Wenn Lehrer Schüler schlagen, ist das nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Es kommt auf den Einzelfall an. Ein Lehrer war von einer Schülerin beschimpft worden, die Situation eskalierte, der Pädagoge schlug zu. Das Mädchen habe ihn auf seine kranke Schulter geschlagen, erklärte er. Das Land kündigte ihn fristlos und schob später noch eine ordentliche Kündigung hinterher. Das Arbeitsgericht Magdeburg hob beide auf. In der Berufung erklärte auch das Landesarbeitsgericht die fristlose Kündigung für unwirksam: Es könne sein, dass der Mann sich nur reflexhaft wehren wollte (Az. 4 Sa 404/10). Ein Urteil über die ordentliche Kündigung steht noch aus.
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