
Mit der Katze in einem Hotel Urlaub zu machen, kann teuer werden. 1 070 Euro Schadenersatz und 1 250 Euro Schmerzensgeld musste ein Katzenbesitzer zahlen, nachdem sein Liebling einer anderen Person in den Zeigefinger gebissen hatte. Zum Glück hatte der Katzenhalter eine private Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden aufkommt. Durch eine offene Balkontür schlich die neugierige Katze in das Hotelzimmer der Nachbarn. Die dort wohnende Frau versuchte, den kleinen Gast einzufangen. Die Katze wehrte sich und biss zu. Die Wunde war so schlimm, dass die Urlauberin zum Arzt und für eine Operation ins Krankenhaus musste. Die Verletzungen sind inzwischen ausgeheilt. Da jedoch mit Folgeschäden zu rechnen ist, muss der Katzenhalter oder der Versicherer auch dafür aufkommen, entschieden Richter in Bielefeld (Landgericht, Az. 21 S 38/11).
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