
Betreiber von kleinen, ins Netz einspeisenden Solarstromanlagen auf privaten Wohnhäusern müssen kein Gewerbe anmelden, um Steuervorteile zu erhalten, zum Beispiel die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Das hat der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ beschlossen. Bislang gab es dazu keine einheitliche Rechtsauffassung.