Der Versicherer muss ein gestohlenes Fahrzeug nicht ersetzen, wenn der Fahrer den Kilometerstand falsch angibt. Das hat das Landgericht Berlin klargestellt (Az. 44 O 64/09). Das Gericht wies damit eine Klage eines Motorradfahrers zurück, der den Kilometerstand in einem Formular auf 8 000 Kilometer bezifferte und Wochen später den Stand auf 11 000 Kilometer korrigierte – aus Sicht der Richter eine „grobe Fahrlässigkeit“.
Tipp: Geben Sie den Kilometerstand möglichst genau an und vermeiden Sie widersprüchliche Angaben.