die Rechnung für den Neukauf einreicht.
Ob Ihr Versicherer auch die Eintragungsgebühren für die Sonderausstattung zahlen würde, müssten sie bitte dort erfragen. Grundsätzlich erstattet eine Versicherung nur die Kosten, die tatsächlich entstehen (§ 12 Nr. 6 VHB 2010). (PH)
Reifen und felgen lagerten in der verschlossenen Garage und wurden gestohlen. Die Versicherung zahlt die MwSt. nur nach Rechnung Vorlage.
Ist das Korrekt?
Außerdem Zahlt Sie die Tüv-Eintragungsgebühren nich, nur nach Vorlage der Rechnung, da es die Felgen nicht mehr gibt müssen die neuen eingetragen werd. Muß die Versicherung die Gebühren zahlen?
Ich will aber keine Reifen und Felgen kaufen, da es Winterreifen waren die ich jetzt nicht benötige, weil ich auf Sommerreifen fahre und nur von 04 bis 09.angemeldet ist.
Wer kann mir helfen???
Kommentar vom Autor gelöscht.