Verlässt ein Arbeitnehmer in einer Pause seine Arbeitsstelle, um seine Ehefrau zur Arbeit beim gleichen Arbeitgeber zu bringen, und verunglückt dabei schwer, handelt es sich nicht um einen Wegeunfall nach den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch, wenn der Mann vorher die Erlaubnis seines Arbeitgebers eingeholt hat, so hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden (Az. S 15 U 3408/08, nicht rechtskräftig).