Karten­miss­brauch

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bcard0100 am 25.04.2020 um 01:36 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam

bcard0100 am 25.04.2020 um 01:25 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam

Michael am 21.02.2018 um 16:47 Uhr
Rechtslage?

Mich würde da ja mal die Rechtslage interessieren:
(1) Der Bank wird die Karte auf dem Postweg geklaut. Warum muss der Kunde dann die Anzeige bei der Polizei machen, und nicht die Bank?
(2) Der Kontostand auf dem Girokonto zeigt mir die Schulden an, die die Bank bei mir hat. Wenn jemand mit einer (von der Bank) geklauten Karte beim Bankautomaten Geld abhebt, wird die Bank bestohlen, nicht der Kunde. Mit welchem Recht bucht die Bank dann Geld vom Girokonto des Kunden ab, und bucht es erst nach 1 oder 6 Monaten zurück?
Wenn mir jemand Geld klaut, kann ich mir es nicht einfach bei meinem Nachbarn wegnehmen, und ihm sagen, er solle erst einmal bei der Polizei eine Anzeige stellen.
Hier sollten die Verbraucherzentralen einmal ein Musterverfahren durchführen.

Michael am 21.02.2018 um 16:46 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Reisemann am 04.10.2017 um 12:31 Uhr
Bei Diebstahl der Geldbörse mit Ausweis ...

... muss man wohl schon davon ausgehen, dass die Diebe damit rechnen, dass man eine neue Karte bestellt. Dann brauchen die Verbrecher sich nur auf die Lauer zu legen und auf die Postzustellung warten.
In so einem Fall, wenn den Dieben also die Adressdaten bekannt sind, sollte entweder neue Karte oder neue PIN (am besten beides) an die Bankfiliale gesendet werden. Oder (und bei Online-Banken unbedingt) an die Adresse einer Vertrauensperson bzw. wo möglich an die Büroadresse.
Einschreiben wäre auch möglich (für Bank immerhin kostengünstiger als Schadenserstattung), aber bei gestohlenem Ausweis wiederum mit Restrisiko verbunden...