Problem. Eine 72-jährige Frau muss eine Steuererklärung machen, weil sie neben der Rente Mieteinkünfte hat. Steuern muss sie am Ende jedoch nicht zahlen. Von den Zinsen der Frau hat die Bank zwar 2010 Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag von 184 Euro abgezwackt. Das Geld bekommt sie jedoch nach der Erklärung zurück, weil ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 8 004 Euro liegt.
Lösung. Für 2011 beantragt die Frau eine NV-Bescheinigung. Darin teilt sie ihre voraussichtlichen Mieteinkünfte mit und macht so klar, dass keine Steuern fällig werden. Ihre Zinsen bekommt sie dann komplett steuerfrei und muss drei Jahre lang keine Steuererklärung machen.
So rechnet das Finanzamt:
Mieteinkünfte: 1 500 Euro
Zinseinkünfte 1 500 Euro minus 801 Euro Sparerpauschbetrag : + 699 Euro
Summe: 2 199 Euro
Altersentlastungsbetrag im Beispiel 40 % von 2 199 Euro: – 880 Euro
Zu versteuernde Rente bei Rentenbeginn bis 2005:
50 % von 12 x 1 288 Euro: + 7 728 Euro
Werbungskostenpauschale: – 102 Euro
Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung: – 1 561 Euro
Sonderausgabenpauschbetrag: – 36 Euro
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@Saronni49: Eltern und Kinder können nicht zugleich auf einem Antrag die NV-Bescheinigung beantragen. Die Eltern müssen für sich und ür jedes Kind einzelen ein eigenes Formular ausfüllen. Auf dem Formular für das Kind müssen beide gesetzlichen Vertreter unterschreiben. (maa)
Liebes Finanztest Team,
Ich betreue seit Jahren die Depots meiner beiden minderjährigen Enkel. In diesem Jahr habe ich durch Umschichtungen von Fonds bereits der Sparerfreibetrag nahezu ausgeschöpft. Jetzt fallen allerdings durch eine steuerwirksame Verschmelzung eines Fonds weitere Veräußerungsgewinne an, weshalb ich für die Kinder jeweils einen Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung zur Abgabe beim Finanzamt erstellt habe.
Auf diesem Vordruch steht in der Fußzeile folgender Hinweis: Für minderjährige Kinder mit eigenen Einnahmen aus Kapitalvermögen, für die eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist vom gesetzlichen Vertreter jeweils ein gesonderter Antragsvordruck auszufüllen.Frage: Muss jetzt getrennnt für Mutter und Vater jeweils ein NV-Antrag gestellt werden mit allen Einkommen, obwohl dem Finanzamt durch die jährliche Zusammenveranlagung der Eltern deren Einkommenssituation bekannt ist?
Vielen Dank vorab für Ihre Stellungnahme.
@leikoj: Für das Ausfüllen der Formulare des Formular Management Systems der Bundesfinanzverwaltung bauchen Sie nur einen Internet-Browser. Sie füllen das Formular online im Browser aus. Den Adobe Reader benötigen Sie nur für den Ausdruck des Formulars.
Wer das Formular offline Ausfüllen möchte, benötigt dafür ein gesondertes Programm, die Offline-Variante des Formular Management Systems.
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Anleitung zum Ausfüllen der Online-Variante: www.formulare-bfinv.de/ffw/images/anleitung_fms_internet.pdf
Hier finden Sie die Anleitung für die Offline-Variante:
www.formulare-bfinv.de/faq.html#offline
(maa)
Wie schreibe ich in das PDF-Formular ?