Freistellungsaufträge, die vor dem Jahr 2011 dem Geldinstitut erteilt wurden, sind ab 2016 nicht mehr gültig. Das ist so, weil sie noch keine Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) enthielten. Anleger müssen prüfen, ob deshalb Aufträge für ihre Kapitalerträge ihre Gültigkeit verlieren. Jeder kann im Jahr bis 801 Euro Erträge für Zinsen, Dividenden, Verkaufsgewinne steuerfrei stellen.
Tipp: Damit Ihr alter Freistellungsauftrag weiter gültig ist, müssen Sie Ihrer Bank Ihre Steuer-ID mitteilen, sofern ihr die noch nicht vorliegt. Die Nummer steht im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Oder Sie fordern die Nummer über das Bundeszentralamt für Steuern neu an. Das Amt schickt sie per Brief. Die Bearbeitung dauert bis zu vier Wochen.