Hat ein Neuwagen Kratzer, muss der Kunde ihn nicht abnehmen. Ein Fiat hatte bei Auslieferung eine kleine Delle. Der Händler wollte maximal 300 Euro für die Reparatur zahlen – zu wenig, so der Bundesgerichtshof. Der Käufer durfte die Abnahme verweigern (Az. VIII ZR 211/15).