Problem. Seit der Sparerpauschbetrag nur noch 801 Euro im Jahr beträgt, schöpfen Eltern ihn viel schneller aus und müssen auf ihre Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen.
Lösung. Die Eltern können Steuern sparen, wenn sie ihren Kindern Geld übertragen – zum Beispiel für die spätere Ausbildung. Übertragen Eltern auf ihr Kind 294 700 Euro, die zum Zinssatz von 3 Prozent pro Jahr angelegt sind, muss das Kind für die 8 841 Euro Zinsen keine Abgeltungsteuer zahlen, wenn es keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen hat:
So rechnet das Finanzamt:
Grundfreibetrag: 8 004 Euro
Sparerpauschbetrag: + 801 Euro
Sonderausgabenpauschbetrag: + 36 Euro
Der steuerfreie Betrag steigt, wenn das Kind schon in Ausbildung ist und dafür Kosten absetzen kann.
Achtung! Das Vermögen muss dem Kind gehören. Für eigene Zwecke dürfen die Erwachsenen es nicht ausgeben, sonst kann das Finanzamt Jahre später noch Abgeltungsteuer verlangen. Die Eltern können schriftlich festlegen, wie das Kind das Geld später nutzen muss. Dabei hilft ein Steuerberater oder Anwalt für Erbrecht.
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@Saronni49: Eltern und Kinder können nicht zugleich auf einem Antrag die NV-Bescheinigung beantragen. Die Eltern müssen für sich und ür jedes Kind einzelen ein eigenes Formular ausfüllen. Auf dem Formular für das Kind müssen beide gesetzlichen Vertreter unterschreiben. (maa)
Liebes Finanztest Team,
Ich betreue seit Jahren die Depots meiner beiden minderjährigen Enkel. In diesem Jahr habe ich durch Umschichtungen von Fonds bereits der Sparerfreibetrag nahezu ausgeschöpft. Jetzt fallen allerdings durch eine steuerwirksame Verschmelzung eines Fonds weitere Veräußerungsgewinne an, weshalb ich für die Kinder jeweils einen Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung zur Abgabe beim Finanzamt erstellt habe.
Auf diesem Vordruch steht in der Fußzeile folgender Hinweis: Für minderjährige Kinder mit eigenen Einnahmen aus Kapitalvermögen, für die eine NV-Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist vom gesetzlichen Vertreter jeweils ein gesonderter Antragsvordruck auszufüllen.Frage: Muss jetzt getrennnt für Mutter und Vater jeweils ein NV-Antrag gestellt werden mit allen Einkommen, obwohl dem Finanzamt durch die jährliche Zusammenveranlagung der Eltern deren Einkommenssituation bekannt ist?
Vielen Dank vorab für Ihre Stellungnahme.
@leikoj: Für das Ausfüllen der Formulare des Formular Management Systems der Bundesfinanzverwaltung bauchen Sie nur einen Internet-Browser. Sie füllen das Formular online im Browser aus. Den Adobe Reader benötigen Sie nur für den Ausdruck des Formulars.
Wer das Formular offline Ausfüllen möchte, benötigt dafür ein gesondertes Programm, die Offline-Variante des Formular Management Systems.
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Anleitung zum Ausfüllen der Online-Variante: www.formulare-bfinv.de/ffw/images/anleitung_fms_internet.pdf
Hier finden Sie die Anleitung für die Offline-Variante:
www.formulare-bfinv.de/faq.html#offline
(maa)
Wie schreibe ich in das PDF-Formular ?