Auch die Europa-Sternchen sind offizieller Teil des Kennzeichens. Wer sie mit einem Aufkleber in den Farben der früheren Reichsflagge verdeckt, verliert die Betriebserlaubnis für den Wagen, auch wenn in der Mitte ein „D“ als Länderkennung zu sehen ist (Verwaltungsgericht Stuttgart, Az. 8 K 4792/14).