
Für neue Autos mit hohem Spritverbrauch steigt ab 2021 die Kfz-Steuer. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen. Für Kleinwagen und Familienautos ändert sich wenig. Halter von großen und schweren SUV werden tiefer in die Tasche greifen müssen.
Verschärfte Klimakomponente: CO2-Ausstoß entscheidend
Die verschärfte Klimakomponente greift ab einem CO2-Ausstoß von 96 Gramm pro Kilometer. Im Vergleich zu heute soll sie ab einem Wert von 116 Gramm CO2 pro Kilometer erhöht werden und dann stufenweise steigen. In Stufe 1 (über 95 Gramm CO2 pro Kilometer bis zu 115 Gramm CO2 pro Kilometer) gilt ein Steuersatz von 2 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer. Der Steuersatz steigt bis auf 4 Euro je Gramm pro Kilometer in Stufe 6 (über 195 Gramm CO2 pro Kilometer). Bisher gilt für CO2-Werte oberhalb von 95 Gramm pro Kilometer ein einheitlicher Steuersatz von 2 Euro je Gramm pro Kilometer.
Neuer Steuerfreibetrag für Spritsparer
Für emissionsarme Autos bis 95 Gramm CO2 pro Kilometer gilt ab sofort ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Dieser mindert den Steueranteil, der abhängig vom Hubraum erhoben wird. Umweltbewusste Autobesitzer müssen 30 Euro weniger zahlen, wenn ihr Fahrzeug bis Ende 2024 zugelassen wird. Das gilt bis 2025.
Elektroautos: Steuerbefreiung für 10 Jahre
Elektro-Pkw, die bis 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bleiben zehn Jahre steuerfrei. Künftig gilt die Steuerbefreiung für begünstigte Erstzulassungen und Umrüstungen sogar bis 31. Dezember 2025. Sie wird aber längstens bis Ende 2030 gewährt.
Steuer selber mit Rechner ermitteln
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der Webseite des Zolls, der für die Kfz-Steuer zuständig ist. Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums gibt es einen Kfz-Steuerrechner.
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