Ein Autounfall unter Eheleuten kann teuer werden: Ist der Ehemann Versicherungsnehmer für beide Fahrzeuge des Paares, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlen, wenn die Frau als Mitversicherte mit dem einen Wagen gegen den anderen fährt (Bundesgerichtshof, Az. IV ZR 313/06).
Ein Haftpflichtversicherer müsse nur für Schäden an Dritten eintreten – nicht, wenn eine mitversicherte Person den Versicherungsnehmer selbst schädigt.
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