Den Kfz-Schein im Auto zu lassen, ist nicht grob fahrlässig. Wenn er von außen nicht zu sehen ist, kann dies keinen Einfluss auf den Entschluss eines Diebes haben, das Auto aufzubrechen (Oberlandesgericht [OLG] Dresden, Az. 4 U 557/18). Ähnlich sehen das inzwischen auch andere Gerichte. Früher war die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht so eindeutig. Das OLG Celle etwa war 2007 noch anderer Ansicht und gab erst später in einem anderen Fall einem Autohalter recht: Es sei keine Gefahrerhöhung, wenn er den Schein schon bei Abschluss der Versicherung im Auto aufbewahrte (Az. 8 U 87/10).
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Verstehe ich nicht, was brächte der Schein denn einem Dieb? Außer der Info zu den zulässigen aufziehbaren Reifengrößen und zum genauen Auto-Modell und damit leichtere Ersatzteilbeschaffung?