Hat ein Neuwagen Kratzer, muss der Kunde ihn nicht abnehmen. Ein Fiat hatte bei Auslieferung eine kleine Delle. Der Händler wollte maximal 300 Euro für die Reparatur zahlen – zu wenig, so der Bundesgerichtshof. Der Käufer durfte die Abnahme verweigern (Az. VIII ZR 211/15).
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