Kapital­erträge Zwei neue Formulare für Anleger

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Kapital­erträge - Zwei neue Formulare für Anleger

Mehr Platz für Kapital­erträge bieten die Formulare KAP-INV und KAP-BET.

Für unver­steuerte Kapital­erträge aus Fonds und Beteiligungen gibts in der Steuererklärung für 2018 zwei neue Formulare: die Anlagen KAP-INV und KAP-BET. Die neuen Formulare ergänzen die herkömm­liche Anlage KAP. Steuerzahler können nun ihre Geld­anlagen und die dazu­gehörigen Erträge über­sicht­licher aufschlüsseln – und vermeiden so im besten Fall Rück­fragen.

KAP-INV

Anleger mit Fonds­anteilen im Depot, auf deren Erträge sie 2018 noch keine Abgeltung­steuer gezahlt haben, müssen diese in der Anlage KAP-INV mitteilen. Das betrifft insbesondere Steuerzahler, die ihre Investment­anteile bei einer ausländischen Depot­bank verwahren. Diese kümmert sich nämlich nicht darum, ob Erträge nach deutschem Recht versteuert werden. Das müssen die Anleger selbst erledigen. Die Anlage KAP-INV erfasst unver­steuerte laufende Erträge sowie Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Investment­anteilen. Nutzen Kapital­anleger die Anlage, müssen sie zwingend auch Angaben zu ihrem Sparerpausch­betrag in Anlage KAP machen.

KAP-BET

Anleger, die etwa an einer Personengesell­schaft beteiligt oder Teil einer Erben­gemeinschaft sind, nehmen die Anlage KAP-BET zur Hand. Darin tragen sie Kapital­erträge aus dieser Beteiligung ein. Die Werte entnehmen Betroffene dem Fest­stellungs­bescheid, in dem die Erträge der Gemeinschaft ermittelt und den einzelnen Beteiligten zuge­rechnet wurden.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.02.2022 um 13:14 Uhr
    Kapitalertragszinsen auf Zinserträge Ausland

    @MN-Westerwald: Fließt das Geld auf das Konto eines ausländischen Instituts, muss der Anleger die Einnahmen wie bisher in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Das Finanzamt holt sich die Abgeltungsteuer dann nachträglich. Tragen Sie bislang unversteuerte Zinsen in Zeile 19 der Anlage KAP (2021) ein.
    Wenn der Anleger die Zinsen von einer inländischen Bank ausgezahlt bekommt, zieht diese die Abgeltungsteuer automatisch ab. Dann sind Anleger nicht verpflichtet, diese Zinsen in der Anlage KAP anzugegeben.

  • MN-Westerwald am 22.02.2022 um 09:42 Uhr
    Kapitalertragszinsen auf Zinserträge Ausland

    Liebes Redaktionsteam,
    es stellt sich die Frage, wie Kapitalertragszinsen von ausländischen Banken versteuert werden, wenn die Zinsbescheinigung ausgestellt wurde vom Sitz der Bank in Deutschland?
    Werden die pauschalen 25% Abgeltungssteuer fällig oder wird der persönliche Steuersatz angewandt? Freistellungsaufträge können nicht erteilt werden, d.h. die Bank selbst führt keine Steuern auf diese Erträge ab. Die Kommunikation läuft ausnahmslos über den Banksitz in Deutschland (Authorisierung, Überweisung auf deutsches Bankkonto etc.).
    Vermutlich stellt sich diese Frage bei einigen Ihrer Lesern.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit besten Grüßen aus dem Westerwald